Was ist eine Handlungsvollmacht?
Mit einer Handlungsvollmacht wird eine Person dazu ermächtigt, sich um Geschäfte, Entscheidungen und Handlungen in einem bestimmten Handelsgewerbe zu kümmern (§ 54 HGB).
Es wird zwischen drei Arten der Handlungsvollmacht unterschieden:
1) Allgemeine Handlungsvollmacht
Mit unserer Vorlage für eine allgemeine Handlungsvollmacht, auch Generalhandlungsvollmacht bzw. Generalvollmacht genannt, können Sie eine Person dazu ermächtigen, alle gewöhnlichen Geschäfte des Betriebes eines Handelsgewerbes zu erledigen (z.B. Geschäftsleitung).
2) Arthandlungsvollmacht bzw. Artvollmacht
Eine Arthandlungsvollmacht wird erteilt, wenn nur bestimmte Geschäfte (z.B. Verkauf, Einkauf, Buchhaltung, usw.) des Unternehmens vorzunehmen sind. Eine solche beschränkte Vollmacht wird auch Artvollmacht, Teilvollmacht oder Gattungsvollmacht genannt.
3) Spezialvollmacht
Außerdem haben Sie bei RECHTSDOKUMENTE die Möglichkeit, mit einer Spezialvollmacht eine Person zur Vornahme eines einzelnen (einmaligen) Geschäfts des Unternehmens zu ermächtigen. Eine solche Vollmacht wird auch Sondervollmacht, Einzelvollmacht oder einfache Vollmacht genannt (z.B. Abholung von bestellten Waren usw.).
Was ist der Unterschied zwischen einer Handlungsvollmacht und Prokura?
Eine Handlungsvollmacht ist nicht gleichzusetzen mit einer Prokura. Die Hauptunterschiede sind wie folgt:
Mit der Handlungsvollmacht gehen geringere Befugnisse einher als mit der Prokura, die sich auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen bezieht, die mit dem Betrieb eines Unternehmens einhergehen.Die Erteilung einer Prokura wird stets in das Handelsregister eingetragen. Eine Handlungsvollmacht jedoch nicht.Eine Prokura befugt den Prokuristen zur Erledigung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen des Betriebes, während die Handlungsbefugnisse in einer Handlungsvollmacht generell beschränkt sind.Anders als bei der Handlungsvollmacht, ist die Beschränkung der Prokura nach außen nicht möglich (§ 50 HGB).Gemäß § 52 Abs. 2 HGB ist eine Prokura nicht übertragbar. Eine Handlungsvollmacht ist hingegen übertragbar, allerdings nur mit Zustimmung (§ 58 HGB).
Was darf der Bevollmächtigte mit einer Handlungsvollmacht erledigen?
Dies hängt von der Art der erteilten Handlungsvollmacht ab.
Allgemeine Handlungsvollmacht
Die allgemeine Handlungsvollmacht bzw. Generalhandlungsvollmacht ist die weitreichendste Form der Handlungsvollmacht, mit der der Bevollmächtigte zu fast allen Geschäften und Rechtshandlungen für das Unternehmen ermächtigt wird. Sie ist ähnlich wie eine Prokura, allerdings gibt es einige gesetzliche Handlungseinschränkungen. Gemäß § 54 Abs. 2 HGB ist die Bevollmächtigung zu folgenden Handlungen in einer Generalhandlungsvollmacht ausgeschlossen:
Eine allgemeine Handlungsvollmacht umfasst normalerweise nicht die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, die Aufnahme von Darlehen/Krediten oder Prozessführung und rechtliche Vertretung.
Eine solche Befugnis muss speziell durch eine Spezialvollmacht, auch Sondervollmacht oder einfache Vollmacht genannt, erteilt werden.
Arthandlungsvollmacht
Mit der Arthandlungsvollmacht bzw. Artvollmacht, darf der Bevollmächtigte nur eine bestimmte Art von Geschäften und Handlungen tätigen, die Sie in dem Vollmachtmuster beschreiben können. Diese Vollmacht ist die am häufigsten verwendete Vollmacht und dient dazu, zu allen branchenüblichen Handlungen, die in einem bestimmten Geschäftsbereich anfallen, zu ermächtigen. In unserer Artvollmachtsvorlage haben Sie zudem die Möglichkeit festzulegen, z.B. in welcher Höhe der Bevollmächtigte bestimmte Einkäufe tätigen darf usw. Auf diese Weise können Missverständnisse und ein Missbrauch der Vollmacht vermieden werden.
Spezialvollmacht
Die Spezialvollmacht (Einzelvollmacht) ist die beschränkteste Handlungsvollmacht, mit der der Bevollmächtigte üblicherweise zu einem einzelnen Geschäft ermächtigt wird. Zum Beispiel wird er/sie beauftragt, bestellte Produkte für das Unternehmen abzuholen usw.
Welche Formerfordernisse gibt es?
Eine Handlungsvollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden und im Gegensatz zur Prokura muss sie auch nicht im Handelsregister eingetragen werden. Dennoch ist es sinnvoll und empfehlenswert, eine Handlungsvollmacht schriftlich zu erteilen. Mit einer schriftlichen Handlungsvollmacht werden die Interessen des Unternehmers geschützt, Missverständnisse und Missbräuche vermieden.
Wie lange ist die Handlungsvollmacht gültig?
Die Gültigkeitsdauer können Sie in dem Vollmachtsvordruck selbst bestimmen und individuell anpassen. Sie haben bei RECHTSDOKUMENTE folgende Optionen:
Gültig bis zu einem bestimmten ZeitpunktGültig bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts, ohne ein bestimmtes DatumGültig für einen bestimmten Zeitraum
Kann ich die Handlungsvollmacht widerrufen?
Ja. Ihre Handlungsvollmacht von RECHTSDOKUMENTE ist derart gestaltet, dass Sie diese jederzeit rechtmäßig und problemlos widerrufen oder ändern können.
Andere Bezeichnungen:
Eine Handlungsvollmacht ist auch unter folgenden Namen bekannt:
Vollmacht für Unternehmen
Vollmacht für Geschäfte
Vollmacht für Kaufleute
Generalhandlungsvollmacht
Allgemeine Handlungsvollmacht
Spezialhandlungsvollmacht
Spezialvollmacht
Artvollmacht
Gattungsvollmacht
Sondervollmacht
Vollmacht für Handelsgewerbe
Kaufmännische Vertretungsmacht
Teilvollmacht
Teilhandlungsvollmacht
Vollmacht für Firmen
Verwandte Dokumente:
Vorteile der Handlungsvollmachten von RECHTSDOKUMENTE:
Die wichtigsten Arten von Handlungsvollmachten auf einen Blick verfügbar
Vorlage einfach und schnell ausfüllen mit Schritt-für-Schritt-Anleitung
Übersichtliches Dokument zum Herunterladen und Ausdrucken
Enthält Klausel, wonach der Vollmachtgeber die Vollmacht jederzeit widerrufen kann
Die Vollmacht kann wunschgemäß eingeschränkt werden
Personenbezogene Daten können auch später offline eingegeben werden
Erteilung der Vollmacht durch den Geschäftsführer oder auch Prokuristen möglich