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Wir, die Eheleute __________________________, geboren am __________________, und __________________________, geboren am __________________, widerrufen vorsorglich einzeln und gemeinsam sämtliche von uns bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang und treffen hiermit für den Fall unseres Todes folgende Regelung:
Erster Erbfall
Für den Fall, dass wir beide gleichzeitig oder kurz hintereinander aufgrund des gleichen Ereignisses versterben sollten, werden wir beide ebenfalls entsprechend der Erbfolge für den zweiten Todesfall beerbt.
Zweiter Erbfall
Nacherbschaft auf den Überrest
Der Vorerbe soll nach dem Ableben des Erstversterbenden das gesamte Vermögen ohne die üblichen Beschränkungen einer Vorerbschaft nutzen und darüber verfügen können. Diese Befreiung von Vorerbschaftsbeschränkungen soll dem Vorerben erlauben, ohne die üblichen Beschränkungen des Vorerbenrechts zu handeln und seinen Lebensbedürfnissen entsprechend über das Vermögen zu verfügen.Der Überrest des Vermögens soll nach Eintritt des Nacherbfalls an den Nacherben übergehen. Die Übertragung des Überrestes an den Nacherben erfolgt ohne weitere testamentarische Anweisungen unsererseits. Sollten Regelungen bezüglich der genauen Durchführung der Übertragung erforderlich sein, sind diese im Einklang mit unserem letzten Willen und den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.Dem Vorerben ist es ausdrücklich untersagt, über den Überrest des Vermögens durch testamentarische Verfügung zu entscheiden. Jeglicher Versuch, den Überrest oder Teile davon mittels Testament oder eines anderweitigen letztwilligen Akts an Dritte zu übertragen, ist unwirksam.
Der Nacherbe erlangt mit dem Eintritt des Nacherbfalls das volle Eigentums- und Verfügungsrecht über die Verlassenschaft. Er/Sie ist ab diesem Zeitpunkt allein verantwortlich für alle Pflichten und Lasten, die mit der Verlassenschaft verbunden sind.
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