Dauer des Untermietverhältnisses
Wann soll das Untermietverhältnis beginnen?
Wann soll das Untermietverhältnis enden?
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Untermietvertrag?Ein unbefristeter Untermietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Untermieter oder Hauptmieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ordentlich bzw. außerordentlich gekündigt werden.
Ein befristeter Untermietvertrag wird auf eine bestimmte Dauer eingegangen und endet mit dem Ablauf der Frist. Er kann in der Regel nicht zu einem früheren Zeitpunkt ordentlich gekündigt werden.Kann man immer einen Untermietvertrag befristen?Nein. Ein Untermietvertrag für Wohnraum darf nur in folgenden Fällen befristet werden:
a) wenn einer der drei Gründe des § 575 Absatz 1 Ziffer 1-3 BGB vorliegt;
b) wenn ein vorübergehender Sonderbedarf gedeckt werden soll (§ 549 Absatz 2 Ziffer 1 BGB). Darunter fällt Vermietung von Ferienwohnungen und Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen;
c) ohne Grund bei Untervermietung von Einliegerwohnungen oder einzelnen Zimmern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der untervermietete Wohnraum ist Teil der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung,
- er ist vom Hauptmieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten und
- er ist dem Untermieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt (§ 549 Absatz 2 Ziffer 2 BGB).
Liegt in Ihrem Fall keine wirksame Befristung vor, wird kein echter Zeituntermietvertrag (kein befristeter Untermietvertrag) geschlossen. Der Untermietvertrag wird dann wie ein unbefristeter Untermietvertrag behandelt und kann vom Untermieter oder Hauptmieter während der geplanten Laufzeit gekündigt werden.Ich möchte einen befristeten Vertrag abschließen, keiner der genannten Gründe trifft jedoch auf meinen Fall zu.In einem solchen Fall können Sie einen unbefristeten Vertrag mit Kündigungsausschluss schließen. Dadurch wird eine gewünschte Mindestlaufzeit des Vertrags sichergestellt, nach deren Ende der Vertrag ordentlich gekündigt werden kann. Dazu beantworten Sie die Frage nach der Befristung mit „Nein“ und auf der nächsten Seite wählen Sie einen Ausschluss der ordentlichen Kündigung.