Zuletzt aktualisiert am 9. Mai 2023
Was ist ein Untermietvertrag für Wohnraum?
Ein Untermietvertrag für Wohnraum ist ein Mietvertrag, bei dem ein Mieter („Hauptmieter“ genannt) eine Wohnimmobilie komplett oder nur Teile davon an einen anderen Mieter („Untermieter“ genannt) vermietet.
Bei Untermiete existieren zwei parallele Mietverhältnisse über ein Wohnobjekt: die Hauptmiete und die Untermiete. Der Hauptmieter hat eine doppelte Stellung. In Rechtsbeziehung zu dem Eigentümer (Hauptvermieter oder Erstvermieter) ist er selbst Mieter (Hauptmieter) und in Rechtsbeziehung zu seinem Mieter (Untermieter) ist er Vermieter (Untervermieter).
Das Mietverhältnis zwischen Erstvermieter und Hauptmieter bleibt von der Untermiete unberührt. Der Hauptmieter ist auch weiterhin für die Entrichtung des Mietzinses und der Mietnebenkosten verantwortlich. Eine direkte vertragliche Beziehung zwischen Erstvermieter und Untermieter besteht in der Regel nicht.
Untermietverträge über Wohnraum unterliegen den Regelungen der §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wann ist ein Untermietvertrag sinnvoll?
Untermietverträge sind insbesondere in den folgenden Fällen beliebt:
Zwischenvermietung
- Zwischenvermietung ist eine verbreitete Form der Untervermietung.
- Bei einer Zwischenvermietung wird ein befristeter Untermietvertrag abgeschlossen: Ein Mieter überlasst das Mietobjekt, das er/sie selbst mietet, vorübergehend einer anderen Person (Untermieter), um die eigene Mietbelastung zu reduzieren.
- Bsp.: Ein/e Mieter/in möchte einen 6-monatigen Auslandsaufenthalt antreten, nach dessen Ende er/sie in der alten Wohnung weiterwohnen möchte. Um die Mietbelastung für die heimische Wohnung während der Abwesenheit zu reduzieren, untervermietet der/die Mieter/in die Wohnung für die Dauer des Aus