Der Begriff „Catering“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie Beschaffung von Lebensmitteln, Verpflegung und Bewirtung. Ein Cateringvertrag regelt somit den Bezug von Waren und Dienstleistungen gastronomischer Art (Restaurationsleistungen) zwischen zwei Vertragsparteien.
Es gibt unterschiedliche Arten von Catering: das Betriebscatering, das Catering öffentlicher Einrichtungen, das Catering von Krankenhäusern, Schulen usw., das Bahn- und Flugcatering, das Fern-Catering entlegener Orte, das Catering von Groß- und Kleinveranstaltungen sowie das Party-Catering.
Catering umfasst vor allem Bewirtung und Verpflegung. Neben der Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken können in einem Cateringvertrag auch folgende Leistungen geregelt werden: Vermietung von Räumlichkeiten und Equipment, Zurverfügungstellung von Service-, Küchen- oder Sicherheitspersonal, Unterhaltung von Gästen, z.B. Moderation, Künstler, Musikbegleitung.