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WERKVERTRAG

ZWISCHEN

______________________________
mit Sitz in: ____________________________________
vertreten durch: ______________________________

- nachfolgend der „Besteller“ genannt -

UND

______________________________
wohnhaft in: ____________________________________

- nachfolgend der „Unternehmer“ genannt -

- nachfolgend der „Vertrag“ genannt -


  • Werkleistungen

    1. Die zu erbringenden Werkleistungen (nachfolgend die „Werkleistungen") werden in der diesem Vertrag beigefügten Leistungsbeschreibung aufgeführt und beschrieben, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags ist.
    2. Die Werkleistungen orientieren sich an dem den Vertragsparteien bei Vertragsschluss bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, kann eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien erfolgen.
  • Erbringung der Werkleistungen

    1. Die vereinbarten Werkleistungen sind ab dem __________________  zu erbringen.
    2. Die Erbringung der Werkleistungen erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit dem Besteller.
    3. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Der Unternehmer ist weder in den Betrieb des Bestellers eingegliedert, noch unterliegt er einem die organisatorische Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Werkleistungen (hinsichtlich der Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Auftragsdurchführung) umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des Bestellers. Die Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich. Dem Besteller steht jedoch ein Weisungsrecht hinsichtlich der Beschaffenheit des Ergebnisses und der Kosten der geschuldeten Werkleistungen zu.
    4. Der Unternehmer erbringt die Werkleistungen in eigener Verantwortung und in eigener Entscheidung. Er hat jedoch bei der Gestaltung seiner Tätigkeit auf die Belange des Bestellers Rücksicht zu nehmen und dessen im Rahmen des vorgenannten Weisungsrechts erteilte Vorgaben zu beachten. Bei Abweichungen von den Bestellervorgaben hinsichtlich der Kosten hat der Unternehmer den Besteller unverzüglich zu informieren und dabei die Kostenabweichungen zu begründen und bei Überschreitungen der Kostenvorgaben Einsparungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
    5. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, bedient sich der Unternehmer für die Erbringung der Werkleistungen seiner eigenen Betriebsmittel. Seitens des Bestellers werden keine Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt.
    6. Die ordnungsgemäß erbrachten Werkleistungen sind dem Besteller zur Abnahme anzubieten.
    7. Der Unternehmer hat die geschuldeten Werkleistungen termin- und fachgerecht unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln, des Standes der Technik sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Bestimmungen zu erbringen.
    8. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture begründet wird. Zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen, die den Besteller verpflichten, ist der Unternehmer nicht befugt. Eine Vertretung des Bestellers gegenüber Dritten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
    9. Für das Einhalten der steuer- und versicherungsrechtlichen Pflichten sowie sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in eigener Sache ist jede Vertragspartei selbst verantwortlich.
  • Laufzeit des Vertrages

    1. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit bis er von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
    2. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag ordentlich kündigen, die Kündigungsfrist beträgt _______ Tag(-e). Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sind entsprechend zu vergüten.
    3. Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde nach § 648 a BGB sowie sonstige gesetzlichen Vertragsauflösungsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt. Insbesondere wird das Recht des Bestellers aus § 648 BGB, den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit ohne Fristsetzung und ohne Angaben von Gründen zu kündigen, nicht ausgeschlossen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen solcher Vertragsauflösungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    4. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Kündigung hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich und unaufgefordert das zur Bearbeitung eventuell überlassene Material sowie bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse inklusive Teilergebnisse vollständig auszuhändigen.
    5. Dieser Vertrag kann jederzeit durch einen von allen Vertragsparteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.
    6. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.
  • Einsatz Dritter

  • Der Unternehmer darf nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Bestellers im Rahmen der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Werkleistungen qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich und haftbar. Vor dem Einsatz von Dritten ist der Unternehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Personen und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung sowie Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Werkleistungen verpflichtet und hat während des Einsatzes Dritter die Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung durch diese zu überwachen. Sofern und soweit der Dritte bei der Erbringung der Werkleistungen gegen die dem Unternehmer nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verstößt, hat der Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Bestellers wegen eines Verstoßes des Unternehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.
  • Vergütung

    1. Für vertragsgemäße Werkleistungen erhält der Unternehmer ein Entgelt in Höhe von __________________________ € (in Worten: ______________________________________) pro Stunde. Der vorgenannte Betrag ist als Berechnungsgrundlage für die an den Unternehmer zu zahlende Vergütung (die „Vergütung“) zu verstehen. Der volle Stundensatz kann nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn eine volle Stunde geleistet wurde. Angefangene Stunden werden anteilig vergütet.
    2. Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.
    3. Alle Vergütungszahlungen an den Unternehmer erfolgen in bar.
    4. Solange der Unternehmer an der Erbringung der Werkleistungen verhindert ist, insbesondere wegen Krankheit, Unfall, Ortsabwesenheit, anderer Aufträge etc., steht ihm für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch zu. Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht ebenfalls nicht.
    5. Der Unternehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge selbstständig ab sowie ist alleine für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden.
    6. Der Unternehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Besteller tätig ist und regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Erstattung von Aufwendungen

  • Alle Aufwendungen des Unternehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der Werkleistungen sind mit der vorgenannten Vergütung bereits abgegolten. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.

  • Währung

  • Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen in Euro.
  • Mitwirkung des Bestellers

    1. Der Besteller unterstützt den Unternehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass dem Unternehmer alle zur Erbringung der Werkleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden. Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Bestellers bestehen nicht.
    2. Die ordnungsgemäß erbrachten Werkleistungen sind von dem Besteller abzunehmen, soweit die Abnahme nicht ausgeschlossen ist.
  • Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen, Rückgabe von Eigentum

    1. Alle Informationen und Unterlagen, die der Unternehmer anlässlich und im Rahmen der Erbringung der Werkleistungen von dem Besteller erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme unbefugter Dritter geschützt aufbewahren. Alle von dem Besteller für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Werkleistungen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und sonstiges sich im Besitz des Unternehmers befindliches Eigentum des Bestellers sind pfleglich zu behandeln.
    2. Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Unternehmer alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Besteller erhalten oder erstellt hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben und sämtliche Daten und Software, einschließlich der Quell- und Objektcodes unverzüglich nach Aufforderung zu löschen. Nach der Beendigung dieses Vertrages haben die Löschung und Herausgabe unverzüglich ohne Aufforderung zu erfolgen. Dies gilt auch für die Herausgabe von den von dem Besteller für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Werkleistungen zur Verfügung gegebenenfalls gestellten Arbeitsmittel oder von sonstigem sich im Besitz des Unternehmers befindlichen Eigentum des Bestellers. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Die vollständige Rückgabe aller Unterlagen sowie die Löschung von allen Programmkopien und Daten auf sämtlichen Speichermedien sind schriftlich zu bestätigen.
  • Datenschutz

  • Der Unternehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Bestellers vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Unternehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Bestellers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortliche Umgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro. Daten mit personenbezogenem Inhalt sind unter Verschluss zu halten und nicht mehr benötigte Daten sind fachgerecht zu entsorgen.
  • Haftung

    1. Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten durch eine Vertragspartei stehen, stellt diese Vertragspartei die jeweils andere von dem Dritten in Anspruch genommene Vertragspartei vollumfänglich frei.
    3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Bestellers sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.
  • Gewährleistung

  • Die Rechte des Bestellers bei Mängeln der Werkleistung richten sich nach den werkvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ansprüche des Bestellers wegen Mängel der Werkleistung bestehen jedoch nicht, wenn die von ihm gerügte Mängel auf einer Verletzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten beruhen.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder bestritten aber begründet oder entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
  • Vertragsübertragung

  • Rechte und Pflichten aus diesem Vertag dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.
  • Mitteilungen

    1. Die Anschriften der Vertragsparteien, an die alle schriftlichen Mitteilungen in Verbindung mit diesem Vertrag gesendet werden sollen, lauten wie folgt:
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer Anschriften der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.
  • Keine Nebenabreden

    1. Bestandteile dieses Vertrages sind die ihm beigefügten folgenden Anlagen: _______________________________________________________________
      _______________________________________________________________.

    2. Die in diesem Vertrag einschließlich Anlagen getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  • Schriftform

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.
  • Geltendes Recht

  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.
  • Salvatorische Klausel

  • Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.
                                        , den                                    
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift für den Besteller)
                                        , den                                    
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift des Unternehmers)
©2002-2024 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)

Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2024

Werkvertrag

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei (der Unternehmer) zur Erstellung eines Werkes oder Änderung einer Sache und die andere Vertragspartei (der Besteller) zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet hat. Geschuldet ist somit nicht bloße Tätigkeit oder Bemühen (wie bei einem Dienstvertrag), sondern Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Geschuldeter Werkerfolg kann dabei nicht nur handwerkliche Herstellung einer Sache sein, sondern auch Reparaturarbeiten (z.B. Reparatur eines Autos) oder ein unkörperliches Arbeitsergebnis (z.B. Erstellung von Gutachten, Plänen oder Entwürfen etc.).

Wofür kann der Werkvertrag von RECHTSDOKUMENTE verwendet werden?

Der Werkvertrag von RECHTSDOKUMENTE bietet Ihnen mehrere Gestaltungsoptionen zur Auswahl und ist für beliebige Werkleistungen einsetzbar, z.B. Herstellung von künstlerischen Werken, Herstellung oder Veränderung von anderen Sachen, Erstellen von Gutachten, Plänen, Entwürfen, Durchführung von Wartungs-, Reparatur-, oder sonstigen handwerklichen Arbeiten.

Mithilfe unseres Vertragsgenerators können Sie einen Werkvertrag über beliebige Werkleistungen online erstellen. Unser Werkvertrag unterliegt deutschem Recht, er ist flexibel gestaltet und bietet mehrere Optionen zu Ihrer Auswahl, die die Modalitäten der Erbringung der Werkleistung und der Werklohnzahlung usw. umfassen.

Unser Werkvertrag ist flexibler als ein Mustervertrag, ein Vordruck, ein Formular oder eine Vorlage. Er lässt sich einfach durch Beantworten von einigen Fragen online ausfüllen und individualisieren. Sie haben dadurch die Möglichkeit, einen Werkvertrag an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Sie können Ihre Dokumente bequem online speichern und später einsehen und bearbeiten.

Wenn Sie einen Dienstvertag benötigen, können Sie ihn hier erstellen: Dienstvertrag.

Wir bieten Ihnen darüber hinaus einen Vertrag für freie Mitarbeiter, einen IT-Dienstvertrag, einen Cateringvertrag, einen Beratervertrag, einen Arbeitsvertrag und vieles mehr.

Diese Bestandteile hat der Dienstvertag von RECHTSDOKUMENTE:

  • Vertragsparteien (Besteller und Unternehmer)
  • Geschuldetes Arbeitsergebnis
  • Vertragsdauer (befristet oder unbefristet), evtl. Kündigungsfristen
  • Optional Terminplan, Zeitaufwand
  • Optional Probezeit
  • Optional Berichterstattungspflichten
  • Regelungen zum Einsatz von Dritten durch Werkunternehmer
  • Optional Mitwirkungspflichten des Bestellers
  • Abrechnung und Werklohn (zur Auswahl Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatssatz oder Pauschale)
  • Optional Vorschusszahlung
  • Optional Erstattung von Aufwendungen
  • Optional Geheimhaltungspflichten
  • Datenschutz
  • Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht
  • Optional Haftungseinschränkung
  • Optional Gewährleistungseinschränkung
  • Optional Pflicht zum Abschluss einer Versicherung
  • Optional Schiedsvereinbarung oder Gerichtsstandsvereinbarung
  • Optional zusätzliche Vereinbarungen

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