Zuletzt aktualisiert am 11. Dezember 2024
Minijob-Arbeitsvertrag
Andere Bezeichnungen:
Minijob-Arbeitsvertrag ist auch unter folgenden Namen bekannt:
- 556-Euro-Minijob Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag für Minijob
- Arbeitsvertrag für Mini-Job 556 Euro
- Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte
- Arbeitsvertrag für einen Minijob
- Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
- Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung
- 556-Euro-Minijob Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
- 556-Euro-Minijob Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Was ist ein Minijob?
Einen Minijob bezeichnet man auch als eine geringfügige Beschäftigung oder einen 556-Euro-Job. Dementsprechend liegt die Verdienstgrenze bei 556 Euro pro Monat. Diese Verdienstgrenze wird auf das ganze Jahr angerechnet und beträgt somit 6.672 Euro. Wird diese Verdienstgrenze eingehalten, bleibt der 556-Euro-Minijob – mit Ausnahme der Rentenversicherung – für den Minijobber in der Regel sozialversicherungsfrei.
Neue Verdienstgrenze für Minijobs ab dem 1. Januar 2025
Am 1. Januar 2025 wird der deutsche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht. Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf maximal 556 Euro pro Monat angehoben.
Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für einen Minijobber?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten von Minijobs:
- Geringfügig bezahlte Beschäftigung: Der monatliche Verdienst liegt bei maximal 556 Euro.
- Kurzfristige Beschäftigung: Das Arbeitsverhältnis ist auf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Ist dieser Minijob-Arbeitsvertrag für eine kurzfristige Beschäftigung geeignet?
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen und unterteilen sich in zwei Arten: 556-Euro-Minijobs und kurzfristige Minijobs (auch als kurzfristige Beschäftigungen bekannt). Beachten Sie, dass unsere Vorlage für einen MInijob-Vertrag nicht für kurzfristige Beschäftigungen, wie z.B. Saisonarbeit, geeignet ist.
Kann ein Minijobber mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Ja. in Minijobber kann mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings darf er insgesamt aus diesen Beschäftigungen nicht mehr als durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen. Verdient er mehr, ist er in allen Beschäftigungen kein Minijobber.
Ist ein 556-Euro-Minijobber rentenversicherungspflichtig?
Alle Minijobber unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber ein Minijobber kann sich von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen.
Grundsätzlich kann ein Minijob-Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen werden. Gemäß § 2 Abs. 1 des NachwG muss jedoch der Inhalt des Arbeitsverhältnisses schriftlich dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden. Abgesehen von der mündlichen Form ist der Vertrag auch in Schriftform, elektronischer Form oder Textform möglich. Allerdings ist die Textform nicht für alle Arbeitsverhältnisse anwendbar. Insbesondere bleibt die Schriftform für befristete Minijob-Arbeitsverträge erforderlich. Zudem regelt § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) die Ausnahmen von der Textform, etwa im Baugewerbe oder in der Gastronomie. Bitte prüfen Sie, ob die Anwendung der Textform auf Ihren Arbeitsvertrag möglich ist.
Die verschiedenen Vertragsformen sind wie folgt definiert:
- Schriftform: Gemäß § 126 BGB muss ein schriftliches Dokument mit einer handschriftlichen Unterschrift des Ausstellers versehen sein.
- Elektronische Form: Nach § 126a BGB gilt ein Dokument als in Schriftform, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Signatur ersetzt die handschriftliche Unterschrift und wird als gültige Schriftform anerkannt.
- Textform: In § 126b BGB ist die Textform geregelt. Eine lesbare Erklärung, die in dauerhafter Form, z. B. per E-Mail oder Fax, übermittelt wird, genügt. Eine handschriftliche Unterschrift oder elektronische Signatur ist nicht erforderlich, solange das Gesetz keine ausdrückliche Unterschrift verlangt.
In unserer Vertragsvorlage können Sie zwischen allen drei Formen wählen, je nachdem, welche für Sie am besten geeignet ist.
Welche rechtlichen Bestimmungen enthält unsere Minijob-Arbeitsvertrag-Vorlage?
Unsere Vorlage ist gemäß § 2 Abs. 1 NachwG, den relevanten Bestimmungen des BGB, den Vorschriften des BEG IV, des SBGG und anderen einschlägigen Gesetzen in Übereinstimmung und wird bei jeder gesetzlichen Änderung aktualisiert.
Der Inhalt unserer Minijob-Arbeitsvertrag-Vorlage gestaltet sich wie folgt:
1. Art des Minijobs (mit Optionen: unbefristeter Minijob, zeitlich befristeter Minijob oder zweckbefristeter Minijob)
2. Tarifvertrag
3. Betriebsvereinbarung
4. Stellenbezeichnung
5. Beschreibung der Tätigkeit
6. Arbeitsort (mit Optionen: Betrieb des Arbeitgebers oder wechselnde Arbeitsorte)
7. Arbeitsstunden pro Woche
8. Tägliche Arbietzeiten
9. Ruhepausen
10. Dauer des Arbeitsverhältnisses
11. Gehalt (mit Optionen: Stundenlohn oder Monatsgehalt)
12. Fälligkeit der Vergütung (mit Optionen: 1. des Folgemonats, 15. des Folgemonats, letzter Tag des Kalendermonats und andere)
13. Zahlung des Gehalts (mit Optionen: Überweisung oder Barzahlung)
14. Sonderzuwendungen
15. Renterversicherung
16. Lohnsteuer (mit Optionen: vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
17. Urlaub (Mindestanspruch)
18. Mehrurlaub
19. Probezeit
20. Kündigungsfrist (mit Optionen: gesetzliche oder längere Frist)
21. Vertragsform (mit Optionen: Schriftform, elektronische Form oder Textform)
22. Betriebliche Altersversorgung
23. Fortbildung
24. Dienstwagen
25. Geschäftsreisen
26. Zusätzliche Bestimmungen
27. Informationen über die Vertragsparteien