Mietvertrag für eine Ferienwohnung

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Beschreibung der Ferienwohnung


Beschreibung der Ferienwohnung

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Mietvertrag über eine Ferienwohnung

Zwischen



Frau _________________________
wohnhaft in _____________________________________

- nachfolgend die „Vermieterin“ -

und



Frau _________________________
wohnhaft in _____________________________________

- nachfolgend die „Mieterin“ -

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

  • Mietsache
    1. Die Vermieterin vermietet an die Mieterin die im Haus

      ___________________________________ _______________
      _______________ ___________________________________

      im __________________________, __________________________________ gelegene Ferienwohnung _____________________ (nachfolgend die „Ferienwohnung“ oder die „Mietsache“).
    2. Die Ferienwohnung besteht aus folgenden Räumen:   
    3. Zur alleinigen Nutzung werden an die Mieterin neben der Ferienwohnung folgende sonstige Räume bzw. Flächen bzw. Anlagen mitvermietet:   
    4. Die Mieterin ist berechtigt, folgende Gemeinschaftseinrichtung(-en) gemäß ihrer Zweckbestimmung und der Hausordnung mitzubenutzen:   
    5. Die Vertragsparteien werden ein Übergabeprotokoll erstellen und dem Mietvertrag als Anlage beifügen.
    6. Die Ferienwohnung wird komplett ausgestattet vermietet. Die Ausstattung ist im Mietpreis inbegriffen. Sie wird in einer diesem Mietvertrag beigefügten Inventarliste festgehalten. Die Mieterin wird die Inventarliste unmittelbar nach der Ankunft überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag der Vermieterin mitteilen.
    7. Für die Dauer der Mietzeit werden der Mieterin ausreichend Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung gestellt. Sie werden während der Mietdauer nicht gewechselt. Die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern ist im Mietpreis inbegriffen.
    8. Die Unterkunft wird während der Mietzeit von der Vermieterin ____________________________ gereinigt. Die Reinigung ist in dem vereinbarten Mietpreis enthalten.
  • Gästezahl
    1. Es wird 1 Person die Ferienwohnung bewohnen, davon 1 Kind, d.h. eine Person im Alter unter 18 Jahren.
    2. Das Halten von folgendem Haustier in der Ferienwohnung ist gebührenfrei erlaubt: __________. Die Zustimmung der Vermieterin zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
    3. Einzug weiterer Personen in die Ferienunterkunft ist nicht gestattet.
  • Schlüssel
    1. Der Mieterin werden für die Dauer des Aufenthalts in der Ferienunterkunft folgende Schlüssel übergeben:   
    2. Verliert die Mieterin einen oder mehrere Schlüssel, hat sie den Verlust sofort der Vermieterin anzuzeigen. Die Mieterin trägt die Kosten der Ersatzbeschaffung abhanden gekommener Schlüssel. Ist aus Sicherheitsgründen Austausch des betroffenen Türschlosses erforderlich, trägt die Mieterin die entstehenden Kosten.
    3. Verfügt das Gebäude über eine zentrale Schließanlage und führt der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel durch die Mieterin zur Gefährdung der Sicherheit des gesamten Gebäudes, ist die Vermieterin aus Sicherheitsgründen berechtigt, die gesamte zentrale Schließanlage auszutauschen. Die Kosten hierfür sind von der Mieterin zu tragen.
  • Mietzeit
    1. Die Ferienwohnung wird der Mieterin für die Zeit vom 24. April 2024 bis zum 25. April 2024 zur Verfügung gestellt.
    2. Die Anreise erfolgt am Tag des Mietbeginns ab __________ Uhr. Die Abreise erfolgt am letzten Miettag bis __________ Uhr. Im Fall einer verspäteten Abreise wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt ____________  € pro jede angefangene Stunde.
  • Mietpreis, Nebenkosten und sonstige Kosten und Gebühren
    1. Der Mietpreis beträgt __________  € pro Tag. Daraus ergibt sich ein Gesamtmietpreis von __________  € für die gesamte Mietdauer.
    2. Zusätzlich zu dem Mietpreis sind folgende Kosten und Gebühren an die Vermieterin zu zahlen:
      •          - __________ € für die Endreinigung; sowie
      •          - eine Pauschale in Höhe von __________ € auf die folgenden Nebenkosten:              _________________________________________________________________________________________________.
  • Zahlung von Mietpreis, Nebenkosten und sonstigen Kosten und Gebühren
    1. Auf den Mietpreis ist eine Anzahlung in Höhe von __________ € zu leisten. Die Anzahlung ist am 24. April 2024 porto- und spesenfrei auf folgende Kontoverbindung der Vermieterin zu überweisen:

      Kontoinhaber: __________________________________________
      Kreditinstitut: __________________________________________
      IBAN: __________________________________________
      BIC: __________________________________________.

    2. Die Restzahlung für den Mietpreis in Höhe von __________ € ist spätestens am 24. April 2024 auf die gleiche Weise wie die Anzahlung zu leisten.
    3. Die Pauschale für die Nebenkosten sowie sonstige im vorstehenden Paragrafen genannte Kosten und Gebühren sind in voller Höhe zum gleichen Zeitpunkt und auf die gleiche Weise wie die Restzahlung für den Mietpreis zu leisten.
    4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Eingang des Geldes bei der Vermieterin maßgeblich.
    5. Gerät die Mieterin mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag ohne weitere Gründe fristlos in Textform zu kündigen und die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
  • Kaution
    1. Vor der Übernahme der Ferienwohnung hat die Mieterin an die Vermieterin zur Sicherung deren Ansprüche aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe von _____________  € durch Überweisung an die vorgenannte Kontoverbindung der Vermieterin zu zahlen. Die Kautionssumme wird nicht verzinst.
    2. Die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Ferienunterkunft abzurechnen und an die Mieterin zurückzugeben, sobald übersehbar ist, dass der Vermieterin keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis zustehen. Der zurückzuzahlende Kautionsbetrag ist porto- und spesenfrei auf folgende Kontoverbindung der Mieterin zu überweisen:

      Kontoinhaber: __________________________________________
      Kreditinstitut: __________________________________________
      IBAN: __________________________________________
      BIC: __________________________________________.

    3. Die Mieterin ist nicht berechtigt, mit dem noch nicht fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.
    1. Die Ferienwohnung wird an die Mieterin zu Beginn des Mietverhältnisses im vertragsgemäßen Zustand übergeben.
    2. Der Zustand der Ferienwohnung bei der Übergabe an die Mieterin wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil dieses Mietvertrages ist. Sollten im Protokoll Mängel aufgeführt werden, werden sie durch die Mieterin mangels anderweitiger Erklärung im Übergabeprotokoll als vertragsgemäß akzeptiert. Die verschuldensunabhängige Haftung der Vermieterin für Sachmängel der Ferienwohnung, die bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden oder angelegt waren, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Vermieterin hat den Mangel arglistig verschwiegen oder befand sich im Verzug mit der Behebung des Mangels.
    3. Die Haftung der Vermieterin für verschuldete Sach- und Vermögensschäden der Mieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um einen durch Mängel der Mietsache verursachten Sachschaden an Gegenständen der Mieterin, den die Mieterin nicht durch eigene Vorsichtsmaßnahmen abwenden oder gegen den sich die Mieterin üblicherweise nicht versichern kann.
    4. Im Übrigen richtet sich die Haftung der Vermieterin nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Nutzung und Pflege der Ferienwohnung
    1. Die Mieterin darf die Ferienwohnung ausschließlich für Urlaubszwecke nutzen.
    2. Die Mieterin ist verpflichtet, die Mietsache, die mitvermietete Ausstattung und die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.
    3. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist verboten.
    4. Das Grillen auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
    5. Die Mieterin hat alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit von ihren Mieträumen keine Gefahr für Dritte ausgeht oder Schäden verursacht werden. Die Mieterin haftet ferner für alle Aktivitäten, die sonstige Personen, die sich mit ihrem Wissen in den Mieträumen aufhalten oder sie aufsuchen, in den Mieträumen ausüben.
    6. Abfälle dürfen auf dem Grundstück oder im Haus nicht gelagert werden. Abfälle dürfen ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
  • Haftung der Mieterin
    1. Die Mieterin haftet für Schäden des Mietobjektes, des mitvermieteten Mobiliars und sonstiger Gegenstände im Mietobjekt, die durch Verletzung der ihr obliegenden Sorgfaltspflichten oder vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache entstehen. Ferner hat sie für die Schäden einzustehen, die von den sie begleitenden Personen, Tier(-en) und Besuchern verursacht wurden.
    2. Die Kosten für die Beseitigung von Abflussrohrverstopfungen, die durch das Überschreiten des vertragsgemäßen Gebrauchs durch die Mieterin oder durch die sie begleitenden Personen, Tier(-en) und Besuchern verursacht wurden, trägt die Mieterin.
  • Hausordnung
    1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die diesem Mietvertrag als Anlage beigefügte Hausordnung wesentlicher Bestandteil dieses Mietvertrags ist.
    2. Die Mieterin ist zur Einhaltung der in der Hausordnung enthaltenen Regelungen verpflichtet.
  • Kontaktinformationen
    1. Im Notfall sowie bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis kann die Vermieterin

      1. schriftlich unter ihrer am Anfang dieses Vertrages angegebenen Anschrift
      2. oder unter der E-Mail-Adresse: _________________________
      3. oder unter der Telefonnummer: _________________________

      kontaktiert werden.

    2. Im Notfall sowie bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis kann die Mieterin

      1. schriftlich unter der in diesem Vertrag angegebenen Anschrift der Ferienwohnung
      2. oder unter der E-Mail-Adresse: _________________________
      3. oder unter der Telefonnummer: _________________________

      kontaktiert werden.

  • Ende des Mietverhältnisses
    1. Bei der Beendigung des Mietverhältnisses ist die Ferienwohnung vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben.
    2. Die Mieterin ist verpflichtet, an die Vermieterin sämtliche von der Vermieterin erhaltenen Schlüssel zurückzugeben. Kann die Mieterin nicht alle Schlüssel aushändigen, ist sie zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht der Mieterin richtet sich nach den Bestimmungen des Paragrafen „Schlüssel“.
    3. Gibt die Mieterin die Mieträume an die Vermieterin verspätet oder nur teilweise oder ohne Schlüssel zurück, hat die Mieterin, unabhängig davon, ob sie daran ein Verschulden trifft, an die Vermieterin als Nutzungsentschädigung für die Vorenthaltung der Mietsache nach Wahl der Vermieterin entweder die vereinbarte Miete oder die für vergleichbare Mieträume ortsübliche Miete zu zahlen. Hat die Mieterin die verspätete oder nur teilweise Rückgabe zu vertreten, steht der Vermieterin das Recht zu, einen weiteren Schaden geltend zu machen.
  • Mehrheit der Mieter
  • Mieten mehrere Personen die Ferienwohnung, so haften sie für alle Verpflichtungen aus diesem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Erklärungen, deren Wirkung alle Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Mehrere Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig mit der Unterschrift dieses Mietvertrages zur Abgabe eigener Willenserklärungen und Entgegennahme von Willenserklärungen der Vermieterin. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Erklärungen der Vermieterin, die den Bestand des Mietverhältnisses betreffen oder die Hauptleistungspflichten der Vertragspartner ändern, z.B. Kündigungserklärungen, Mieterhöhungsverlangen oder Erklärungen über den Abschluss einer Mietaufhebungsvereinbarung. Die Vollmacht gilt jedoch nicht für die Abgabe eigener Erklärungen, die auf die Beendigung des Mietverhältnisses gerichtet sind. Die Vollmacht kann widerrufen werden.
  • Allgemeine Bestimmungen
    1. Tür-, Klingel- und Briefkastenschilder bringt die Mieterin auf eigene Kosten an. Die Mieterin ist auch für die Entfernung der von ihr angebrachten Tür-, Klingel- und Briefkastenschilder verantwortlich.
    2. Die Mieterin ist zur Aufrechnung gegen die Mietpreisforderungen der Vermieterin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Das Recht der Mieterin, gegen die Mietforderungen der Vermieterin mit Ansprüchen wegen der Mängel der Mietsache oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, bleibt hiervon unberührt. Die Mieterin muss ihre Absicht, das Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenigstens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform anzeigen.
    3. Alle in diesem Mietvertrag angegebenen Geldbeträge sind in Euro.
  • Geltendes Recht
  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.
  • Keine Nebenabreden
  • Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  • Schriftform
  • Jegliche Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Änderungen oder Ergänzungen von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müssen.
  • Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Die Mieterin bestätigt mit ihrer Unterschrift unter diesem Mietvertrag, eine von der Vermieterin unterzeichnete vollständige Abschrift dieses Mietvertrages erhalten zu haben.

                                        , den 24. April 2024
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift der Vermieterin)
                                        , den 24. April 2024
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift der Mieterin)
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