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HANDELSREGISTERANMELDUNGGesellschafterlisteder _____________________ GmbHmit Sitz in ____________________________________________________________
Gesellschafter
Nennbetrag pro Geschäftsanteil in Euro
Summe der Nennbeträge in Euro
Laufende Nummern der Geschäftsanteile
Beteiligung je Geschäftsanteil in %
Beteiligung je Gesellschafter in %
_________________________(Name)geb. am 6. Juli 2022wohnhaft in _________________________________________________________________
1,00
_______
100,0000
Stammkapital
empty cell
1
100
Die Gesellschafterliste für GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist eine Aufstellung der Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und deren Geschäftsanteile, die nach § 40 GmbHG als Anhang zum Handelsregister geführt wird.
Sie müssen eine Gesellschafterliste für Ihre GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in folgenden Fällen erstellen:
Hat ein Notar an der Erstellung bzw. Veränderung der Gesellschafterliste mitgewirkt, muss die Gesellschafterliste mit der Bescheinigung des Notars versehen sein, dass die geänderten Eintragungen den Veränderungen entsprechen, an denen er mitgewirkt hat, und die übrigen Eintragungen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen (§ 40 Abs. 2 GmbHG).
Gemäß § 12 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist die Einreichung von Gesellschafterlisten zum Handelsregister grundsätzlich nur noch in elektronischer Form zulässig.
Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kann sowohl von einer Einzelperson als auch von mehreren Personen gegründet werden.
Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen. Dazu zählen auch rechtsfähige Gesellschaften, wie zum Beispiel eine OHG, GmbH oder eine KG.
Die Gesellschafter müssen nicht notwendigerweise deutsche Staatsbürger sein, auch ausländische natürliche Personen oder Gesellschaften können Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) werden.
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