Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der man vorsorglich für den Fall, dass man die eigenen medizinischen Behandlungswünsche nicht mehr mitteilen kann, erklärt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchzuführen und welche zu unterlassen sind. Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich in bestimmte medizinische Behandlungsmaßnahmen einwilligen und andere ablehnen.
Dabei geht es insbesondere um Situationen (z.B. unheilbare Krankheit, schwerer Unfall, Demenz, Wachkoma), in denen über die Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung und/oder Beatmung) entschieden werden muss.
Eine Patientenverfügung ist für Ihren Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal und Gerichte verbindlich, allerdings nur soweit Sie Ihren Willen in Bezug auf eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck gebracht haben. Die Patientenverfügung von RECHTSDOKUMENTE ist so formuliert, dass dies gewährleistet ist.
Unabhängig vom Vorliegen einer Patientenverfügung bedarf es im Fall, dass man nicht mehr einwilligungsfähig ist und behandelt werden muss, eines Stellvertreters, der Entscheidungen über einzelne medizinische Maßnahmen treffen muss. Daher ist es wichtig, dass Sie neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht verfassen.