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VOLLMACHT

Ich, _________________________,
geboren am __________ in ____________________________,
wohnhaft in ____________________________, ____________________________ ______________________________,

- nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt -

bevollmächtige hiermit



Herrn _________________________,
geboren am _____________ in ____________________________,
wohnhaft in ____________________________, ____________________________ ______________________________,

- nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt -

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©2002-2025 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)
Zuletzt aktualisiert am 17. Dezember 2025

In aller Kürze: Die Vollmacht

  • Eine Vollmacht ist eine rechtlich verbindliche Erklärung, mit der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Vollmachtnehmer oder Bevollmächtigter) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen bestimmte Handlungen vorzunehmen.

  • Einige wichtige Vollmachtsarten, die von RECHTSDOKUMENTE angeboten werden, sind sind die Generalvollmacht für alle Rechtsgeschäfte, die Postvollmacht für die Entgegennahme von Postsendungen, die Bankvollmacht für Bankgeschäfte, Vollmachten für den Verkauf und die Verwaltung von Immobilien, die Vorsorgevollmacht für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit sowie die Reisevollmacht für Reisen mit minderjährigen Kindern. Darüber hinaus gibt es spezielle Vollmachten für Unternehmen, wie z.B. die Handlungsvollmacht oder die Prokura.

  • Die rechtlichen Grundlagen für Vollmachten in Deutschland basieren im Wesentlichen auf den §§ 164-181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die die Stellvertretung und Vollmachtserteilung regeln, wobei das Gesetz grundsätzlich Formfreiheit vorsieht, mit Ausnahme bestimmter Rechtsgeschäfte wie Grundstücksveräußerungen oder Unternehmensgründungen, die normalerweise der notariellen Beurkundung bedürfen.

Wann sind Vollmachten sinnvoll?

Vollmachten sind in verschiedenen Situationen nützlich: Im privaten Bereich dienen sie vor allem der Vorsorge für den Fall der Handlungsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Alter, damit Vertrauenspersonen wichtige Entscheidungen in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten treffen können. Auch bei vorübergehender Abwesenheit, z.B. Urlaub oder längerem Auslandsaufenthalt, kann die Handlungsfähigkeit durch befristete Vollmachten sichergestellt werden.

Im Geschäftsleben ermöglichen Vollmachten eine effiziente Delegation von Handlungsbefugnissen, etwa für Vertragsabschlüsse, Bankgeschäfte oder Personalangelegenheiten. Besonders relevant sind hier Prokuren und Handlungsvollmachten für leitende Angestellte.

 

Hier sind einige wichtige Fragen zu Vollmachten:

Was sind die Vorteile der Vollmachtsvorlagen von RECHTSDOKUMENTE?

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  • Die wichtigsten Vollmachtarten auf einen Blick verfügbar
  • Stets aktuelle Formulierungen dank regelmäßiger Überprüfung durch Fachanwälte
  • Benutzerfreundliches Design mit Schritt-für-Schritt-Anleitung und optionaler Offline-Eingabe der Daten
  • Übersichtliches Dokument zum Herunterladen und Ausdrucken
  • Sofortige Verfügbarkeit nach Download inkl. klar formulierter Widerrufsklausel und anpassbarer Gültigkeitsdauer
  • Erstellung einer einzigen Vollmacht für mehrere Immobilien möglich
  • Postvollmacht auch für eigenhändige Sendungen, z.B. Einschreiben, verwendbar
  • Kostengünstige Alternative zur individuellen Erstellung durch einen Rechtsanwalt!

Welche Arten von Vollmachten kann ich bei RECHTSDOKUMENTE erstellen?

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RECHTSDOKUMENTE bietet Ihnen eine Vielzahl von Vollmachtsvorlagen! Hier ein kurzer Überblick:

Einfache Vollmacht

Diese einfache Vollmachtsvorlage kann für sämtliche Rechtsgeschäfte (z.B. Autokauf und -verkauf, Kfz-An- und Abmeldung, Wohnungsübergabe etc.) erstellt werden. Sie müssen lediglich die zu erledigende Aufgabe beschreiben und die Vollmacht wird entsprechend für Sie angepasst. Es ist wichtig, die konkrete Aufgabe, die der Bevollmächtigte ausführen soll, so genau wie möglich zu beschreiben, um einen Missbrauch der Vollmacht oder Missverständnisse zu vermeiden. RECHTSDOKUMENTE bietet Ihnen die Möglichkeit, die Vollmacht als einmalige Vollmacht oder als Vollmacht für einen bestimmten Zeitraum auszustellen.

Wichtig!

Die Erteilung einer Vollmacht ist für höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie die Errichtung eines Testaments, Verlobung und Eheschließung sowie den Abschluss eines Erbvertrages rechtlich unzulässig.

Postvollmacht

Mit einer Postvollmacht wird eine Person Ihres Vertrauens dazu ermächtigt, für Sie Postsendungen entgegenzunehmen. Wir bieten Ihnen hierbei zwei Möglichkeiten an. Sie können eine allgemeine Postvollmacht über einen bestimmten Zeitraum erstellen, z.B. während Sie im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise sind oder Sie können auch nur eine einmalige Postvollmacht ausstellen, z.B. für die Abholung eines Pakets oder Empfang eines Briefes.

Gut zu wissen: Bei einer Postvollmacht ist es sehr wichtig zu klarzustellen, ob die Vollmacht auch für eigenhändige Sendungen (z.B. Einschreiben) gelten soll. Damit Sie dies nicht vergessen, haben wir dafür eine spezielle Frage in unserem Fragenkatalog vorgesehen.

Bankvollmacht

Mit einer Bankvollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Befugnis, Ihre Bankgeschäfte für Sie zu erledigen. Mit der Mustervorlage für eine Bankvollmacht von RECHTSDOKUMENTE kann die Bankvollmacht allgemein für alle Bankgeschäfte oder nur für einzelne Konten bei einem bestimmten Kreditinstitut erstellt werden. Zudem können Sie u.a. bestimmen, dass die Bankvollmacht über den Tod hinaus gültig sein soll.

Vollmacht für Immobilienverkauf

Diese Vollmacht ist auch als „Vollmacht zum Hausverkauf" bekannt, sie gilt aber für alle Arten von Immobilien, nicht nur für Häuser. Eine Immobilie ist ein „unbewegliches Sachgut“, also ein Grundstück (Haus, Wohnung usw.), grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).

Eine Vollmacht zum Immobilienverkauf ist immer dann nützlich, wenn der Eigentümer der Immobilie den Verkauf wegen Krankheit oder anderer Gründe nicht selbst abwickeln kann und daher eine andere Person für ihn tätig wird.

Gut zu wissen: In unserer Vorlage für Vollmacht zum Hausverkauf haben wir für Ihren Komfort die üblichsten Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie bereits in Ihre Vollmacht aufgenommen. Sie haben dennoch die Möglichkeit, die Aufgaben bzw. Befugnisse individuell anzupassen, zu ergänzen oder einzuschränken. Zudem haben Sie die Option, eine oder mehrere Immobilie(n) in die Vollmacht aufzunehmen.

Vollmacht für Immobilienverwaltung

Mit einer Vollmacht für Immobilienverwaltung können verschiedene Verwaltungsaufgaben übertragen werden. Dazu gehören die Suche nach Mietern, die Abwicklung von Mietverhältnissen und die Beauftragung von Instandhaltungsarbeiten. Der Verwalter kann seine Legitimation gegenüber Handwerkern und Dienstleistern durch diese schriftliche Vollmacht nachweisen. Die Vollmacht kann dabei flexibel gestaltet werden, indem bestimmte Befugnisse individuell hinzugefügt oder eingeschränkt werden. 

Gut zu wissen: In unserer Vollmacht für Immobilienverwaltung können Sie die Bevollmächtigung zur Auftragsvergabe auf bestimmte Höchstbeträge beschränken, falls dies erwünscht ist. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Vollmacht nicht missverstanden oder missbräuchlich eingesetzt wird.

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist ein umfassendes Rechtsdokument, das einer Vertrauensperson weitreichende Befugnisse einräumt, den Vollmachtgeber in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere bei der Vermögensverwaltung, bei Bankgeschäften, Behördengängen und Vertragsabschlüssen. Sie gilt auch bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers und kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie der Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer medizinischen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten für den Fall der eventuell später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit übertragen können. In der Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, ob sie für alle Vorgänge oder nur für einzelne Entscheidungen und Aufgaben gelten soll. Diese müssen dann detailliert beschrieben sein.

Reisevollmacht

Eine Reisevollmacht ist ein Rechtsdokument, das ein minderjähriges Kind berechtigt, allein oder in Begleitung einer anderen Person ins Ausland zu reisen, wenn nicht beide Erziehungsberechtigten mitreisen können. Sie enthält Angaben über das Kind, den Bevollmächtigten und die beabsichtigte Reise sowie die ausdrückliche Zustimmung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten.

Diese Vollmacht ist besonders wichtig, wenn die Eltern getrennt leben oder das Kind mit anderen Verwandten oder Betreuern reist, da viele Länder strenge Einreisebestimmungen zum Schutz vor Kindesentführung haben. In einigen Ländern ist eine Reisevollmacht sogar gesetzlich vorgeschrieben, weswegen sich Reisende vorab über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes informieren sollten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?

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Eine Generalvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten, die einer Vertretung zugänglich sind. Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung bzw. bei Geschäftsunfähigkeit oder ab einem von Ihnen bestimmten Datum. Die Generalvollmacht umfasst jedoch nicht automatisch höchstpersönliche Bereiche wie Gesundheitsfürsorge oder freiheitsentziehende Maßnahmen und ist auch nicht speziell für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit gedacht. Zudem gilt sie nur zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und erlischt mit dessen Tod.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist speziell für den Fall gedacht, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Sie regelt ausdrücklich auch persönliche Angelegenheiten wie medizinische Maßnahmen und Behördengänge und enthält typischerweise detaillierte Anweisungen für verschiedene Szenarien der Handlungsunfähigkeit. Eine Vorsorgevollmacht wird häufig zusammen mit einer Patientenverfügung erstellt und berücksichtigt insbesondere gesundheitliche und persönliche Aspekte der Vorsorge. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst handeln kann, was in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen einer Handlungsvollmacht und einer Prokura?

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Die Handlungsvollmacht ist eine beschränkte Vertretungsmacht, die vom Geschäftsinhaber individuell festgelegt wird. Sie kann für bestimmte Geschäftsbereiche oder Arten von Rechtsgeschäften erteilt werden und ist in ihrem Umfang flexibel. Der Handlungsbevollmächtigte kann nur die ihm ausdrücklich übertragenen Geschäfte rechtswirksam abschließen.

Die Prokura ist dagegen eine gesetzlich normierte, umfassende Vollmacht nach § 48 HGB. Sie berechtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Ausgenommen sind lediglich Grundstücksgeschäfte und existenzielle Entscheidungen wie die Veräußerung des Unternehmens, für die eine besondere Vollmacht erforderlich ist. Die Prokura ist in das Handelsregister einzutragen und kann nur von Kaufleuten erteilt werden.

Setzen diese Vollmachten eine bestimmte Form voraus?

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Nach § 167 Abs. 2 BGB besteht für Vollmachten grundsätzlich Formfreiheit, es sei denn, das Hauptgeschäft selbst unterliegt besonderen Formvorschriften. Dann muss auch die Vollmacht diese Form einhalten, wie z.B. bei Grundstücksgeschäften nach § 311b BGB die notarielle Beurkundung, bei Verbraucherdarlehen nach § 492 BGB die Textform oder bei Bürgschaften nach § 766 BGB die Schriftform, wobei die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Form gemäß § 125 BGB zur Nichtigkeit führt.

Wichtig! 

Auch wenn eine mündlich erteilte Vollmacht gültig sein kann, sollte eine Vollmacht immer schriftlich erteilt werden, da eine mündliche Vollmacht oft nur schwer nachgewiesen werden kann.

Die Vollmacht sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Vollmachtgebers
  • Name und Adresse der bevollmächtigten Person
  • Inhalt der Vollmacht (Befugnisse)
  • Zeitpunkt der Gültigkeit der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Gut zu wissen: Unsere Vollmachtsvorlagen beinhalten alle wichtigen Bestandteile einer Vollmacht.

Muss ich die Vollmacht notariell beglaubigen lassen?

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Nein. Eine Beglaubigung der Vollmacht ist in der Regel nicht notwendig. Nur in besonderen Fällen, z.B. beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Nur dann kann der Bevollmächtigte mit der Vollmacht Immobilien kaufen oder verkaufen und Änderungen im Grundbuch vornehmen. Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar mit seiner Unterschrift die Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers. Beschränkt sich die Vollmacht auf die Suche nach einem geeigneten Käufer für die Immobilie, ist in der Regel keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Auch für die normale Verwaltung der Immobilie, wie z.B. Vermietung oder Instandsetzung, ist keine notarielle Beglaubigung der Vollmacht erforderlich.

Wenn Sie Ihre Vollmacht beglaubigen lassen wollen, unterzeichnen Sie die Vollmacht nur in Anwesenheit des Notars, damit dieser die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigen kann.

In der Regel besteht auch die Möglichkeit, die Vollmacht bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen, was wesentlich kostengünstiger ist als beim Notar. Sie sollten sich aber vorher bei Ihrer Betreuungsbehörde erkundigen, ob dies möglich ist.

Kann ich meine Vollmacht widerrufen?

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Solange Sie geschäftsfähig sind, können die Vollmachten von RECHTSDOKUMENTE gemäß § 168 BGB grundsätzlich jederzeit widerrufen oder geändert werden. Nach dem Widerruf muss der Vollmachtgeber die Vollmachtsurkunde gemäß § 175 BGB zurückfordern und kann bei Nichtrückgabe die Vollmacht gemäß § 176 BGB durch öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; gegenüber Dritten erlischt die Vollmacht gemäß § 170 BGB erst mit deren Kenntnis vom Erlöschen. Des Weiteren sollten alle Kopien der Vollmacht vernichtet und ggf. eine neue Vollmacht erstellt werden.

Was bedeutet „Insichgeschäft" (§ 181 BGB)?

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Gemäß § 181 BGB wird ein "Insichgeschäft" als eine Situation definiert, in der ein Vertreter ein Rechtsgeschäft entweder mit sich selbst im eigenen Namen (Selbstkontrahierung) oder als Vertreter mehrerer Beteiligter gleichzeitig (Mehrfachvertretung) abschließt. Der Gesetzgeber hat diese Art von Geschäften grundsätzlich verboten, da das Risiko von Interessenkonflikten besteht, bei denen der Vertreter seine eigenen Interessen über die des Vertretenen stellen könnte. Ein Beispiel wäre der Verkauf eines Fahrzeugs des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten zu einem besonders günstigen Preis.

Das Verbot des Insichgeschäfts kann durch eine ausdrückliche Erlaubnis des Vollmachtgebers aufgehoben werden. Diese Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB muss explizit in der Vollmacht genannt werden, etwa durch die Formulierung "Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit." 

Wichtig!

In den Vollmachtsvorlagen von RECHTSDOKUMENTE können Sie Insichgeschäfte verbieten oder erlauben. Eine Befreiung von den Beschränkungen setzt aber ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten voraus und ist in der Regel nur in besonderen Ausnahmesituationen sinnvoll.

Was ist eine Untervollmacht?

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Eine Untervollmacht ist die Übertragung einer bestehenden Vollmacht auf eine dritte Person. Dabei ermächtigt der ursprüngliche Bevollmächtigte einen anderen Bevollmächtigten (Unterbevollmächtigten), für den Vollmachtgeber rechtsgeschäftlich zu handeln. Dies ist insbesondere bei Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und im geschäftlichen Bereich relevant.

Die Untervollmacht darf nicht umfassender sein als die Hauptvollmacht. Ein Beispiel wäre die Erteilung einer Untervollmacht an einen Steuerberater, damit dieser den Vollmachtgeber gegenüber dem Finanzamt vertreten kann oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor Gericht.

Untervollmachten an Privatpersonen sind generell nicht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen. Das heißt, dass ein Unterbevollmächtigter nicht mit sich selbst oder als gleichzeitiger Vertreter einer dritten Person Rechtsgeschäfte abschließen kann. Bei Verträgen zum Beispiel, gibt es üblicherweise zwei verschiedene Personen, den Käufer und den Verkäufer. Sollte der Verkäufer nun auch den Käufer vertreten, würde dieser mit sich selbst ein Rechtsgeschäft machen. Dies könnte zu Interessenkonflikten und den Missbrauch von Rechten führen, wovor §181 BGB schützen soll.

Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung bei Vollmachten?

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Eine wirksame Stellvertretung durch eine Vollmacht erfordert zunächst eine eigene Willenserklärung des Bevollmächtigten im Namen des Vollmachtgebers (Offenkundigkeitsprinzip nach § 164 Abs. 1 BGB). Der Bevollmächtigte muss im Rahmen der ihm erteilten Vertretungsmacht handeln und geschäftsfähig sein. Die Vertretungsmacht muss im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts bestehen.

Außerdem muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein und die Vollmacht wirksam erteilt haben. Die Vollmachtserteilung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, das ausdrücklich oder konkludent (d. h. stillschweigend, z. B. durch Handlungen, die eindeutig einen bestimmten Willen erkennen lassen) erfolgen kann. Entscheidend ist, dass für den Dritten erkennbar ist, dass der Bevollmächtigte in fremdem Namen handelt (§ 164 Abs. 2 BGB). Für das Handeln ohne Vertretungsmacht gelten die Vorschriften der §§ 177 ff. BGB.

Wie lange ist meine Vollmacht gültig?

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Wenn Sie Ihre Vollmacht erstellen, dann können Sie wählen, wie lange sie gültig sein soll. Hierzu bieten wir Ihnen für jede Art von Vollmacht die jeweils üblichen Optionen an. Zum Beispiel kann die Gültigkeit unserer Vollmachtsformulare wie folgt bestimmt werden:

  • Bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts
  • Bis zu einem bestimmten Datum
  • Für einen bestimmten Zeitraum
  • Unbefristet
  • Bis zum Tod des Vollmachtgebers
  • Über den Tod des Vollmachtgebers hinaus

Eine Gültigkeit über den Tod hinaus hat den Zweck, die Zeit vom Tod bis zur Ermittlung der rechtmäßigen Erben zu überbrücken. Dies bedeutet, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nutzen kann, um z.B. Verträge des Vollmachtgebers zu kündigen, die sonst zu unnötigen Kosten führen würden, ohne erst auf die Erteilung des Erbscheins oder auf die Ausstellung des Testamentsvollstreckerzeugnisses warten zu müssen. Diese Art von Vollmacht wird auch transmortale Vollmacht genannt, und kann dann von den Erben nach dem Erbfall widerrufen werden.

    Wie erstelle ich eine Vollmacht?

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    Mit den interaktiven und von Juristen erstellten Vorlagen von RECHTSDOKUMENTE erzeugen Sie in wenigen Minuten eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vollmacht! Um Ihnen die Erstellung zu erleichtern, haben wir den Prozess in einige einfache Schritte unterteilt. So können Sie Ihr Dokument in Ihrem eigenen Tempo erstellen. Wählen Sie einfach die gewünschte Vollmachtsvorlage aus und legen Sie los!

    Und wenn Sie ein kostenloses RECHTSDOKUMENTE-Konto einrichten, können Sie Ihren Fortschritt jederzeit speichern und fortfahren, wann immer es Ihnen passt!

    Sind meine Daten bei RECHTSDOKUMENTE sicher?

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    Ja, Ihre Daten sind bei uns absolut sicher! Wir setzen höchste Standards, wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht. Benutzerdaten werden verschlüsselt übermittelt, damit sie nicht an unbefugte Dritte gelangen.

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