Letzte Aktualisierung: 19. März 2024
Was ist ein Schenkungsvertrag?
§ 516 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert eine Schenkung als eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Damit eine Zuwendung eine Schenkung darstellt, ist es erforderlich, dass der Schenkende und die beschenkte Person darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
Mit einem Schenkungsvertrag vereinbaren die Vertragsparteien - der Schenkende und der Beschenkte - die Modalitäten einer unentgeltlichen Zuwendung (Schenkung). Allen voran legt der Schenkende mit dem Begünstigten vertraglich fest, was dieser unentgeltlich erhalten soll, d. h., sie legen fest, was der Schenkungsgegenstand ist.
Wer benötigt einen Schenkungsvertrag?
Bei der Schenkung von Vermögenswerten ist es grundsätzlich ratsam, dass Schenker und Beschenkte/r einen Schenkungsvertrag schließen. Durch den Abschluss eines Schenkungsvertrages schaffen Sie Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien.
Unsere Vorlage ist geeignet für die Schenkung von
- Geldsummen,
- Wertpapieren und
- beweglichen Sachen (z.B. Auto, Schmuck)
- Tieren
Welche Arten von Schenkungen gibt es?
Unsere Vorlage ist für folgende Arten von Schenkungen geeignet:
- Handschenkung
- Schenkungsversprechen
- Schenkung auf Todesfall
- Schenkung unter Auflage
Handschenkung
Die Handschenkung ist die im Alltag am häufigsten vorkommende Form der Schenkung. Sie liegt vor, wenn Schenker und Beschenkter sich einig sind, dass eine vollzogene Zuwendung unentgetlich ist. Unter Handschenkungen fallen Zuwendungen (z.B. Geldgeschenke), die zu Geburtstagen oder anderen Festtagen gemacht werden.
Schenkungsversprechen
Durch ein Schenkungsversprechen verpflichtet sich der Schenkende zu einer künftigen Zuwendung (Geschenk) an eine oder mehrere Personen (oder eine Organisation).
Schenkung auf Todesfall
Eine besondere Form des Schenkungsversprechens ist die Schenkung auf Todesfall, bei der der Schenkende der zu beschenkenden Person vertraglich verspricht, ihr nach seinem Tod etwas unentgeltlich zu überlassen.
Schenkung unter Auflage
Eine Schenkung unter Auflage ist eine besondere Form der Schenkung. Mit einer Auflage kann der Schenkende im Schenkungsvertrag den Beschenkten zu einer bestimmten Leistung oder Verhaltensweise verpflichten. Nach § 525 BGB ergibt sich bei einer Schenkung unter Auflage aus der Erbringung der Zuwendung ein eigenständiger, einklagbarer Anspruch auf die Vollziehung der Auflage.
Mit unserer Vorlage haben Sie die Möglichkeit, eine Rückforderungsklausel in Ihren Schenkungsvertrag unter Auflage aufzunehmen. Gemäß dieser Klausel darf der Schenkungsgegenstand vom Beschenkten zurückverlangt werden, falls dieser die Auflage für die Schenkung nicht erfüllt. Der Schenkungsgegenstand muss dann an den Schenker bzw. dessen Erben zurückgegeben werden. Bei einem Geldgeschenk ist das Rückforderungsrecht des Schenkers nicht übertragbar oder vererbbar, d. h. nur der Schenker kann die Rückforderung des Schenkungsgegenstandes geltend machen.
Kann man einen Schenkungsvertrag ohne Notar machen?
Normalerweise muss ein Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden, damit er rechtswirksam wird. Nach § 518 Abs. 2 BGB verfällt die Beurkundungspflicht jedoch, sobald die versprochene Leistung, d.h. die unentgeltliche Zuwendung stattgefunden hat.
Unsere Vorlage können Sie nutzen, um eine Schenkung, bei der der Schenkungsgegenstand (z.B. Geld) bereits übertragen worden ist, zeitnah schriftlich zu dokumentieren bzw. vertraglich abzusichern.
Des weiteren bietet Ihnen unsere Vorlage die Option, eine Schenkung vertraglich abzusichern, bei der der Schenkungsgegenstand (z.B. ein Auto) zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt übergeben werden soll. Hierbei ist zu beachten, dass der Schenkungsvertrag bis zur Übergabe des versprochenen Gegenstandes nur dann wirksam ist, wenn er notariell beurkundet wird. Ein unbeurkundeter Schenkungsvertrag, der die Übergabe eines Gegenstands lediglich verspricht, ist bis zur tatsächlichen Übergabe des Gegenstandes unwirksam, d. h. der Schenker ist gesetzlich nicht verpflichtet, den Schenkungsgegenstand dem zu Beschenkenden auch wirklich zu übergeben.
Sobald der Schenkungsgegenstand bzw. Geldbetrag an den Beschenkten übergeben wird, gilt die fehlende notarielle Beurkundung als geheilt und der Schenkungsvertrag ist wirksam, d. h. rechtlich bindend.
Wann ist eine Schenkung sinnvoll?
Mit einem Schenkungsvertrag können Sie bereits zu Lebzeiten Ihr Vermögen (oder Teile davon) auf Familienmitglieder oder Verwandte übertragen. Eine Weitergabe von Vermögen zu Lebzeiten in Form einer Schenkung kann sinnvoll sein, weil es
- steuerliche Vorteile hat,
- die Abwicklung des Testaments vereinfacht,
- den Pflichtteil eines (unliebsamen) pflichtteilsberechtigten Erben mindert.
Ein weiterer Grund weshalb Menschen sich dazu entscheiden, Ihr Vermögen mit „warmen Händen“ (wie es im Volksmund heißt), also zu Lebzeiten zu verschenken, anstatt es nach ihrem Tod zu vererben, ist der Wunsch mitzuerleben, wie die Zuwendung den Beschenkten dabei hilft, z.B. den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Ob eine Schenkung für Sie sinnvoll ist, ist eine Frage, die es sich lohnt, mit Ihrer Bank oder einem Steuerberater zu besprechen. Sollten Sie sich zu einer Schenkung entschließen, ist es in jedem Fall ratsam, dass Sie einen schriftlichen Schenkungsvertrag schließen.
Ist ein Geldgeschenk steuerpflichtig?
Solange ein Geschenk den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreitet, muss die beschenkte Person auf ein Geldgeschenk keine Steuern zahlen.
Die Höhe des gesetzlichen Freibetrags bei Schenkungen hängt davon ab, in welchem (verwandtschaftlichen) Verhältnis die schenkende und die beschenkte Person zueinander stehen. Anders ausgedrückt: Die Höhe des Freibetrags richtet sich danach,
- wem der Schenkende die Geldsumme zukommen lässt bzw.
- von wem die beschenkte Person das Geldgeschenk erhält.
Grundsätzlich gilt: je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag. Aktuell gelten nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) folgende Freibeträge (Stand März 2023):
Geldgeschenke von Eltern an ihre Kinder
Bei Schenkungen eines Elternteils an sein Kind gilt ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Bei Geldgeschenken von bis zu 400.000 Euro fallen also keine Steuern an. Allerdings darf diese Summe nur einmal pro Dekade, also einmal alle zehn Jahre verschenkt werden, ohne dass dabei Steuern anfallen.
Geldgeschenke von Großeltern an ihre Enkelkinder
Bei Schenkungen eines Großelternteils an sein Enkelkind gilt ein Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro.
Geldgeschenke an den eigenen Ehepartner
Bei Schenkungen eines Ehepartners an den anderen gilt ein Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. (Bei Geldschenken zwischen unverheirateten Lebenspartnern liegt der Freibetrag bei lediglich 20.000.)
Geldgeschenke an einen Neffen oder eine Nichte
Bei Schenkungen an Neffen oder Nichten gilt ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.
Geldgeschenke an Dritte (z.B. Geschwister, Freunde)
Bei Schenkungen an alle anderen Personen gilt ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.
Was ist bei steuerpflichtigen Schenkungen zu beachten?
Eine Schenkung, dessen Wert den Freibetrag übersteigt oder dessen genauer Wert unklar ist, muss innerhalb von drei Monaten bei dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Die Schenkungssteuer wird bei einer Schenkung in der Regel vom Beschenkten gezahlt. Beachten Sie jedoch, dass bei Übernahme der Schenkungssteuer durch den Schenkenden sich unter Umständen eine beachtliche Schenkungssteuereinsparung ergeben kann. Daher sollte bei Schenkungen, die Schenkungssteuer auslösen, das Einsparpotenzial berechnet werden. Diese und weitere steuerrechtliche Fragen können Sie mit einem Steuerberater besprechen.
Kann man mit dieser Vorlage auch Immobilien verschenken?
Unsere Vorlage ist für die unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) von Geldsummen, Wertpapieren, beweglichen Gegenständen und Tieren geeignet. Sie ist nicht für die Schenkung von Immobilien geeignet.