Mit Ausnahme von eidesstattlichen Versicherungen für Erbscheinsanträge, die in der Regel entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar abzugeben sind, setzt eine eidesstattliche Versicherung keine besonderen Formvorschriften voraus. Es ist jedoch wichtig, dass der Erklärende in der eidesstattlichen Erklärung eindeutig zu identifizieren ist, also mit Geburtsdatum und/oder mit Adresse. Außerdem sollte das Erstellungsdatum angegeben werden und selbstverständlich muss die Erklärung auch noch eigenhändig unterschrieben sein.
In der Vorlage für eine eidesstattliche Versicherung von RECHTSDOKUMENTE sind die oben genannten und andere wichtige Bestandteile einer wirksamen eidesstattlichen Versicherung bereits eingebaut und vorformuliert, so dass Sie sich um die Form Ihres Dokumentes keine Gedanken machen müssen. Geben Sie einfach die erfragten Daten an und das Dokument wird für Sie entsprechend erstellt. Sie müssen Ihre eidesstattliche Versicherung dann nur noch unterschreiben. Sie haben auch die Möglichkeit, die erforderlichen Daten, wie z.B. Ihre Adresse usw. nach dem Herunterladen bzw. Ausdrucken Ihres Dokumentes einzugeben.