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Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer Sie in persönlichen, gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie selbst geschäftsunfähig werden.



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VORSORGEVOLLMACHT

Ich, _________________________ _________________________,
geboren am __________ in ____________________________,
wohnhaft in ____________________________, ____________________________,

- nachfolgend „die Vollmachtgeberin“ genannt -

erteile hiermit Vorsorgevollmacht an

Frau/Herrn _________________________ _________________________,
geboren am __________ in ____________________________,
wohnhaft in ____________________________, ____________________

- nachfolgend „der Bevollmächtigte“ genannt -

Der Bevollmächtigte wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten, die ich im Folgenden angegeben habe, zu vertreten. Durch die Erteilung dieser Vorsorgevollmacht soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Diese Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.

Mit dieser Vollmacht widerrufe ich alle bisher errichteten Vorsorgevollmachten.

  • Befugnisse

  • Der Bevollmächtigte hat Entscheidungsbefugnis über Folgendes:          

  • Insichgeschäfte

  • Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  • Untervollmachten

  • Der Bevollmächtigte ist befugt, für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmachten zu erteilen, jedoch nicht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.
  • Vergütung

  • Der Bevollmächtigte erhält keine Vergütung. Er hat nur Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen.
  • Betreuungsverfügung

  • Sollte trotz dieser Vorsorgevollmacht eine Betreuung für mich notwendig werden, bestimme ich, dass der Bevollmächtigter zu meinem Betreuer gerichtlich bestellt wird. Ich wünsche, dass auch im Fall einer Betreuerbestellung meine in dieser Vorsorgevollmacht niedergelegten Wünsche umfassend berücksichtigt werden. Im Falle einer Betreuerbestellung soll diese Vorsorgevollmacht im Übrigen wirksam bleiben.

  • Inkrafttreten

  • Die Vorsorgevollmacht tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
  • Erlöschen

  • Die Vorsorgevollmacht gilt über meinen Tod hinaus und soll auch für meine Erben wirksam bleiben. Sie darf jedoch jederzeit durch mich und nach meinem Tod durch jeden Erben gegenüber dem Bevollmächtigten schriftlich widerrufen werden.
  • Unterschrift

  • Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir der Inhalte und Konsequenzen meiner Entscheidungen in dieser Vorsorgevollmacht bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und habe diese Vollmacht eigenverantwortlich und ohne äußeren Druck erstellt.

    Mir ist bekannt, dass ich diese Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder formlos widerrufen kann.

                                        , den                
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift Vollmachtgeberin)
Vorsorgevollmacht
©2002-2024 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)

Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2024

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, mit der Sie bestimmen, wer sich um Ihre medizinischen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie selbst infolge von Krankheit, Unfall oder dem (altersbedingten) Nachlassen Ihrer geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich für jeden sinnvoll.

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten wird, wenn Sie einmal betreuungsbedürftig werden sollten, d.h., wenn Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen können.

Wer darf eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der Vollmachtgeber bei der Erteilung geschäftsfähig ist.

Geschäftsfähig ist, wer in der Lage ist, selbstständig zu sagen, was er/sie will. Normalerweise sind alle Menschen ab 18 Jahren voll geschäftsfähig. Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofs reicht es zur Ausstellung einer Vorsorgevollmacht aus, dass der Vollmachtgeber partiell geschäftsfähig ist, also noch erfassen kann, welche Auswirkungen das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht hat.

Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und eine Person betreuungsbedürftig wird, bestellt ein Gericht einen Fremden zu Ihrem gesetzlichen Betreuer. Dieser gesetzliche Betreuer trifft fortan in allen persönlichen Angelegenheiten, um die sich der Betroffene selbst nicht mehr kümmern kann, Entscheidungen.

Dagegen ermöglicht Ihnen eine Vorsorgevollmacht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, da Sie es sind, der bestimmt,

  • wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dies nicht mehr selbst tun können, 
  • in welchen Bereichen die Person Ihres Vertrauens handeln darf (und in welchen nicht) und
  • wie einzelne oder alle betroffenen Angelegenheiten geregelt werden sollen. (optional)

Des Weiteren ersparen Sie sich das gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines Betreuers mit ärztlicher/psychiatrischer Begutachtung und richterlicher Anhörung.

Tritt die Betreuungsbedürftigkeit ein und liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kann der von Ihnen bestimmte Bevollmächtigte sofort handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. 

Kann man eine Vorsorgevollmacht ohne Notar machen?

Mit der Vorlage von RECHTSDOKUMENTE können Sie ohne die Hilfe eines Notars in wenigen Minuten eine rechtlich verbindliche Vorsorgevollmacht erstellen, die nach Ihrer eigenhändigen Unterzeichnung sofort wirksam ist.

Unser interaktiver Dokumentengenerator führt Sie durch alle wichtigen Themenbereiche und stellt auf jeder Seite Tipps und relevante Hintergrundinformationen bereit. Sie beantworten einige einfache Fragen und wir kümmern uns um den Rest!

Schnell, unkompliziert und sofort als PDF zum Herunterladen. 

Wer darf mich vertreten?

Die bevollmächtigte Person muss volljährig (18 Jahre) und geschäftsfähig sein. Es ist möglich, Familienangehörige, den/die Ehepartner/in und vertraute Bekannte als befugte Personen zu ernennen.

Da die Vorsorgevollmacht dem/der Bevollmächtigten eine sehr weitgehende Vertretungsbefugnis erteilt und daher ein Missbrauchsrisiko besteht, sollte der/die Bevollmächtigte vorsichtig ausgewählt werden. Dies sollte eine Person sein, der Sie hundertprozentig vertrauen.

Im Gegensatz zu einem gerichtlich bestellten Betreuer wird der/die in der Vorsorgevollmacht ernannte Bevollmächtigte nicht vom Gericht beaufsichtigt und ist dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig.

Nur im gesundheitlichen und höchstpersönlichen Bereich gelten einige Vorschriften des Betreuungsrechts auch für den Bevollmächtigten. So müssen freiheitsentziehende Unterbringungen, weitere freiheitsentziehende Maßnahmen und bestimmte ärztliche Behandlungen, wie z.B. eine Operation, vom Gericht genehmigen werden.

In welchem Umfang kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden?

Mit unserer Vorlage für eine Vorsorgevollmacht können Sie den Umfang Ihrer Vollmacht individuell bestimmen:

Sie legen fest,

  • um welche rechtlichen Angelegenheiten sich die Person Ihres Vertrauens kümmern soll und
  • in welchen Bereichen der/die Bevollmächtigte keine Entscheidungen treffen darf. 

Sie selbst bestimmen, welche Befugnisse in Ihre Vorsorgevollmacht aufgenommen werden und welche nicht. Dies umfasst einzelne Befugnisse im Rahmen der Vertretung in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, darunter

  • Gesundheitsfürsorge,
  • Bestimmung des Aufenthalts sowie Wohnungsangelegenheiten,
  • Post und Fernmeldeverkehr sowie
  • Vertretung vor Gericht, gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern usw.

Sie können auch weitere Befugnisse hinzufügen oder bestimmte Befugnisse explizit ausschließen. Sie können z.B. bestimmen, dass Ihr Bevollmächtigter Sie gegenüber Behörden vertreten darf, jedoch nicht vor Gericht, oder dass Vertretung in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen sein soll.

In einigen wenigen Bereichen ist eine Vertretung grundsätzlich nicht möglich, z.B. bei

  • Eheschließung oder Scheidung,
  • Ausübung des Wahlrechts des Vollmachtgebers und
  • Erfassung eines Testaments für den Vollmachtgeber.

Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?

In der Regel bedarf eine Vorsorgevollmacht keiner Beglaubigung.

Im Zuge der Unter­schrifts­beglaubigung wird bestätigt, dass die Unter­schrift auf einer Vorsorgevollmacht wirk­lich von der Person stammt, die die Unterschrift in Gegen­wart des Notars (oder der Amtsperson) geleistet hat. Eine solche Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht ist nur dann erforderlich, wenn Sie bestimmte Befugnisse (z.B. Grundstücksgeschäfte oder gesellschaftliche Beteiligungen) in Ihre Vorsorgevollmacht einschließen möchten. 

Doch selbst in diesen Fällen müssen Sie nicht unbedingt zum Notar: Sie können Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht bei Ihrer Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle für 10 € öffentlich beglaubigen lassen. (Stand: Mai 2023)

Wichtige Ausnahme: Falls die von Ihnen bevollmächtigte Person Ihr Grundstück nach Ihrem Tod übertragen dürfen soll, ist eine notarielle Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht erforderlich.

Gilt eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus?

Eine Vollmacht, die „über den Tod hinaus“ gilt (auch: „transmortale Vollmacht“), erlischt nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, hat den Vorteil, dass man mit ihr die Zeit vom Tod des Vollmachtgebers bis zur Ermittlung der rechtmäßigen Erben überbrücken kann. So kann der Bevollmächtigte die Vollmacht z.B. dazu nutzen, Verträge des Vollmachtgebers zu kündigen, die sonst zu unnötigen Kosten führen würden, ohne erst auf die Erteilung des Erbscheins warten zu müssen. Die Vollmacht kann dann von den Erben nach dem Erbfall widerrufen werden.

Mit der Vorlage von RECHTSDOKUMENTE bestimmen Sie selbst die Gültigkeit Ihrer Vorsorgevollmacht. Dabei haben Sie folgende Optionen:

  • Gültigkeit über den Tod des Vollmachtgebers hinaus
  • Gültigkeit bis zum Tod des Vollmachtgebers
  • Gültigkeit bis zu einem anderen Zeitpunkt, den Sie selbst bestimmen können

Kann ich meine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Ja. Unsere Vorlage ist als widerrufliche Vorsorgevollmacht gestaltet. Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann er/sie die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder ändern.

Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen möchten, sollten Sie

  • Ihren Bevollmächtigten über den Widerruf informieren, am besten schriftlich,
  • den Bevollmächtigten schriftlich zur Rückgabe der ihm/ihr ausgehändigten Kopie der Vorsorgevollmacht auffordern und
  • alle bestehenden Kopien der Vorsorgevollmacht vernichten.

Falls Sie Ihe Vorsorgevollmacht von einem Notar haben beurkunden lassen, muss auch der Notar über den Widerruf informiert werden.

Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht ändern möchten, ist es ratsam, dass Sie 

  • die ursprüngliche Volmacht wie oben beschrieben widerrufen und danach
  • eine neue Vorsorgevollmacht erstellen. 

Muss ein Zeuge meine Unterschrift bestätigen?

Ihre Unterschrift bedarf keiner Bestätigung durch einen Zeugen. Eine Bestätigung ist jedoch ratsam, insbesondere wenn es Gründe geben könnte (wie z.B. hohes Alter oder Vorerkrankungen des Vollmachtgebers), die Zweifel an der Handlungs-/Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung aufwerfen könnten. Der Zeuge bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Vollmachtgeber die Unterschrift eigenhändig und ohne Außendruck geleistet hat, und die erforderliche Handlungs-/Geschäftsfähigkeit vorhanden ist.

In unserer Vorlage können Sie sich für oder gegen eine Bestätigung Ihrer Unterschrift durch einen Zeugen entscheiden.

Wenn Sie die Bestätigung Ihrer Unterschrift wünschen, ist es ratsam, dass Sie Ihre Unterschrift von einer anderen Person als dem Bevollmächtigten bestätigen lassen.

Wo sollte man eine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Es ist außerdem wichtig, dass Ihr Umfeld im entscheidenden Moment weiß, dass Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Die Vollmacht kann im Zentralregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Betreuungsgerichte fragen dort an, bevor eine Betreuung ausgesprochen wird. Die Vorsorgevollmacht kann dort jedoch nicht hinterlegt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Vorsorgevollmacht so aufbewahren, dass sie schnell gefunden werden kann. Es lohnt sich auch, eine Ausfertigung der Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten zu geben.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der man vorsorglich für den Fall, dass man die eigenen medizinischen Behandlungswünsche nicht mehr mitteilen kann, erklärt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchzuführen und welche zu unterlassen sind. Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich in bestimmte medizinische Behandlungsmaßnahmen einwilligen und andere ablehnen.

Dabei geht es insbesondere um Situationen (z.B. unheilbare Krankheit, schwerer Unfall, Demenz, Wachkoma), in denen über die Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung und/oder Beatmung) entschieden werden muss. 

Eine Patientenverfügung ist für Ihren Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal und Gerichte verbindlich, allerdings nur soweit Sie Ihren Willen in Bezug auf eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck gebracht haben. Die Patientenverfügung von RECHTSDOKUMENTE ist so formuliert, dass dies gewährleistet ist.

Unabhängig vom Vorliegen einer Patientenverfügung bedarf es im Fall, dass man nicht mehr einwilligungsfähig ist und behandelt werden muss, eines Stellvertreters, der Entscheidungen über einzelne medizinische Maßnahmen treffen muss. Daher ist es wichtig, dass Sie neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht verfassen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung erfüllt grundsätzlich dieselbe Funktion wie eine Vorsorgevollmacht: Mit beiden Dokumenten können Sie bestimmen, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens selbst eine Vollmacht, durch die diese Person zum Handeln ermächtigt wird. Dagegen teilen Sie mit einer Betreuungsverfügung einem Gericht mit, wen dieses im Bedarfsfall als Ihren Betreuer bestellen soll. Das Gericht wird versuchen, Ihre in der Betreuungsverfügung festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen zu beachten.

Im Gegensatz zu dem von Ihnen selbst per Vorsorgevollmacht ernannten Vertreter darf ein gerichtlicher Betreuer erst dann handeln, wenn er oder sie vom Gericht benannt worden ist. Die erforderliche Vertretungsmacht erhält ein gesetzlicher Betreuer nämlich nicht von Ihnen, sondern erst durch die gerichtliche Bestellung. Darüber hinaus wird ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht kontrolliert (siehe § 1862 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Verwandte Dokumente:

  • Patientenverfügung: Eine Patientenverfügung ist eine Erklärung, in der man vorsorglich für den Fall, dass man die eigenen medizinische Behandlungswünsche nicht mehr mitteilen kann, festlegt, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation durchzuführen und welche zu unterlassen sind.
  • Generalvollmacht: Mit einer Generalvollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Befugnis, Sie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. beim Abschluss von Verträgen) zu vertreten.
  • Vollmacht: Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine Person dazu, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten bzw. bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.
  • Testament: Ein Testament ist ein handgeschriebenes Dokument, in dem der Erblasser festlegt, wie sein Vermögen nach seinem Ablegen auf Erben verteilt werden soll. Neben dem Einzeltestament für einen Erblasser gibt es für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gemeinschaftliche Testamente.
  • Berliner Testament: Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich Ehegatten oder Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften zunächst gegenseitig als Erben einsetzen.
  • Sorgerechtsverfügung: Mit einer Sorgerechtsverfügung können sorgeberechtigte Eltern einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen, der im Fall ihres Ablebens die elterliche Sorge übernimmt.
Vorlage für eine Vorsorgevollmacht Muster

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