Die Grundlage für den gesetzlichen Urlaubsanspruch bildet das sogenannte Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Dort findet man die wichtigsten Regelungen bezüglich des Erholungsurlaubs in Deutschland. Nach § 1 BurlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das BUrlG definiert nur die Mindestbestimmungen, die für den gesetzlichen Urlaubsanspruch gelten.
Dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird, nicht nach den Stunden. Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Voll- oder Teilzeit. Die zu leistenden Arbeitsstunden sind für die Urlaubsdauer unerheblich. Das Gesetz geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Der Gesetzgeber gesteht Arbeitnehmern also mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Ändert sich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, ändert sich entsprechend auch der Urlaubsanspruch.
Arbeiten Sie zum Beispiel an 6 Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, steht Ihnen auch als Arbeitnehmer im Midijob die gleiche Anzahl der Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter, der 6 Tage arbeitet, der Fall wäre, nämlich 24 Urlaubstage.
Der Urlaubsanspruch beträgt also bei Teilzeitarbeit
- bei 6 Arbeitstagen pro Woche 24 Tage,
- bei 5 Arbeitstagen pro Woche 20 Tage,
- bei 4 Arbeitstagen pro Woche 16 Tage,
- bei 3 Arbeitstagen pro Woche 12 Tage,
- bei 2 Arbeitstagen pro Woche 8 Tage und
- bei 1 Arbeitstag pro Woche 4 Tage.