Sorgerechtsverfügung

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Sorgerechtsverfügung

Vormund


Vormund

Angaben zur Person, die Vormund werden soll:Was bedeutet Vormund?Vormund ist diejenige Person, die sich um ein minderjähriges Kind sorgt, wenn sich das Kind nicht unter elterlicher Sorge befindet, z.B. weil die Eltern verstorben sind.






Häufig gestellte Fragen
Wer darf Vormund werden?Man kann relativ frei bestimmen, welche Person in der Sorgerechtsverfügung als Vormund benannt werden soll. Es können Familienmitglieder, Freunde, Stiefeltern, nichteheliche Lebenspartner oder auch die Großeltern als Vormund eingesetzt werden.

Geschäftsunfähige, Minderjährige und Personen, die unter Betreuung stehen, sollten nicht zum Vormund bestellt werden.

Das Alter des Vormundes kann bei der Bestimmung auch eine Rolle spielen. Zum Beispiel Großeltern, die im fortgeschrittenen Alter sind und selbst hilfebedürftig sind, sind möglicherweise nicht geeignete Vormunde. Dies hängt aber von der einzelnen Situation ab.

Es ist sinnvoll, den gewünschten Vormund vor der Benennung zu informieren, um sicherzugehen, dass dieser die Aufgabe übernehmen würde.

Haben die Eltern in ihren letztwilligen Verfügungen jeweils unterschiedliche Personen als Vormund benannt, so gilt kraft Gesetz die Bestimmung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Was ist bzgl. der Vermögenssorge zu beachten?Diejenige Person, die als Vormund benannt ist, wird auch das Vermögen des Kindes verwalten, da das Kind bis zu seinem 18. Geburtstag nicht über das geerbte Vermögen verfügen kann.

Der Vormund hat die oberste Pflicht, für das Vermögen des Kindes zu sorgen, und darf es demzufolge nicht für eigene Zwecke und Interessen ausgeben. Fakt ist aber, dass der Vormund Zugriff auf das Vermögen des Kindes hat und sollte daher mit Sorgfalt ausgesucht werden.

Sollten Bedenken bestehen, insbesondere wenn der Ex-Partner als Vormund benannt wird, dann kann es sinnvoll sein, eine andere Person, z.B. einen anderen Verwandten, mit der Vermögensverwaltung zu beauftragen. Eine Person, die lediglich für die Vermögenssorge des Kindes zuständig ist, wird Ergänzungspfleger bzw. Pfleger genannt.

In dieser Sorgerechtsverfügung wird für den benannten Pfleger gem. § 1917 Abs.2 BGB die in den §§ 1852 bis 1854 BGB bezeichneten Befreiungen angeordnet. Das Familiengericht kann die Anordnungen außer Kraft setzen, wenn sie das Interesse des Kindes gefährden.

Der Pfleger kann von folgenden Regelungen befreit werden (bei Müttern i.V.m. § 1855 BGB):

- Pflicht zur Anlage mit Sperrvermerk (§§ 1852 Abs. 2, 1809 BGB)
- Familiengerichtliches Genehmigungsbedürfnis bei der Geldanlage (§§ 1852 Abs. 2, 1810 BGB)
- Familiengerichtliche Genehmigung bei Verfügungen und Eingehung einer Verpflichtung über Forderung oder über ein anderes Recht, kraft dessen der Pflegling eine Leistung verlangen kann, sowie über ein Wertpapier (§§ 1852 Abs. 2, 1812 BGB)
- Hinterlegung von Inhaber- und Orderpapieren (§ 1853 BGB)
- Vermerk in das Bundesschuldbuch oder das Schuldbuch eines Landes (§§ 1853, 1816 BGB)
- Jährliche Rechnungslegung (§ 1854 Abs. 1 BGB)


Trotz dieser umfassenden Befreiung ist der Pfleger aber weiterhin verpflichtet, folgendes zu tun bzw. zu unterlassen:

Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einzureichen (§§ 1915, 1802 BGB), dem Familiengericht Auskünfte zu erteilen (§§ 1915, 1839 BGB), Vermögensübersichten nach dem Ablauf von je zwei bis fünf Jahren über den Bestand des seiner Verwaltung unterlegenen Vermögens beim Familiengericht einzureichen (§§ 1915, 1854 Abs. 2, 1855 BGB), Geld mündelsicher anzulegen (§§ 1806 ff. BGB), familiengerichtliche Genehmigungen in den Konstellationen nach §§ 1821 f. BGB einzuholen, nichts zu verschenken und die Schlussrechnung nach § 1890 BGB zu erstellen.
Hinweis für AlleinerziehendeIm Todesfall eines Elternteils geht das Sorgerecht grundsätzlich auf den überlebenden Elternteil über. Dies ist in der Regel auch der Fall bei Alleinerziehenden, die das alleinige Sorgerecht haben (§ 1680 Abs. 2 BGB). Zuvor prüft das Familiengericht jedoch immer, ob die Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil für das Wohl des Kindes sinnvoll ist.

Will der allein sorgeberechtigte Elternteil nicht, dass der andere Elternteil das Sorgerecht erhält, z.B. aufgrund schlechter Erfahrung, kann er diesen in der Sorgerechtsverfügung ausdrücklich als Vormund ausschließen (§ 1782 BGB).

Damit dem überlebenden, nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht trotzdem die elterliche Sorge übertragen wird, ist es sinnvoll, in der Sorgerechtsverfügung ausführlich und nachweisbar zu begründen, weshalb die Benennung des anderen Elternteils als Vormund nicht gut für das Wohl des Kindes ist.

Auf einer späteren Seite dieser Vorlage haben Sie die Möglichkeit, eine bestimmte Person von der Vormundschaft auszuschließen und den Ausschluss zu begründen.


Ihre Sorgerechtsverfügung

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Beachten Sie bitte, dass die Sorgerechtsverfügung komplett handschriftlich geschrieben und auch handschriftlich mit Datum und Ort unterschrieben werden muss.

Sorgerechtsverfügung

Vorsorglich widerrufe ich alle bisher von mir errichteten Sorgerechtsverfügungen hinsichtlich des unten genannten Kindes in vollem Umfang.

Für den Fall, dass ich, _________________________ _________________________, geboren am 29. März 2024 in ____________________________, wohnhaft in ____________________________ __________, ____________________________ ______________________________, für mein minderjähriges Kind, _________________________ _________________________, geboren am 29. März 2024, die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, treffe ich folgende Sorgerechtsverfügung:

  • Vormund

  • Für den Fall, dass für mein oben genanntes Kind eine Vormundschaft bestellt werden muss, benenne ich folgenden Vormund:

    __________ __________, geboren am 29. März 2024.

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Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern schriftlich festhalten, wer das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übernehmen soll, wenn die Eltern versterben.

Wer kann eine Sorgerechtsverfügung erstellen?

Mit unseren Vorlagen für eine Sorgerechtsverfügung kann sowohl ein Elternteil als auch Eltern gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben.

Eine wirksame Sorgerechtsverfügung kann nur von sorgeberechtigten Eltern erstellt werden. Sorgeberechtigt ist derjenige, der verpflichtet und berechtigt ist, das Sorgerecht für das Kind auszuüben.

Miteinander verheiratete Eltern, die sich das Sorgerecht teilen und sich über den Vormund für das Kind einig sind, können gemeinsam eine einzelne Sorgerechtsverfügung erstellen.

In allen anderen Fällen, wie z.B. bei nicht verheirateten Elternteilen, die das gemeinsame Sorgerecht haben, kann jeder Elternteil eine separate Sorgerechtsverfügung erstellen.

Wie wird das Sorgerecht bestimmt?

Das Sorgerecht bezeichnet die Versorgung und Erziehung des minderjährigen Kindes, sowie die Sorge für dessen Vermögen.

Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern geht das Sorgerecht grundsätzlich auf den überlebenden Elternteil über. Dies ist in der Regel auch der Fall bei Alleinerziehenden, die das alleinige Sorgerecht haben (§ 1680 Abs. 2 BGB). Zuvor prüft das Familiengericht jedoch immer, ob die Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil für das Wohl des Kindes sinnvoll ist.

Mit unserem Dokumentengenerator können Sie einfach und schnell unsere Vorlage für eine Sorgerechtsbestimmung ausfüllen und damit einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder bestimmen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Verfasser der Sorgerechtsverfügung sorgeberechtigt sind und damit rechtlich gesehen ein Benennungsrecht haben.

Es ist jedoch nicht garantiert, dass das Familiengericht dem Sorgerechtswunsch des Vaters oder der Mutter immer nachkommt. Jede Sorgerechtsbestimmung durch einen Elternteil wird genau überprüft. Das Gericht wägt ab, ob diese dem Kindeswohl entspricht, und trifft die endgültige Entscheidung über die Benennung des Vormunds.

Daher ist es sinnvoll, in der Sorgerechtsverfügung ausführlich zu begründen, weshalb die benannte Person ein geeigneter Vormund für das Kind ist bzw. weshalb eine Person von der Vormundschaft ausgeschlossen werden soll. In unseren Mustervorlagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Auswahl des Vormundes zu begründen.

Zudem haben Sie in unserem Muster für eine Sorgerechtsverfügung die Option, jemanden explizit von der Vormundschaft auszuschließen.

Was passiert, wenn Eltern keinen Vormund bestimmt haben?

Wenn kein Vormund in einer Sorgerechtsverfügung oder in einem Testament bestimmt wurde, entscheidet beim Ableben des sorgeberechtigten Elternteils das Vormundschaftsgericht zusammen mit dem Jugendamt, wer Vormund werden soll.

Das ist dann nicht unbedingt jemand, der oder die den Vorstellungen des Verstorbenen entsprochen hätte.

Auch wenn das Gericht bei der Unterbringung der Kinder zuerst die Verwandten und Freunde berücksichtigt, bedeutet es nicht, dass das Sorgerecht dabei automatisch an Verwandte, wie beispielsweise die Großeltern, oder an Taufpaten übergeht.

Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen, in der Sie die erwünschte Person als Vormund benennen.

Der Vormund

Wer darf Vormund werden?

Man kann relativ frei bestimmen, welche Person in der Sorgerechtsverfügung als Vormund benannt werden soll. Es können Familienmitglieder, Freunde, Stiefeltern, nichteheliche Lebenspartner oder auch die Großeltern als Vormund eingesetzt werden.

Geschäftsunfähige, Minderjährige und Personen, die unter Betreuung stehen, sollten nicht zum Vormund bestellt werden.

Das Alter des Vormundes kann bei der Bestimmung auch eine Rolle spielen. Zum Beispiel Großeltern, die im fortgeschrittenen Alter sind und selbst hilfebedürftig sind, sind möglicherweise nicht geeignete Vormunde. Dies hängt aber von der einzelnen Situation ab.

Es ist sinnvoll, den gewünschten Vormund vor der Benennung zu informieren, um sicherzugehen, dass dieser die Aufgabe übernehmen würde.

Haben die Eltern in ihren letztwilligen Verfügungen jeweils unterschiedliche Personen als Vormund benannt, so gilt kraft Gesetz die Bestimmung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Ersatzvormund

Bei RECHTSDOKUMENTE können Sie zusätzlich einen Ersatzvormund benennen. Der Ersatzvormund handelt nur dann, wenn der Hauptvormund zum fraglichen Zeitpunkt selbst nicht in der Lage ist, die zugesagten Pflichten zu erfüllen.

Ausschluss von der Vormundschaft

Sie können in der Sorgerechtsverfügung von RECHTSDOKUMENTE auch bestimmte Personen explizit von der Vormundschaft ausschließen (§ 1782 BGB).

Damit der ausgeschlossenen Person nicht trotzdem die elterliche Sorge übertragen wird, empfiehlt es sich, in der Sorgerechtsverfügung ausführlich und nachweisbar zu begründen, weshalb die Übertragung der elterlichen Sorge auf diese Person nicht dem Wohl des Kindes entspricht.

Was ist bzgl. der Vermögenssorge zu beachten?

Diejenige Person, die als Vormund benannt ist, wird auch das Vermögen des Kindes verwalten, da das Kind bis zu seinem 18. Geburtstag nicht über das geerbte Vermögen verfügen kann.

Der Vormund hat die oberste Pflicht, für das Vermögen des Kindes zu sorgen, und darf es demzufolge nicht für eigene Zwecke und Interessen ausgeben. Fakt ist aber, dass der Vormund Zugriff auf das Vermögen des Kindes hat und er sollte daher mit Sorgfalt ausgesucht werden.

Benennung eines Pflegers

Sollten Bedenken bestehen, insbesondere wenn der Ex-Partner als Vormund benannt wird, dann kann es sinnvoll sein, eine andere Person, z.B. einen anderen Verwandten, mit der Vermögensverwaltung zu beauftragen. Eine Person, die lediglich für die Vermögenssorge des Kindes zuständig ist, wird Ergänzungspfleger bzw. Pfleger genannt.

In unserem Muster für eine Sorgerechtsbestimmung ist es möglich, einen sogenannten Pfleger zu bestimmen, falls erwünscht.

Für den benannten Pfleger wird in Ihrer Sorgerechtsverfügung gem. § 1917 Abs.2 BGB die in den §§ 1852 bis 1854 BGB bezeichneten Befreiungen angeordnet. Das Familiengericht kann die Anordnungen außer Kraft setzen, wenn sie das Interesse des Kindes gefährden.

Der Pfleger kann von folgenden Regelungen befreit werden (bei Müttern i.V.m. § 1855 BGB):

  • Pflicht zur Anlage mit Sperrvermerk (§§ 1852 Abs. 2, 1809 BGB)
  • Familiengerichtliches Genehmigungsbedürfnis bei der Geldanlage (§§ 1852 Abs. 2, 1810 BGB)
  • Familiengerichtliche Genehmigung bei Verfügungen und Eingehung einer Verpflichtung über Forderung oder über ein anderes Recht, kraft dessen der Pflegling eine Leistung verlangen kann, sowie über ein Wertpapier (§§ 1852 Abs. 2, 1812 BGB)
  • Hinterlegung von Inhaber- und Orderpapieren (§ 1853 BGB)
  • Vermerk in das Bundesschuldbuch oder das Schuldbuch eines Landes (§§ 1853, 1816 BGB)
  • Jährliche Rechnungslegung (§ 1854 Abs. 1 BGB)
  • Trotz dieser umfassenden Befreiung ist der Pfleger aber weiterhin verpflichtet, Folgendes zu tun bzw. zu unterlassen:

    Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einzureichen (§§ 1915, 1802 BGB), dem Familiengericht Auskünfte zu erteilen (§§ 1915, 1839 BGB), Vermögensübersichten nach dem Ablauf von je zwei bis fünf Jahren über den Bestand des seiner Verwaltung unterlegenen Vermögens beim Familiengericht einzureichen (§§ 1915, 1854 Abs. 2, 1855 BGB), Geld mündelsicher anzulegen (§§ 1806 ff. BGB), familiengerichtliche Genehmigungen in den Konstellationen nach §§ 1821 f. BGB einzuholen, nichts zu verschenken und die Schlussrechnung nach § 1890 BGB zu erstellen.

    Hinweis für Alleinerziehende

    Im Todesfall eines Elternteils geht das Sorgerecht grundsätzlich auf den überlebenden Elternteil über. Dies ist in der Regel auch der Fall bei Alleinerziehenden, die das alleinige Sorgerecht haben (§ 1680 Abs. 2 BGB). Zuvor prüft das Familiengericht jedoch immer, ob die Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil für das Wohl des Kindes sinnvoll ist.

    Will der allein sorgeberechtigte Elternteil nicht, dass der andere Elternteil das Sorgerecht erhält, z.B. aufgrund schlechter Erfahrung, kann er diesen in der Sorgerechtsverfügung ausdrücklich als Vormund ausschließen (§ 1782 BGB).

    Damit dem überlebenden, nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht trotzdem die elterliche Sorge übertragen wird, ist es sinnvoll, in der Sorgerechtsverfügung ausführlich und nachweisbar zu begründen, weshalb die Benennung des anderen Elternteils als Vormund nicht gut für das Wohl des Kindes ist.

    Wie bereits erwähnt, in diesem Formular für eine Sorgerechtsverfügung können Sie eine bestimmte Person von der Vormundschaft ausschließen und den Ausschluss begründen.

    Widerruf & Gültigkeit der Sorgerechtsverfügung

    Sie können Ihre Sorgerechtsverfügung jederzeit widerrufen oder ändern. Von Ehepaaren gemeinsam errichtete Sorgerechtsverfügungen können generell auch nur gemeinsam geändert oder widerrufen werden.

    Die Sorgerechtsverfügung gilt nur solange, bis das minderjährige Kind volljährig ist und die Erklärung nicht vorher widerrufen wurde.

    Es ist empfehlenswert, die Bestimmungen in der Sorgerechtsverfügung jedes Jahr zu überprüfen und, falls erforderlich, zu aktualisieren. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob der benannte Vormund überhaupt noch in der Lage ist, die Aufgabe zu übernehmen. Auch Änderung der Lebensumstände, wie ein Umzug oder eine andere neue Lebenssituation, kann ein Anlass sein, die Sorgerechtsverfügung zu ändern.

    Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können einer Sorgerechtsverfügung widersprechen. Dies könnte auch ein Grund für eine mögliche Änderung der Sorgerechtsverfügung sein.

    Eine Sorgerechtsverfügung ist eine testamentarische Verfügung und muss vom Aussteller handschriftlich und eigenhändig verfasst werden. Daher sollten Sie nach dem Erstellen Ihrer Sorgerechtsverfügung diese wortgetreu per Hand abschreiben, anschließend handschriftlich datieren und unterschreiben.

    Alternativ können Sie das Dokument auch notariell beurkunden lassen.

    Unterschied: Sorgerechtsverfügung & Sorgerechtsvollmacht

    Die Sorgerechtsverfügung wird im Falle des Todes der erziehungsberechtigten Eltern eingesetzt. Eine Sorgerechtsvollmacht hingegen gilt dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern leben, jedoch aus gesundheitlichen oder auch anderweitigen Gründen diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können.

    Im Gegensatz zu der Sorgerechtsverfügung, kann die Sorgerechtsvollmacht jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden.

    Andere Bezeichnungen:

    Die Sorgerechtsverfügung ist auch unter folgenden Namen bekannt:

    • Sorgerechtserklärung
    • Sorgerechtsbestimmung
    • Bestimmung Sorgeberechtigte
    • Sorgeberechtigte nach Todesfall
    • Sorgerechtsverfügung Mutter
    • Sorgerechtsverfügung Vater
    Schnell eine Sorgerechtsverfügung erstellen
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