Berliner Testament

Einige einfache Fragen beantworten Dokumente sofort drucken und herunterladen Fertig in wenigen Minuten

Berliner Testament

  1. Einige einfache Fragen beantworten
  2. Dokumente sofort drucken und herunterladen
  3. Fertig in wenigen Minuten

Berliner Testament

Ihre Angaben


Ihre Angaben





Ihr Berliner Testament

Vorschau aktualisieren
Diese Dokumentvorschau ist für Ihr mobiles Gerät formatiert. Die Formatierung ändert sich, sobald das Dokument gedruckt oder auf einem Desktop-Computer angezeigt wird.
Berliner Testament Seite von
Berliner Testament Seite von
Seite von

Beachten Sie bitte, dass das Berliner Testament von einem Ehepartner handschriftlich geschrieben werden und dann von beiden handschriftlich jeweils mit Datum und Ort unterschrieben werden muss.

Testament

Wir, die Eheleute __________________________, geboren am __________________, und __________________________, geboren am __________________, erklären, dass wir nicht durch ein vorheriges gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag gehindert sind, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten. Vorsorglich widerrufen wir einzeln und gemeinsam sämtliche von uns bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang.

Wir treffen für den Fall unseres Todes folgende Regelung:

  • Erster Erbfall

  • Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Vollerben ein. Eine Nacherbfolge findet nicht statt.

    Für den Fall, dass wir beide gleichzeitig oder kurz hintereinander aufgrund des gleichen Ereignisses versterben sollten, werden wir beide entsprechend der Schlusserbfolge für den zweiten Todesfall beerbt.

    Sie können das gesamte Dokument sehen, wenn Sie eine Lizenz auswählen. Unsere Lizenzoptionen finden Sie oben auf dieser Seite unter „Lizenz Auswählen“.
Berliner Testament Seite von
©2002-2024 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2023

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist die gängigste Form eines gemeinschaftlichen Testaments für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner nach § 1 LPartG.

Bei einem Berliner Testament setzen sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Erben ein. Die Kinder der Ehe- bzw. Lebenspartner werden i.d.R. als Schlusserben bzw. als Nacherben eingesetzt und erben erst, nachdem beide Elternteile verstorben sind.

Das Berliner Testament ist auch unter folgenden Namen bekannt:

  • gemeinschaftliches Testament
  • Ehegattentestament
  • gemeinsames Testament von Eheleuten
  • gemeinsames Testament von Lebenspartnern
  • Gemeinschaftstestament

Wer kann ein Berliner Testament machen?

Ein Berliner Testament kann aufgesetzt werden von

Nicht verheiratete Partner und solche, die nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, können entweder jeweils ein Einzeltestament verfassen oder sie können gemeinsam einen notariellen Erbvertrag abschließen.

Die Vorlage für das Einzeltestament von RECHTSDOKUMENTE finden Sie hier:

Welche Form muss das Testament haben?

Ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament) kann wie jedes andere Testament entweder privat oder in notarieller Form errichtet werden.

Ein Testament, das nicht von einem Notar aufgesetzt wurde, ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn es vom Testamentsersteller (Erblasser) handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben ist.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament reicht es, wenn das Testament von einem Ehegatten bzw. Lebenspartner niedergeschrieben wird. Unterschreiben müssen es aber beide mit vollständigem Namen. Ort und Datum müssen auch handschriftlich angegeben werden.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es beim Berliner Testament?

Mit der Vorlage für ein Berliner Testament von RECHTSDOKUMENTE haben Sie die Wahl zwischen den folgenden Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Testaments:

  • Einheitslösung (Partner ist Vollerbe; Kinder sind Schlusserben)
  • Trennungslösung (Partner ist Vorerbe; Kinder sind Nacherben)

Bei der Einheitslösung (Vollerbschaft) wird Folgendes bestimmt:

  • Die Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner setzen sich zunächst gegenseitig als alleinige Vollerben ein.
  • Des weiteren benennen die Partner einen oder mehrere Schlusserben, die nach dem Tod des zweiten Partners dessen Nachlass erben.
  • Beim Tod des ersten Partners wird der überlebende Partner automatisch Alleinerbe, d.h., der Nachlass des verstorbenen Partners wird Teil des Vermögens des überlebenden Partners. Als Alleinerbe kann der überlebende Partner frei über den Nachlass des verstorbenen Partners verfügen.
  • Beim Tod des zweiten Partners erhalten die Schlusserben (meistens die gemeinsamen Kinder) dessen verbliebenen Nachlass.

Bei der Trennungslösung (Vorerbschaft) gilt Folgendes:

  • Die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner setzen sich gegenseitig als Vorerben ein und bestimmen einen oder mehrere Nacherben.
  • Der Vorerbe erbt beim Tod des ersten Partners dessen Vermögen.
  • Bei der Vorerbschaft darf der überlebende Partner nicht frei über das Vermögen des erstverstorbenen Partners verfügen, sondern nur die daraus entstehenden Erträge nutzen.
  • Die gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen des Vorerben sind in den §§ 2113 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Der Erblasser kann den Vorerben von einigen dieser Verfügungsbeschränkungen befreien (siehe §§ 2136 BGB). Die Vorlage für ein gemeinschaftliches Testament von RECHTSDOKUMENTE bietet Ihnen hierfür die entsprechenden Formulierungen zur Auswahl.

Was sind Vor- und Nachteile einer Vorerbschaft?

Die Vorerbschaft hat gegenüber der Vollerbschaft den Vorteil, dass bei einer Vorerbschaft das Vermögen des erstverstorbenen Partners für die Nacherben erhalten bleibt.

Bei einer Vorerbschaft muss der Vorerbe das Vermögen des erstverstorbenen Partners quasi als Treuhänder zugunsten der Nacherben verwalten.

Mit einer Vorerbschaft können Sie also sicherstellen, dass das Vermögen des erstverstorbenen Partners für die Nacherben (z.B. Kinder) verwahrt und nicht von dem überlebenden Partner anderweitig verwendet wird (z.B. im Falle einer Wiederheirat).

Wenn Sie Ihren Ehepartner/Lebenspartner dagegen als Vollerben einsetzen, besteht die Möglichkeit, dass die Schlusserben am Ende leer ausgehen, z.B. wenn der überlebende Partner sein Vermögen vor seinem Tod komplett aufbraucht.

Eine Vorerbschaft hat insbesondere zwei Nachteile:

  • Die Übertragung des Erbes an Vor- und Nacherben ist generell komplizierter als die an Vollerben bzw. Schlusserben.
  • Da der Erblasser bei der Vor- und Nacherbschaft zweimal beerbt wird, können außerdem steuerliche Nachteile entstehen: der Nachlass wird generell mehrfach versteuert und es gibt weitere steuerliche Besonderheiten (siehe § 27 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)).

Wann erben Kinder bei einem Berliner Testament?

Bei einem Gemeinschaftstestament geht das Vermögen des Erstverstorbenen zunächst auf den überlebenden Partner über. Die Kinder erben erst, nachdem auch der andere Elternteil verstorben ist.

Allerdings steht es den Kindern frei, beim Tod des ersten Elternteils bereits ihren Pflichtteil zu verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder beim Berliner Testament?

Der Pflichtteil für Kinder ist 50 % des gesetzlichen Erbteils (siehe § 2303 BGB). Da der gesetzliche Erbteil für Kinder 1/4 des Wertes des Nachlasses beträgt, ergibt sich ein Pflichtteil für Kinder von 1/8 des Nachlasses.

Dieser Anteil ist der Anteil aller Kinder zusammen. Bei zwei Kindern hat jedes Kind einen Pflichtanteilsanspruch auf jeweils 1/16 des Nachlasses.

Kann man ein Berliner Testament einseitig ändern?

Ein gemeinschaftliches Testament bzw. Berliner Testament kann nur gemeinsam von den Ehepartnern bzw. den Lebenspartnern geändert oder widerrufen werden.

Kann man ein Berliner Testament nach dem Tod eines Partners noch ändern?

Nach dem Tod eines Partners kann der überlebende Partner das gemeinschaftliche Testament nur dann ändern, wenn das Testament dem Partner diese Möglichkeit ausdrücklich einräumt.

Wenn im Testamentstext diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen wird, hat der überlebende Partner grundsätzlich nicht mehr die Möglichkeit, das gemeinschaftliche Testament zu widerrufen. Es besteht nur noch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Bei der Vorlage für ein Berliner Testament von RECHTSDOKUMENTE haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Partner zu erlauben, das gemeinsame Testament nach dem Tod des Erstversterbenden zu ändern.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge ohne Testament?

Wenn eine verstorbene Person zu Lebzeiten weder ein wirksames Testament noch einen Erbvertrag errichtet hat, erhalten Verwandte und der Ehegatte des Verstorbenen jeweils ihren gesetzlichen Erbteil.

Nach §§ 1924 ff. BGB gilt die folgende gesetzliche Erbfolge:

  • Der überlebende Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner erbt neben den Kindern oder Enkeln des Erblassers immer 1/4 des Nachlasses.
  • Hat der Erblasser keine Kinder oder Enkel, erbt der Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner 1/2 des Nachlasses und lebende Eltern oder Geschwister des Erblassers erhalten den Rest.
  • Wenn es keine der vorgenannten Verwandten gibt, erbt der Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner allein.

Wenn es keinen Ehevertrag gibt (d.h. bei Zugewinngemeinschaft), erhöht sich der Erbteil des Partners um 1/4. Somit erhält der Partner neben den Kindern oder Enkeln des Erblassers 1/2 des Nachlasses. Neben den Eltern und Geschwistern des Erblassers erbt der Partner 3/4 des Nachlasses.

Nach der Scheidung hat der Ex-Partner keinen Anspruch auf das Erbe. Während der Trennungsphase aber schon.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Mit der Vorlage von RECHTSDOKUMENTE können Sie nicht nur Ihr Erbe regeln, sondern auch Vermächtnisse anordnen.

Der Hauptunterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis besteht darin, dass bei einer Erbschaft ein oder mehrere Erben den gesamten Nachlass des Verstorbenen bekommen, während beim Vermächtnis ein bestimmter Nachlassgegenstand (z.B. ein Haus, Auto, Kunstwerk) oder ein Geldbetrag an eine Person, die nicht unbedingt Erbe sein muss, übertragen wird. Tiere können ebenfalls vermacht werden.

Anders als bei einer Erbschaft muss der Vermächtnisnehmer (d.i. die Person, die mit dem Vermächtnis bedacht wurde) das Vermächtnis von den rechtmäßigen Erben einfordern.

In der Testamentsvorlage von RECHTSDOKUMENTE haben Sie die Möglichkeit, neben einer bestimmten Person auch eine gemeinnützige Organisation als Vermächtnisnehmer zu benennen und dieser dadurch einen Geldbetrag oder Gegenstände zu hinterlassen.

Welche Rechte und Pflichten hat der Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker führt die Wünsche und Anordnungen des Erblassers gemäß dem Testament aus. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Abwicklung des Nachlasses reibungslos verläuft und das Erbe unter den Erben sach- und ordnungsgemäß aufgeteilt wird.

Testamentsvollstreckung ist sinnvoll und hilfreich,

  • um den Willen des Erblassers abzusichern (z.B. bezüglich eines Vermächtnisses oder einer Auflage),
  • um bestimmte Erben, wie z.B. Minderjährige oder Menschen mit einer Behinderung, zu schützen und
  • um die Verwaltung und Teilung der Erbschaft (insbesondere bei mehreren und/oder zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben) zu vereinfachen.

Mit der Vorlage für ein Berliner Testament von RECHTSDOKUMENTE können Sie zusätzlich zum Haupttestamentsvollstrecker einen Ersatztestamentsvollstrecker ernennen. Es ist ratsam einen Ersatztestamentsvollstrecker zu benennen für den Fall, dass der Haupttestamentsvollstrecker nicht handeln kann oder will.

Wie viel Geld bekommt der Testamentvollstrecker?

Es steht dem Erblasser vollkommen frei zu entscheiden, ob der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhalten soll oder nicht.

Gemäß § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Erblasser nichts anderes in seinem Testament bestimmt hat.

Falls dem Testamentsvollstrecker eine Vergütung zustehen soll, ist es ratsam, diese ausdrücklich im Testament zu regeln.

Bei der Vorlage für ein Berliner Testament von RECHTSDOKUMENTE haben Sie die Wahl zwischen drei Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Vergütung in vorgeschriebener Höhe, d.h. nach den Regelungen des Deutschen Notarvereins
  • Vergütung durch einen einmaligen Geldbetrag Ihrer Wahl
  • keine Vergütung

Bei der Vergütung in vorgeschriebener Höhe wird die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers mit einem Prozentsatz des betroffenen Vermögens vergütet. Informationen zu den aktuellen Prozentsätzen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Notarvereins.

Ist ein gemeinsames Testament nach Scheidung noch gültig?

Ein gemeinschaftliches Testament wird bei einer Scheidung unwirksam.

Sind die Partner lediglich getrennt, bleibt das gemeinsame Testament erst einmal wirksam. Um die Wirksamkeit während der Trennungsphase aufzuheben, muss das Testament aktiv vom Partner widerrufen werden.

Wo sollte man ein Testament aufbewahren?

Die sichere Verwahrung eines Testaments ist wichtig, um einen Missbrauch, eine Manipulation oder das Abhandenkommen des Testaments zu verhindern.

Es steht Ihnen frei zu entscheiden, wie und wo Sie Ihr Testament aufbewahren. Wichtig ist,

  • dass der Aufbewahrungsort sicher ist und
  • dass das Testament für Ihre Familie auffindbar ist.

Nach § 2248 BGB haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Testament in besondere amtliche Verwahrung zu geben, indem Sie Ihr Testament bei dem für Sie zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Das Nachlassgericht ist bei dem Amtsgericht angesiedelt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Ein amtlich verwahrtes Testament wird in das Zentrale Testamentsregister, die offizielle Registrierungsstelle in Deutschland für Testamente, Erbverträge und andere erbfolgerelevante Urkunden, eingetragen. Die Verwahrung beim Nachlassgericht und die Eintragung Ihres Testaments im Zentralen Testamentsregister erfolgt gegen eine Gebühr. Einzelheiten können Sie beim zuständigen Amtsgericht erfragen. 

Eheleute bzw. eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament nur gemeinsam aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen.

    Verwandte Dokumente:

    • Testament - Einzelperson: Ein Testament für eine Einzelperson ist ein handgeschriebenes Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod auf Erben verteilt werden soll.
    • Generalvollmacht für Privatpersonen: Mit einer Generalvollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Befugnis, Sie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. beim Abschluss von Verträgen) zu vertreten.
    • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer medizinischen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit übertragen.
    • Sorgerechtsverfügung: Mit einer Sorgerechtsverfügung können sorgeberechtigte Eltern einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen, der im Fall ihres Ablebens die elterliche Sorge übernimmt.
    • Trennungs- und Scheidungsvereinbarung: Eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Eheleuten, in dem die Eheleute sämtliche Aspekte ihrer Trennung bzw. Scheidung regeln.
    Jetzt ein Berliner Testament erstellen
    Diese Dokumentvorschau ist für Ihr mobiles Gerät formatiert. Die Formatierung ändert sich, sobald das Dokument gedruckt oder auf einem Desktop-Computer angezeigt wird.
    Seite wird geladen ...
    Seite wird geladen ...

    Beachten Sie: Ihre ursprünglichen Antworten werden automatisch gespeichert, wenn Sie Ihr Dokument ansehen.
    Dieses Fenster kann genutzt werden, um zusätzliche Kopien Ihrer Antworten zu speichern.