Letzte Aktualisierung am 13. Januar 2025
In aller Kürze: Die Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht ist eine umfassende rechtliche Bevollmächtigung, die einer Person (dem Bevollmächtigten) weitreichende Befugnisse einräumt, um im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, nahezu alle rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber wahrzunehmen, wie etwa Verträge abzuschließen, Bankgeschäfte durchzuführen oder Behördengänge zu erledige
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht tritt die Generalvollmacht in der Regel sofort bzw. ab einem bestimmten Zeitpunkt und nicht unbedingt erst im Falle der Geschäftsunfähigkeit in Kraft. Zu beachten ist jedoch, dass bestimmte persönliche Rechtsgeschäfte, wie z.B. die Eheschließung oder die Errichtung eines Testaments, von der Generalvollmacht ausgeschlossen sind. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollte eine Generalvollmacht nur Personen erteilt werden, denen man vollständig vertraut.
Übrigens : Eine Generalvollmacht ist auch unter folgenden Namen bekannt:
Generalvollmacht für Privatpersonen
Vollmacht für Privatpersonen
Generalvollmacht privat
Private Vollmacht
Vollmacht für das Vermögen
Vollmacht für Behördengänge
Vollmacht für Alles
Hier sind einige wichtige Fragen zur Generalvollmacht: Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll?
Eine Generalvollmacht ist besonders dann sinnvoll, wenn man längere Zeit verhindert ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, z.B. bei längeren Auslandsaufenthalten, schwerer Krankheit oder häufiger beruflicher Abwesenheit . Auch für gewisse Unternehmer kann eine Generalvollmacht unter Umständen interessant sein, allerdings greifen diese häufiger auf Prokuren oder Handlungsvollmachten zurück, um ihre Vertreter mit mehr oder weniger weitreichenden Entscheidungsbefugnissen auszustatten.
Insbesondere für ältere Menschen kann eine Generalvollmacht sinnvoll sein , um im Falle einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes handlungsfähig zu bleiben. Anders als bei der Vorsorgevollmacht muss der Vollmachtgeber bei der Generalvollmacht nicht unbedingt geschäftsunfähig sein, so dass der Bevollmächtigte sofort handeln kann. Dies ist vor allem bei eiligen Entscheidungen oder bei der Erledigung regelmäßiger Geschäfte wie Überweisungen oder Vertragsangelegenheiten wichtig.
Wichtig :
Sollten Sie durch einen Unfall oder durch Krankheit geschäftsunfähig werden und es ist keine Generalvollmacht vorhanden, dann bestimmt ein zuständiges Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie, ohne Ihre Wünsche zu kennen oder zu berücksichtigen (siehe § 1814 BGB ). Dabei können Gerichtskosten und auch eine Aufwandsentschädigung für den Betreuer anfallen, die i.d.R. vom Betroffenen zu tragen sind.
Welche Befugnisse kann man mit einer Generalvollmacht erteilen?
Mit einer Generalvollmacht werden eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens üblicherweise dazu ermächtigt, Sie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, in denen eine Vertretung gesetzlich erlaubt ist .
Das bedeutet, dass mit einer Generalvollmacht gewöhnlich die folgenden Befugnisse erteilt werden:
Erwerb und Veräußerung von beweglichen Sachen, Grundstücken und Rechten
Bestellung, Kündigung und Aufgabe von dinglichen Rechten jeder Art an Grundstücken und anderen Gegenständen
Entgegennahme von Zahlungen und Ausstellung von Quittungen
Ausübung von Stimmrechten und Gesellschafterrechten, insbesondere die Teilnahme an Versammlungen
Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
Vornahme von Schenkungen
Zugang zu allen Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsangelegenheiten (einschließlich Internet-Konten) sowie deren Abänderung oder Kündigung usw.
Erteilung von Untervollmachten an Dritte
Gut zu wissen :
Mit der Vorlage von RECHTSDOKUMENTE haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Befugnisse auszuschließen und Ihre Generalvollmacht so nach Ihren Vorstellungen und Wünschen auszugestalten.
In welchen Angelegenheiten ist eine Vertretung nicht möglich?
Laut Gesetz ist die Vertretung durch eine andere Person in den allerpersönlichsten Lebensbereichen nicht gestattet . Damit sind insbesondere die folgenden Bereiche gemeint:
Eheschließung und Scheidung (siehe § 1311 BGB )
Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags (siehe § 2064 BGB und § 2274 BGB )
Einwilligung in medizinische Behandlung (siehe § 630d BGB )
Ausübung des Wahlrechts
Wenn eine Person Ihres Vertrauens Sie in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten soll, ist es ratsam, neben der Generalvollmacht eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung zu erstellen.
Wer muss die Generalvollmacht unterschreiben?
Eine Generalvollmacht muss vom Vollmachtgeber (die Person, die die Vollmacht erteilt) unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein. Der Bevollmächtigte selbst muss die Vollmacht nicht unterschreiben . Einige Banken und andere Institutionen verlangen jedoch zusätzlich die Unterschrift des Bevollmächtigten, um dessen Identität zu dokumentieren und die Vollmacht in ihren Unterlagen zu registrieren. Sie kann aber auch dazu dienen, die Handlungsbereitschaft des Bevollmächtigten zu bestätigen.
Unter bestimmten Umständen ist es ratsam, Generalvollmachten in Gegenwart eines Zeugen zu unterzeichnen , insbesondere dann, wenn es Gründe geben könnte (z.B. hohes Alter oder Vorerkrankungen des Vollmachtgebers), die Zweifel an der Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Unterzeichnung aufkommen lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?
Hier ein Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht:
Aspekt
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Bei einer Generalvollmacht können Sie bestimmen, ob Ihre Vollmacht
sofort (d.h. sobald Sie Ihre Vollmacht unterschrieben haben),
bei Geschäftsunfähigkeit oder
zu einem bestimmten Datum
in Kraft treten soll.
Eine Vorsorgevollmacht tritt i.d.R. nur bei Geschäftsunfähigkeit in Kraft.
Zweck
Dient der allgemeinen Vertretung, z.B. bei beruflicher Abwesenheit, Krankheit oder Zeitmangel.
Sichert die Betreuung und Versorgung im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit.
Umfang der Befugnisse
Mit einer Generalvollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen die Befugnis, Sie in allen gesetzlich zulässigen vermögensrechtlichen Angelegenheiten* zu vertreten.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie neben vermögensrechtlichen Angelegenheiten auch persönliche und gesundheitliche Angelegenheiten regeln.
Medizinische Entscheidungen
Berechtigt nicht automatisch zu medizinischen Entscheidungen.
Enthält explizite Regelungen für medizinische Behandlungen und Pflegesituationen.
*Vermögensrechtliche Angelegenheiten sind alle Rechtsgeschäfte, die das Vermögen einer Person betreffen, wie z. B. der Abschluss von Kaufverträgen, die Tätigung von Bankgeschäften, der Abschluss oder die Kündigung eines Mietvertrages, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, der Abschluss von Versicherungen oder die Regelung von Erbschaften.
Was versteht man unter Geschäftsunfähigkeit?
Nach § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt eine Person als geschäftsunfähig, die sich „in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet“, und es sich dabei nicht um einen Zustand handelt, der „seiner Natur nach ein vorübergehender ist.“
Gut zu wissen :
Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit obliegt dem Gericht. Das Gericht entscheidet jedoch aufgrund eines ärztlichen Gutachtens, ob die Voraussetzungen für eine freie Willensbildung möglicherweise nicht mehr gegeben sind.
Muss eine Generalvollmacht immer schriftlich erteilt werden?
Nach § 167 Abs. 2 BGB bedarf eine Vollmacht keiner besonderen Form, so dass grundsätzlich auch eine mündlich erteilte Generalvollmacht gültig sein kann. Dennoch ist es immer ratsam, eine Generalvollmacht schriftlich zu erteilen . Der Hauptgrund hierfür ist, dass eine mündliche Vollmacht oft nur schwer nachgewiesen werden kann.
Wer darf mich vertreten?
Mit unserer Vorlage können Sie bis zu vier Personen dazu ermächtigen, Sie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Jeder der Bevollmächtigten muss unbeschränkt geschäftsfähig , d.h. mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn mehr als eine Person stellvertretend für Sie handeln soll, haben Sie die Wahl zwischen einer gemeinsamen Vertretung durch die Bevollmächtigten und einer ersatzweisen Vertretung.
Ersatzweise Vertretung
Bei der ersatzweisen Vertretung bestimmen Sie einen Hauptbevollmächtigen und einen oder mehrere Ersatzbevollmächtigte, die nur dann handeln, wenn der Hauptbevollmächtigte nicht handeln kann (z.B. wegen Krankheit oder Abwesenheit) oder nicht handeln will (z.B. wegen eines Interessenkonflikts). Dies hat den Vorteil, dass beim Ausfall der bevollmächtigten Personen die verbliebenen Bevollmächtigten weiter für Sie handeln können, so dass keine Vertretungslücken entstehen. Es ist sinnvoll, mindestens eine ersatzbevollmächtigte Person zu nennen.
Gemeinsame Vertretung
Bei der gemeinsamen Vertretung müssen die Bevollmächtigten jede Entscheidung gemeinschaftlich treffen . Die Bevollmächtigen dürfen Sie nur zusammen vertreten . Die Bevollmächtigung mehrerer Personen gemeinsam hat den Vorteil, dass diese sich gegenseitig kontrollieren können und Entscheidungen und Handlungen von allen Bevollmächtigten überprüft werden können. Dies hat aber auch den Nachteil, dass es zu Unstimmigkeiten kommen kann, wodurch sich die Ausführung von Rechtsgeschäften u.U. verzögert.
Was bedeutet es, eine Generalvollmacht „über den Tod hinaus“ zu erteilen?
Eine Generalvollmacht wird gewöhnlich „über den Tod hinaus " gewährt, was bedeutet, dass die Vollmacht auch nach Tod des Vollmachtgebers gültig bleibt .
Dies hat den Vorteil, dass so die Zeit vom Tod bis zur Ermittlung der rechtmäßigen Erben überbrückt werden kann. Der/Die Bevollmächtigte kann die Vollmacht z.B. dafür nutzen, Verträge des Vollmachtgebers zu kündigen, ohne erst auf die Erteilung des Erbscheins warten zu müssen. So können unnötige Kosten vermieden werden.
Nach dem Tod des Vollmachtgebers können dessen Erben des Generalvollmacht widerrufen.
Eine Vollmacht, die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gilt, wird auch transmortale Vollmacht genannt.
Mit unserer Mustervorlage haben Sie neben der Option „über den Tod hinaus" die Möglichkeit
Ihre Generalvollmacht mit Ihrem Tod erlöschen zu lassen oder
ein Enddatum für die Gültigkeit Ihrer Generalvollmacht zu bestimmen (falls nur eine vorübergehende Stellvertretung erwünscht ist)
Muss meine Generalvollmacht von einem Notar beglaubigt werden?
Ob Ihre Generalvollmacht von einem Notar oder einer vergleichbaren Behörde beglaubigt werden muss, hängt davon ob, welche Befugnisse Sie der Person Ihres Vertrauens erteilen möchten. Mit unserer Vorlage können Sie entscheiden, welche Befugnisse Sie der Person Ihres Vertrauens erteilen. Die Befugnisse, die Sie ohne Beglaubigung wirksam erteilen können, sind getrennt von den Befugnissen, die einer (notariellen) Beglaubigung bedürfen (z.B. Kauf und Verkauf von Immobilien), aufgeführt, so dass Sie genau sehen können, unter welchen Bedingungen Ihre Generalvollmacht von einem Notar beglaubigt werden müsste. Sie können Ihre Generalvollmacht von
einem Notar oder
bei einer Betreuungsbehörde oder Gemeindeverwaltung
beglaubigen lassen. Letzteres ist wesentlich günstiger als die Beglaubigung durch einen Notar. Die Beglaubigung bezieht sich in jedem Fall nur auf die Echtheit Ihrer Unterschrift , nicht auf den Inhalt Ihrer Generalvollmacht.
Was bedeutet „Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB“?
§ 181 BGB verbietet, dass jemand als Vertreter einer anderen Person Rechtsgeschäfte („Insichgeschäfte “) mit sich selbst oder als gleichzeitiger Vertreter einer dritten Person abschließt. Bei Insichgeschäften besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Bevollmächtigte nicht in Ihrem, sondern seinem eigenen Interesse (oder dem Interesse eines Dritten, den der Bevollmächtigte ebenfalls vertritt) handelt. Daher setzt eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB , d.h. die Erlaubnis von Insichgeschäften, ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten voraus.
Gut zu wissen : Die Vorlage von RECHTSDOKUMENTE ist so konfiguriert, dass Insichgeschäfte nur dann erlaubt werden, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Wann tritt meine Generalvollmacht in Kraft?
Üblicherweise tritt die Generalvollmacht sofort mit der Unterschrift des Vollmachtgebers in Kraft. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Inkrafttreten Ihrer Generalvollmacht an das Eintreten bestimmter Bedingungen (z.B. Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers) oder an ein bestimmtes Datum zu knüpfen.
Mit unserer Vorlage können Sie selbst bestimmen, ob Ihre Generalvollmacht in Kraft tritt
sobald Sie die Generalvollmacht unterschrieben haben,
wenn ein Arzt Ihre Geschäftsunfähigkeit festgestellt und bescheinigt hat oder
wenn ein bestimmtes Datum erreicht wird.
Kann man eine Generalvollmacht widerrufen?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Generalvollmacht jederzeit widerrufen oder ändern.
Beim Widerruf Ihrer Generalvollmacht sollten Sie
den Bevollmächtigten schriftlich über den Widerruf der Generalvollmacht informieren ,
das Original der Generalvollmacht vom Bevollmächtigten zurückverlangen ,
falls zutreffend, alle Untervollmachten , die der Bevollmächtigte erteilt hat, ebenfalls zurückverlangen und
alle Kopien der Generalvollmacht vernichten.
Tipp : Generell ist es ratsam, dass Sie Ihre Generalvollmacht etwa alle zwei Jahre überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.
Wie erstelle ich eine Generalvollmacht?
Mit der interaktiven und von Juristen erstellten Vorlage von RECHTSDOKUMENTE erzeugen Sie in wenigen Minuten eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Generalvollmacht! Um Ihnen die Erstellung zu erleichtern, haben wir den Prozess in einige einfache Schritte unterteilt. So können Sie Ihr Dokument in Ihrem eigenen Tempo erstellen.
Und wenn Sie ein kostenloses RECHTSDOKUMENTE-Konto einrichten, können Sie Ihren Fortschritt jederzeit speichern und fortfahren, wann immer es Ihnen passt!
Sind meine Daten bei RECHTSDOKUMENTE sicher?
Ja, Ihre Daten sind bei uns absolut sicher! Wir setzen höchste Standards, wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht. Benutzerdaten werden verschlüsselt übermittelt, damit sie nicht an unbefugte Dritte gelangen.
Was sind die wesentlichen Inhalte der Generalvollmacht von RECHTSDOKUMENTE?
Eine mit der Vorlage von RECHTSDOKUMENTE erstellte Generalvollmacht enthält Bestimmungen zu :
Anzahl der Personen, denen eine Generalvollmacht erteilt werden soll (max. 4)
Wahl zwischen einer gemeinsamen und einer ersatzweisen Vertretung durch die Bevollmächtigten
Befugnisse
Untervollmachten
Insichgeschäfte
Befugnisse mit Beglaubigungserfordernis
Angaben zu Vollmachtgeber und Bevollmächtigten
Gültigkeit
Vergütung des Bevollmächtigten (optional)
Unterschrift des Bevollmächtigten (optional)
Angaben zu Zeugen (optional)