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ARBEITSVERTRAG
Zwischen
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(nachfolgend „Arbeitgeber‟ genannt)
und
(nachfolgend „Arbeitnehmer‟ genannt)
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
Weitere Beschäftigungen
Der Anspruch auf Mehrurlaub verfällt zum Ende des Kalenderjahres, wenn er bis dahin nicht gewährt und genommen wurde, wobei es auf die Gründe für die Nichtgewährung beziehungsweise den Nichtantritt des Urlaubs nicht ankommt. Eine Übertragung auf das Folgejahr findet nur im Falle einer ausdrücklichen Übertragungsvereinbarung statt und höchstens bis zum 31. März des Folgejahres. Der übertragene Urlaubsanspruch verfällt am 31. März des Folgejahres, wenn der Urlaub, auch infolge einer Erkrankung, nicht genommen werden kann.
Ein Midijob-Arbeitsvertrag und seine Varianten sind unter folgenden Namen bekannt:
Ein Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im Bereich zwischen 450,01 und 1300 Euro im Monat. Früher war er „geringfügige Beschäftigung in der Gleitzone“ genannt. Seit dem 1. Juli 2019 nennt man diesen Bereich nicht mehr „Gleitzone“, sondern „Übergangsbereich“.
Der Midijob ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung und auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Der Arbeitnehmer kann sich jedoch von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen, indem er einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Midijob oder Minijob, Vollzeit oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.
Die zu leistenden Arbeitsstunden sind für die Urlaubsdauer unerheblich. Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird, nicht nach Stunden. Das BurlG geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Der Gesetzgeber gesteht Arbeitnehmern also mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Arbeiten Sie zum Beispiel an 6 Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, steht Ihnen auch als Arbeitnehmer in Midijob die gleiche Anzahl der Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter, der 6 Tage arbeitet, der Fall wäre, nämlich 24 Urlaubstage.
Ändert sich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, ändert sich entsprechend auch der Urlaubsanspruch.
Der Urlaubsanspruch beträgt für Midijobber
Wir haben bei der Erstellung des Vertrags für Midijobs die letzte Gesetzesänderung von 2019 berücksichtigt. Mithilfe unseres Vertragsgenerators können Sie folgende Midijob-Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbindung erstellen, die dem aktuellen Stand der Gesetzgebung entsprechen:
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