Die sichere Verwahrung eines Testaments ist wichtig, um einen Missbrauch, eine Manipulation oder das Abhandenkommen des Testaments zu verhindern.
Es steht Ihnen frei zu entscheiden, wie und wo Sie Ihr Testament aufbewahren. Wichtig ist,
- dass der Aufbewahrungsort sicher ist und
- dass das Testament für Ihre Familie auffindbar ist.
Nach § 2248 BGB haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Testament in besondere amtliche Verwahrung zu geben, indem Sie Ihr Testament bei dem für Sie zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Das Nachlassgericht ist bei dem Amtsgericht angesiedelt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Ein amtlich verwahrtes Testament wird in das Zentrale Testamentsregister, die offizielle Registrierungsstelle in Deutschland für Testamente, Erbverträge und andere erbfolgerelevante Urkunden, eingetragen. Die Verwahrung beim Nachlassgericht und die Eintragung Ihres Testaments im Zentralen Testamentsregister erfolgt gegen eine Gebühr. Einzelheiten können Sie beim zuständigen Amtsgericht erfragen.
Eheleute bzw. eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament nur gemeinsam aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen.