Eine Betreuungsverfügung ist besonders für Menschen sinnvoll, die vorausschauend Regelungen für den Fall treffen möchten, dass sie später einmal nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies betrifft vor allem ältere Menschen, aber auch jüngere Personen, die sich gegen unerwartete Lebensereignisse absichern möchten.
Besonders wichtig ist eine Betreuungsverfügung für Menschen, die bestimmte Vertrauenspersonen haben, denen sie im Betreuungsfall die Wahrnehmung ihrer Interessen übertragen möchten. Ohne eine solche Verfügung bestimmt im Ernstfall das Betreuungsgericht eine Person zum rechtlichen Betreuer, die möglicherweise nicht den eigenen Wünschen entspricht.
Eine Betreuungsverfügung ist auch für Menschen empfehlenswert, die konkrete Vorstellungen davon haben, wie ihre Betreuung aussehen soll. In der Verfügung können detaillierte Wünsche festgehalten werden, etwa zur Wahl des Pflegeheims, zur medizinischen Versorgung oder zur Verwaltung des Vermögens. Diese Wünsche muss ein gerichtlich bestellter Betreuer dann berücksichtigen.
Darüber hinaus ist die Verfügung für Personen ratsam, die bestimmte Menschen explizit von der Betreuung ausschließen möchten. Dies können beispielsweise Familienmitglieder sein, zu denen ein gestörtes Verhältnis besteht. Durch die Betreuungsverfügung kann verbindlich festgelegt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll.
Wichtiger Hinweis:
Eine Betreuungsverfügung sollte idealerweise mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung kombiniert werden. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, ohne gerichtliche Bestellung direkt rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung regelt hingegen medizinische Behandlungswünsche für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann. Diese drei Dokumente ergänzen sich gegenseitig und bieten den umfassendsten Schutz für die eigenen Interessen im Fall der Handlungsunfähigkeit.
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