In unserer Generalvollmacht zum Ausfüllen haben Sie die Wahl, mehrere Bevollmächtigte zu ernennen. Zudem können Sie bestimmen, ob Ihre Bevollmächtigten gemeinsam oder ersatzweise handeln sollen.
Die Bevollmächtigung mehrerer Personen gleichzeitig hat den Vorteil, dass diese sich gegenseitig kontrollieren können und Entscheidungen und Handlungen von allen Bevollmächtigten überprüft werden können. Dies hat aber auch den Nachteil, dass es leichter zu Unstimmigkeiten führen kann und dadurch Rechtsgeschäfte unnötig verzögert werden könnten. Bei mehreren Bevollmächtigten, die gemeinsam handeln sollen, muss unbedingt festgelegt werden, dass beim Wegfall eines der Bevollmächtigten die verbliebenen Bevollmächtigten weiterhin tätig sein dürfen. Dadurch sollen Vertretungslücken vermieden werden. Diese Bestimmung ist in unserer online Vollmacht enthalten.
Sie haben in unserer Vollmacht zum Ausfüllen auch die Möglichkeit, nur eine Vertrauensperson als Stellvertreter zu ernennen. Sollten Sie sich für diese Option entscheiden, dann ist es sinnvoll, auch einen Ersatzbevollmächtigten zu ernennen, um Vertretungslücken zu vermeiden. Der Ersatzbevollmächtigte wird nur dann tätig, wenn der Hauptbevollmächtigte nicht handeln kann oder will. Bei mehreren Ersatzbevollmächtigten ist der zweite Ersatzbevollmächtigte nur dann berechtigt zu handeln, wenn der Hauptbevollmächtigte und der erste Ersatzbevollmächtigte ihre Rollen nicht ausüben können oder wollen.
Die Frage, ob Sie mehrere Bevollmächtigte gemeinsam oder lieber einen Hauptbevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigten ernennen sollen, ist eine individuelle Frage und hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Bei mehreren gemeinsamen Bevollmächtigten sollte man überlegen, ob die Personen, die Sie gerne zusammen nennen wollen, miteinander auskommen würden.