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ANSTELLUNGSVERTRAGFÜR EINEN FREMDGESCHÄFTSFÜHREREINER GMBH
Zwischen
__________
____________________________________________
vertreten durch ihren Gesellschafter _________________________________________
(nachfolgend „Gesellschaft“ genannt)
und
(nachfolgend „Geschäftsführer“ genannt)
wird folgender Geschäftsführervertrag geschlossen:
Vertragsdauer
Automatische Verlängerung
Arbeitsort und Arbeitszeit
Tätigkeit, Pflichten und Verantwortlichkeit
Reisetätigkeit
Zustimmungspflichtige Geschäfte
Insichgeschäfte
Grundgehalt
Tantieme
Weihnachtsgratifikation
Urlaubsgeld
Dienstwagen
Sonstige Leistungen
Reisekosten
D&O Versicherung
Unfallversicherung
Vergütung bei Dienstverhinderung
Vergütung bei Tod
Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Eigengeschäfte und Nebentätigkeit
Wettbewerbsverbot
Nachtvertragliches Wettbewerbsverbot
Urheberrecht, Erfindungen und Rechte an Software
Urlaub
Geheimhaltung
Rückgabe von Unterlagen und anderen Gegenständen
Ort: _____________________________________________________Datum: den 15. August 2022 Name: _______________________________Unterschrift: ____________________________ Unterschrift: ____________________________Gesellschaft Geschäftsführer
Dieser Vertrag ist auch unter folgenden Namen bekannt:
Ein Fremdgeschäftsführer ist Geschäftsführer der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), der selbst nicht Gesellschafter ist. Er hat somit keine Anteile an der Gesellschaft, die er vertritt.
Der Anstellungsvertrag regelt das interne Dienstverhältnis zwischen der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und dem Geschäftsführer, also die Bedingungen des Anstellungsverhältnisses.
Der Geschäftsführer steht in einer doppelten Beziehung zur Gesellschaft. Er ist ihr Organ und gesetzlicher Vertreter (§ 35 Abs.1 GmbH-Gesetz). Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich.
In der Regel ist der Geschäftsführer kein Arbeitnehmer der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) im arbeitsrechtlichen Sinne, so dass nicht das klassische Arbeitsrecht Anwendung findet. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Der Anstellungsvertrag für Geschäftsführer ist also kein Arbeitsvertrag.
Der Geschäftsführer profitiert in der Regel nicht von den Regelungen, die für Arbeitnehmer in verschiedenen Gesetzen festgehalten werden, wie Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Urlaub.
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für den Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Sie wird auch Managerhaftpflicht-Versicherung genannt.
Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungsrechtlich abgedeckt.
Wird ein Geschäftsführer der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, deckt eine D&O-Versicherung die hohen Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und die Versicherungsgesellschaft garantiert bei ausreichend hoher Deckungssumme den Schadensausgleich im Falle berechtigter Haftungsansprüche.
Grundlegende Regelungsinhalte unseres Anstellungsvertrags für Fremdgeschäftsführer für eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) sind:
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