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Hinweis: Eine Betreuungsverfügung wird auch Betreuungsvollmacht genannt.



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BETREUUNGSVERFÜGUNG

Ich, _________________________ _________________________, geboren am __________ in ____________________________, wohnhaft in ____________________________, ____________________________, bestimme hiermit für den Fall, dass ich infolge einer Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb das Gericht eine gesetzliche Betreuung für mich anordnet, dass  folgende Person zum Betreuer ernannt werden soll:

  • Person des Betreuers

  • Zu meinem Betreuer soll

    Frau/Herr _________________________ _________________________, geboren am __________ in ____________________________, wohnhaft in ____________________________, ____________________, bestellt werden.

  • Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den*die Betreuer*in habe ich die nachstehenden Wünsche und Anweisungen festgelegt.

  • Aufenthaltsbestimmungen

  • Ich wünsche, so lange, wie dies pflegerisch möglich ist, zu Hause betreut zu werden. Sollte eine häusliche Betreuung nicht mehr möglich sein, wünsche ich, im Pflegeheim __________________________ in _______________________________________, untergebracht zu werden.

  • Haushaltsauflösung

  • In dem Fall, dass ich aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage bin, meinen eigenen Haushalt zu führen oder in meiner bisherigen Wohnung zu verbleiben, bestimme ich folgende Regelungen und Wünsche für die Auflösung meines Haushaltes:

  • Gesundheits- und Pflegefürsorge

  • Im Bereich der Gesundheits- und Pflegefürsorge lege ich besonderen Wert auf die Berücksichtigung folgender Wünsche und Präferenzen:

    1.  
  • Hiermit entbinde ich alle meine behandelnden Ärzte, Pflegekräfte und sonstigen medizinischen Fachpersonen ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht gegenüber meinem*meiner Betreuer*in. Diese Entbindung gilt für alle medizinischen Informationen und Unterlagen, die für die Ausübung der Betreuungstätigkeit erforderlich sind.

  • Schlussbestimmungen

  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen und Anweisungen dieser Betreuungsverfügung unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht erfasst.

    Ich habe diese Betreuungsverfügung nach sorgfältiger Überlegung erstellt. Ich weiß, dass ich die Betreuungsverfügung jederzeit abändern oder insgesamt widerrufen kann. Ich wünsche nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nichtentscheidungsfähigkeit eine Änderung meines Willens unterstellt wird, solange keine konkreten und nachweislichen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ich meinen Willen geändert habe.

                                        , den                
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift)
Betreuungs­verfügung
©2002-2025 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)

Zuletzt aktualisiert am 22. April 2025


In aller Kürze: Die Betreuungsverfügung / Betreuungsvollmacht

  • Eine Betreuungsverfügung (auch Betreuungsvollmacht genannt) ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie für den Fall einer späteren rechtlichen Betreuung festlegen können, wer (und ggf. wer nicht) zum Betreuer bestellt werden soll und wie die Betreuung aussehen soll.
  • Eine Betreuungsverfügung ist vor allem für Menschen sinnvoll, die vorausschauend für den Fall vorsorgen wollen, dass sie ihre Angelegenheiten später nicht mehr selbst regeln können.
  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Aufgaben des Betreuers eindeutig geregelt: Der Betreuer hat im Rahmen des vom Gericht bestimmten Aufgabenkreises die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen; dabei hat er die Wünsche des Betreuten zu ermitteln und zu berücksichtigen.
  • Liegt keine Betreuungsverfügung vor, bestellt das Betreuungsgericht einen geeigneten rechtlichen Betreuer.
  • Die Betreuungsverfügung kann die Vorsorgevollmacht ergänzen, so dass die Kombination beider Dokumente den umfassendsten Schutz bietet.   

Fazit:

Eine Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mit ihr bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens als rechtlichen Betreuer, anstatt dass das Gericht einen fremden Berufsbetreuer bestellt. Zusammen mit einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Patientenverfügung bietet sie einen umfassenden Schutz und schließt mögliche Lücken in der medizinischen Vorsorge.

 

Hier sind einige wichtige Fragen zur Betreuungsverfügung:

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