Zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2024
Midijob-Arbeitsvertrag
Andere Bezeichnungen:
Ein Midijob-Arbeitsvertrag und seine Varianten sind unter folgenden Namen bekannt:
- Arbeitsvertrag für Midijob
- Arbeitsvertrag für Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob)
- Arbeitsvertrag für Übergangsbereich
- Unbefristeter Midijob-Arbeitsvertrag
- Befristeter Midijob-Arbeitsvertrag
- Midijob-Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
- Midijob-Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im Bereich zwischen 538,01 und 2000 Euro im Monat. Früher war er „geringfügige Beschäftigung in der Gleitzone“ genannt. Seit dem 1. Juli 2019 nennt man diesen Bereich nicht mehr „Gleitzone“, sondern „Übergangsbereich“.
Der Midijob ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung und auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Der Arbeitnehmer kann sich jedoch von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen, indem er einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt.
Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch der Midijobber?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Midijob oder Minijob, Vollzeit oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.
Die zu leistenden Arbeitsstunden sind für die Urlaubsdauer unerheblich. Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird, nicht nach Stunden. Das BurlG geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Der Gesetzgeber gesteht Arbeitnehmern also mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Arbeiten Sie zum Beispiel an 6 Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, steht Ihnen auch als Arbeitnehmer in Midijob die gleiche Anzahl der Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter, der 6 Tage arbeitet, der Fall wäre, nämlich 24 Urlaubstage.
Ändert sich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, ändert sich entsprechend auch der Urlaubsanspruch.
Der Urlaubsanspruch beträgt für Midijobber
- bei 6 Arbeitstagen pro Woche 24 Tage,
- bei 5 Arbeitstagen pro Woche 20 Tage,
- bei 4 Arbeitstagen pro Woche 16 Tage,
- bei 3 Arbeitstagen pro Woche 12 Tage,
- bei 2 Arbeitstagen pro Woche 8 Tage und
- bei 1 Arbeitstag pro Woche 4 Tage.
Welche Arten von Midijob-Arbeitsverträgen kann man mithilfe von RECHTSDOKUMENTE erstellen?
Wir haben bei der Erstellung des Vertrags für Midijobs die letzte Gesetzesänderung vom 1. Januar 2024 berücksichtigt. Mithilfe unseres Vertragsgenerators können Sie folgende Midijob-Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbindung erstellen, die dem aktuellen Stand der Gesetzgebung entsprechen:
- Unbefristeter Midijob Arbeitsvertrag
- Kalendermäßig befristeter Midijob-Arbeitsvertrag
- Zweckmäßig befristeter Midijob Arbeitsvertrag
Grundlegende Inhalte des Midijob-Arbeitsvertrages von RECHTSDOKUMENTE:
- Gegenstand des Vertrages (Beschäftigungsart, mit oder ohne Tarifbindung)
- Vertragsparteien
- Vertragsdauer (Beginn des Arbeitsverhältnisses, befristet oder unbefristet)
- Probezeit (optional)
- Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses im Übergangsbereich
- Tätigkeitsbeschreibung
- eventuell Änderungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Tätigkeit und des Arbeitsortes
- Arbeitszeit und Kurzarbeit
- Regelung über weitere Beschäftigungen
- Vergütung (zur Auswahl Stundenlohn oder Monatsgehalt)
- Abtretung von Vergütungsansprüchen
- Vergütungsfortzahlung bei persönlicher Verhinderung
- Verhalten am Arbeitsplatz
- Verschwiegenheitspflicht
- Wettbewerbsverbot
- Rechte an Arbeitsergebnissen
- Datenschutz
- Vertragsstrafe
- Anzeige- und Feststellungs- bzw. Nachweispflichten bei Krankheit
- Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
- Urlaub
- Kündigung
- Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche
- Schriftform für Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
- Salvatorische Klausel
- Hinweis auf Meldepflichten bei der Agentur für Arbeit
- Zusätzliche Vereinbarungen (optional)
- Schlussbestimmungen