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Ich, _________________________ _________________________, geboren am __________ in ____________________________, wohnhaft in ____________________________ __________, ____________________________ ______________________________, verfasse diese Patientenverfügung für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung in einen Lebenszustand gerate, in dem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit verloren habe und nicht mehr in der Lage sein werde, meinen Willen bezüglich meiner medizinischen Versorgung und Behandlung zu bilden oder verständlich zu äußern. Ich erwarte, dass sich alle Beteiligten bei ihren Entscheidungen an diese Patientenverfügung halten.
Mit dieser Patientenverfügung widerrufe ich alle bisher errichteten Patientenverfügungen.
Anwendungsbereich
Ermittlung meines mutmaßlichen Willens
Wenn ein in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelter, mit den vorbezeichneten Situationen vergleichbarer Lebenszustand eintritt, wünsche ich, dass mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten ermittelt wird. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein.
Medizinische Maßnahmen
Ich wünsche eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, jedoch keine Behandlung mit bewusstseinsdämpfenden Mitteln zur Beschwerdenlinderung.
Ich wünsche, dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weitergeführt wird, um damit mein Leben zu verlängern.
Ich wünsche, dass eine künstliche Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, um damit mein Leben zu verlängern.
Ich wünsche eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.
Ich wünsche eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann.
Ich wünsche die Gabe von Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.
Ich wünsche die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann.
Ich wünsche die Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten, falls dies mein Leben verlängern kann.
Ich wünsche Versuche der Wiederbelebung mit dem Ziel, mein Leben zu verlängern.
Ich wünsche Durchführung folgender weiterer medizinischer Maßnahme:
Ich untersage Durchführung folgender medizinischer Maßnahme:
Behandlungsort und Beistand
Weitere grundsätzliche Bestimmungen
Ärztliche Aufklärung
Wichtige Dokumente als Ergänzung zu dieser Patientenverfügung
Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl eines Betreuers erstellt. Sie wird an folgendem Ort aufbewahrt:
Den Inhalt dieser Patientenverfügung habe ich mit dem von mir gewünschten Betreuer _________________________ _________________________ besprochen.
Gültigkeit
Unterschrift
Hiermit bestätige ich, _________________________, wohnhaft in ____________________________, ____________________________, dass diese Patientenverfügung von der Verfasserin selbst unterschrieben wurde. Außerdem bestätige ich, dass die Verfasserin zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift nach meiner Wahrnehmung einwilligungsfähig war.
_________________________________________________(Ort, Datum)_________________________________________________(Unterschrift)
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie vorsorglich festlegen, ob und in welchem Umfang Sie in medizinische Behandlungen oder pflegerische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Sie bezieht sich insbesondere auf schwere gesundheitliche Situationen, etwa bei unheilbarer Krankheit, nach einem schweren Unfall, bei Demenz oder im Wachkoma.
Die Patientenverfügung stellt Ihren persönlichen Willen in den Mittelpunkt und ist für Betreuer, Bevollmächtigte, Ärztinnen und Ärzte sowie Gerichte verbindlich, sofern sie konkrete Behandlungssituationen eindeutig regelt.
Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist, dass sie schriftlich abgefasst, von einer volljährigen und einwilligungsfähigen Person erstellt und nicht widerrufen oder gesetzlich unzulässig ist.
Eine Patientenverfügung ist von einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu unterscheiden. Unabhängig vom Vorliegen einer Patientenverfügung bedarf es im Fall, dass man nicht mehr einwilligungsfähig ist und behandelt werden muss, einen Stellvertreter, der Entscheidungen über einzelne medizinische Maßnahmen treffen muss. Dieser kann ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer sein.
Daher ist es wichtig, dass Sie neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verfassen.
Es können jederzeit Situationen eintreten, in denen man nicht mehr einwilligungsfähig ist und medizinisch behandelt werden muss. Betroffen sein können nicht nur ältere Menschen, etwa bei einem Schlaganfall. Auch jüngere Menschen können, beispielsweise durch einen Unfall, körperlich und geistig so beeinträchtigt werden, dass sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Folgende Gründe sprechen dafür, vorsorglich eine Patientenverfügung zu erstellen:
Sie sollten Ihre Patientenverfügung gut auffindbar aufbewahren und Ihre Vertrauenspersonen über ihre Existenz informieren.
Eine Patientenverfügung muss konkret genug formuliert sein. Eine isolierte pauschale Formulierung „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ist keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. Um wirksam zu sein, muss sie konkretisiert werden. Dies kann durch die Benennung bestimmter medizinischer Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.
Beschreiben Sie daher die relevanten Situationen, für die Ihre Patientenverfügung gelten soll, und benennen Sie konkret, in welcher Situation welche intensivmedizinische Maßnahme durchgeführt werden soll oder abgelehnt wird.
Natürlich kann man von Ihnen nicht verlangen, dass Sie jegliche Situation im Vorfeld erahnen und beschreiben. Es reicht aus, wenn Sie die klassischen, am häufigsten vorkommenden Situationen und Ihre Behandlungswünsche in diesen Situationen beschreiben. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Behandlungswille in ähnlichen Situationen daraus abgeleitet werden kann.
Je konkreter Sie Ihre Patientenverfügung verfassen, desto weniger Auslegungsspielraum lässt sie später zu. Das hilft dem Arzt und Ihrem Stellvertreter, egal ob dies ein von Ihnen ernannter Bevollmächtigter oder ein gerichtlich bestellter Betreuer ist, eine Ihrem Willen entsprechende Entscheidung zu treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vorausschauend für den Fall der eventuell später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit einer Person Ihres Vertrauens – Ihrem Bevollmächtigten - die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen.
Tritt die Betreuungsbedürftigkeit ein und gibt es eine Vorsorgevollmacht, wird das Gericht zur Bestellung eines Betreuers nicht eingeschaltet. Der Bevollmächtigte kann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Bevollmächtigte nicht vom Gericht beaufsichtigt wird und dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig ist. Daher sollten Sie der Person, die Sie zu Ihrem Bevollmächtigten bestellen möchten, voll vertrauen. Wenn Sie wünschen, dass die Person, die Ihre Angelegenheiten rechtlich besorgt, vom Gericht kontrolliert wird, können Sie statt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung erlassen.
Es ist wichtig, dass Ihr Umfeld und der Arzt im entscheidenden Moment wissen, dass Sie eine Vollmacht erteilt haben. Die Vollmacht kann im Zentralregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Betreuungsgerichte fragen dort an, bevor eine Betreuung ausgesprochen wird. Die Vollmacht kann dort jedoch nicht hinterlegt werden, daher ist es wichtig, sie so aufzubewahren, dass sie schnell gefunden werden kann. Es lohnt sich, eine Ausfertigung der Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten zu geben.
Sollten Sie nicht mehr selbst entscheiden können und haben Sie keine (oder eine nicht ausreichend weitgehende) Vorsorgevollmacht erteilt, wird das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der für Sie entscheidet. Betreuung ist in § 1902 BGB geregelt.
In einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll. Das Gericht wird dann versuchen, Ihre in der Betreuungsverfügung festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen zu beachten.
Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht berechtigt eine Betreuungsverfügung nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. Der Betreuer erlangt die erforderliche Vertretungsmacht erst durch die gerichtliche Bestellung.
Sie können in Ihrer Betreuungsverfügung auch festlegen, wer keinesfalls für die Aufgabe des Betreuers in Betracht gezogen werden soll, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen oder welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.
Die in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche sind für das Gericht und den Betreuer grundsätzlich verbindlich, es sei denn sie würden Ihrem Wohl zuwiderlaufen oder Sie haben einen Wunsch erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches ist für den Betreuer unzumutbar.
Es ist wichtig, Ihre Betreuungsverfügung so aufzubewahren, dass sie schnell gefunden werden kann. Wie bei einer Vorsorgevollmacht, ist es ratsam, eine Ausfertigung der Betreuungsverfügung der Person, die Sie als Ihren Betreuer haben möchten, zu geben.
Es ist empfehlenswert, ergänzend zu Ihrer Patientenverfügung Ihre persönlichen Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen festzuhalten. Dies kann in einem separaten Dokument erfolgen, auf welches in der Patientenverfügung verwiesen wird.
Da Anordnungen in Patientenverfügungen meist auf persönlichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen Anschauungen, Hoffnungen oder Ängsten beruhen, soll dies Ihren Ärzten und Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer als Auslegungshilfe in den Situationen helfen, wenn die Festlegungen in Ihrer Patientenverfügung nicht auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen oder wenn es Auslegungsprobleme gibt. Dann muss Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen anhand Ihrer früheren Äußerungen, Überzeugungen und Wertvorstellungen feststellen und auf dieser Grundlage über die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen entscheiden.
Sie können in Ihrer Patientenverfügung bestimmen, wie lange sie gültig bleiben soll. Dabei können Sie festlegen, dass sie entweder bis zum Widerruf oder nur für eine bestimmte Dauer gültig sein soll. Die letzte Variante führt dazu, dass nach Ablauf der vorgesehenen Zeit die Patientenverfügung ihre Gültigkeit automatisch verliert, es sei denn sie wird durch eine Unterschrift bestätigt.
Sie sollten Ihre Patientenverfügung regelmäßig darauf überprüfen, ob Ihre dort festgelegten Wünsche noch stimmen. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder ändern. Ein Widerruf ist – im Unterschied zu der Patientenverfügung selbst – formlos gültig.
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