Befristeter Arbeitsvertrag
Andere Bezeichnungen:
Befristeter Arbeitsvertrag ist auch unter folgenden Namen bekannt:
Zeitvertrag
zeitlich befristeter Arbeitsvertrag
kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag
zweckbefristeter Arbeitsvertrag
zweckmäßig befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag mit Befristung mit sachlichem Grund
Arbeitsvertrag mit Befristung ohne Sachgrund
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der auf bestimmte Zeit eingegangen wird.
Welche Befristungsarten gibt es?
Es gibt zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):
Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag
Der kalendermäßig befristete Arbeitsvertrag endet nach Ablauf eines vorher festgelegten Datums.
Zweckmäßig befristeter Arbeitsvertrag
Beim zweckbefristeten Arbeitsvertrag ist der Beendigungstermin nicht kalendermäßig bestimmt. Er ergibt sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung. So kann ein Arbeitnehmer etwa als Elternzeitvertretung oder zum Ausgleich für einen erkrankten Mitarbeiter eingestellt werden.
Erreichen des Zwecks alleine führt nicht zur Beendigung des zweckbefristeten Arbeitsvertrags. Zusätzlich zur Zweckerreichung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich über den Zeitpunkt der Zweckerreichung unterrichten und es müssen mindestens zwei Wochen nach Zugang dieser schriftlichen Mitteilung beim Arbeitnehmer ablaufen, bevor das Arbeitsverhältnis endet.
Regelungsgehalt des befristeten Arbeitsvertrages von RECHTSDOKUMENTE
Grundlegende Inhalte unseres befristeten Arbeitsvertrages sind:
Gegenstand des Vertrages
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
Tätigkeit
Wechsel der Tätigkeit und des Arbeitsortes
Arbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
Vergütung
Weihnachtsgratifikation
Abtretung von Vergütungsansprüchen
Vergütungsfortzahlung bei persönlicher Verhinderung
Angaben zur Person
Verhalten am Arbeitsplatz
Verschwiegenheitspflicht
Wettbewerbsverbot
Rechte an Arbeitsergebnissen
Datenschutz
Nebentätigkeit
Vertragsstrafe
Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit
Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
Urlaub
Kündigung
Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Ausschlussfrist
Änderungen und Ergänzungen
Salvatorische Klausel
Hinweis auf Meldepflichten bei der Agentur für Arbeit
Schlussbestimmungen
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