Patientenverfügung

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Patientenverfügung

Anwendungssituationen


Anwendungssituationen

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Erklärung Ihres Willens, in der Sie festhalten, wie Sie behandelt werden möchten, falls eine medizinische Behandlung notwendig werden sollte, Sie aber nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Wann soll Ihre Patientenverfügung gelten? (Bitte wählen Sie alle zutreffenden Antworten aus.)
Bei fortgeschrittenem Hirnabbau (z.B. bei Demenzerkrankungen) und damit einhergehender Unfähigkeit einer natürlichen (d.h. nicht-künstlichen) Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme

Bei schwerer Gehirnschädigung (z.B. infolge eines Unfalls oder eines Schlaganfalls) und daraus resultierender, ärztlichlich attestierter irreversibler (unheilbarer) Unfähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten

Im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist

Wenn Sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach im unabwendbaren unmittelbaren Sterbeprozess befinden.



Häufig gestellte Fragen
Wann ist man einwilligungsunfähig?Einwilligungsunfähig ist ein Patient, der Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken der ärztlichen Maßnahmen nicht erfassen und seinen Willen nicht bestimmen kann. Man ist einwilligungsunfähig bei Bewusstlosigkeit, Betäubung, psychischer Erkrankung.

Geistig gesunde Personen über 18 Jahren sind in der Regel einwilligungsfähig.


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Patientenverfügung
Patientenverfügung
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PATIENTENVERFÜGUNG


Ich, _________________________ _________________________,
geboren am __________ in ____________________________,
wohnhaft in ____________________________ __________, ____________________________ ______________________________,

verfasse diese Patientenverfügung für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung in einen Lebenszustand gerate, in dem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit verloren habe und nicht mehr in der Lage sein werde, meinen Willen bezüglich meiner medizinischen Versorgung und Behandlung zu bilden oder verständlich zu äußern. Ich erwarte, dass sich alle Beteiligten bei ihren Entscheidungen an diese Patientenverfügung halten.

Mit dieser Patientenverfügung widerrufe ich alle bisher errichteten Patientenverfügungen.

  • Anwendungsbereich

  • Meine Patientenverfügung soll in folgender/n Situation/en gelten:
            
  • Ermittlung meines mutmaßlichen Willens

  • Wenn ein in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelter, mit den vorbezeichneten Situationen vergleichbarer Lebenszustand eintritt, wünsche ich, dass mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten ermittelt wird. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein.

  • Medizinische Maßnahmen

  • In den unter § 1 aufgeführten Situationen erwarte ich, dass folgende Maßnahmen realisiert werden:

    1. Schmerz- und Symptombehandlung

      Ich wünsche eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, jedoch keine Behandlung mit bewusstseinsdämpfenden Mitteln zur Beschwerdenlinderung.

    2. Künstliche Ernährung

      Ich wünsche, dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weitergeführt wird, um damit mein Leben zu verlängern.

    3. Künstliche Flüssigkeitszufuhr

      Ich wünsche, dass eine künstliche Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, um damit mein Leben zu verlängern.

    4. Künstliche Beatmung

      Ich wünsche eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.

    5. Dialyse

      Ich wünsche eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann.

    6. Antibiotika

      Ich wünsche die Gabe von Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.

    7. Blut bzw. Blutbestandteile

      Ich wünsche die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann.

    8. Kreislaufstabilisierende Medikamente

      Ich wünsche die Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten, falls dies mein Leben verlängern kann.

    9. Wiederbelebung

      Ich wünsche Versuche der Wiederbelebung mit dem Ziel, mein Leben zu verlängern.

    10. Weitere medizinische Maßnahme

      Ich wünsche Durchführung folgender weiterer medizinischer Maßnahme:   

    11. Untersagte medizinische Maßnahme

      Ich untersage Durchführung folgender medizinischer Maßnahme:   

  • Behandlungsort und Beistand

  • Im Folgenden verfüge ich über den gewünschten Aufenthaltsort und Beistand, wenn ich mich im Sterbeprozess befinde.

    1. Ich möchte zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben, wenn dies möglich ist.
    2. Ich möchte keinen Beistand.
  • Weitere grundsätzliche Bestimmungen

  • Weitere Punkte, die mir wichtig sind, bestimme ich im Folgenden.

    1. Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber folgender Person: _________________________.
    2. Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird.
    3. Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird.
  • Ärztliche Aufklärung

  • Ich wurde bei der Erstellung meiner Patientenverfügung durch folgende Ärztin/ folgenden Arzt beraten und aufgeklärt:
    ____________________________
    ____________________________
    ____________________________
  • Wichtige Dokumente als Ergänzung zu dieser Patientenverfügung

  • Ich habe folgende weitere Vorsorgeregelung(-en) getroffen:

    Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl eines Betreuers erstellt. Sie wird an folgendem Ort aufbewahrt:  

    Den Inhalt dieser Patientenverfügung habe ich mit dem von mir gewünschten Betreuer _________________________ _________________________ besprochen.

  • Gültigkeit

  • Im Folgenden treffe ich Entscheidungen zur Gültigkeit dieser Verfügung.

    1. Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.
    2. Mir ist die Möglichkeit der jederzeitigen Änderung und des jederzeitigen Widerrufs meiner Patientenverfügung bekannt.
    3. Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird.
  • Unterschrift

  • Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir der Inhalte und Konsequenzen meiner Entscheidungen in der vorliegenden Patientenverfügung bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und habe diese Verfügung eigenverantwortlich und ohne äußeren Druck erstellt.

                                        , den
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift)
  • Bestätigung der Unterschrift durch einen Zeugen

    Hiermit bestätige ich, _________________________, wohnhaft in ____________________________, ____________________________, dass diese Patientenverfügung von der Verfasserin selbst unterschrieben wurde. Außerdem bestätige ich, dass die Verfasserin zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift nach meiner Wahrnehmung einwilligungsfähig war.


    _________________________________________________
    (Ort, Datum)


    _________________________________________________
    (Unterschrift)

Patientenverfügung
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Zuletzt aktualisiert am 2. Oktober 2023

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, mit dem Sie vorsorglich für den Fall, dass Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind und behandelt werden müssen, festlegen, ob und inwieweit Sie in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen und Anwendungssituationen, die starke Auswirkungen auf Ihr Leben haben, wie z.B. unheilbare Krankheit, schwerer Unfall, Demenz oder Wachkoma.

Eine Patientenverfügung dient dazu, Ihren Willen als Verfügenden über Ihr Wohl zu stellen. Sie ist für Ihren Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal und Gerichte verbindlich, allerdings nur soweit Sie Ihren Willen in Bezug auf eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck gebracht haben.

Die Patientenverfügung ist in § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB gesetzlich definiert. Sie muss zur Wirksamkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss schriftlich erfolgen, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Kann der Verfügender keine nachvollziehbare Unterschrift mehr leisten, muss ein Notar das Handzeichen des Verfügenden beglaubigen, § 126 BGB. Wenn der Verfügende gar nicht schreiben kann, ist eine notarielle Beurkundung vorzunehmen nach § 129 BGB i.V.m. § 25 Beurkundungsgesetz.
  • Der Verfügende muss volljährig (d.h. mindestens 18 Jahre alt) sowie einwilligungsfähig (d.h. einsichts- und steuerungsfähig) sein.
  • Sie darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder widerrufen worden sein. Festlegungen in einer Patientenverfügung sind dann nicht bindend, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Sie sie zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten lassen wollen oder wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, § 134 BGB. Deshalb kann in einer Patientenverfügung z.B. vom Arzt keine strafbare Tötung auf Verlangen gefordert werden.

Eine Patientenverfügung ist von einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu unterscheiden. Unabhängig vom Vorliegen einer Patientenverfügung bedarf es im Fall, dass man nicht mehr einwilligungsfähig ist und behandelt werden muss, einen Stellvertreter, der Entscheidungen über einzelne medizinische Maßnahmen treffen muss. Dieser kann ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer sein. Daher ist es wichtig, dass Sie neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verfassen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vorausschauend für den Fall der eventuell später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit einer Person Ihres Vertrauens – Ihrem Bevollmächtigten - die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen.

Tritt die Betreuungsbedürftigkeit ein und gibt es eine Vorsorgevollmacht, wird das Gericht zur Bestellung eines Betreuers nicht eingeschaltet. Der Bevollmächtigte kann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Bevollmächtigte nicht vom Gericht beaufsichtigt wird und dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig ist. Daher sollten Sie der Person, die Sie zu Ihrem Bevollmächtigten bestellen möchten, voll vertrauen. Wenn Sie wünschen, dass die Person, die Ihre Angelegenheiten rechtlich besorgt, vom Gericht kontrolliert wird, können Sie statt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung erlassen.

Es ist wichtig, dass Ihr Umfeld und der Arzt im entscheidenden Moment wissen, dass Sie eine Vollmacht erteilt haben. Die Vollmacht kann im Zentralregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Betreuungsgerichte fragen dort an, bevor eine Betreuung ausgesprochen wird. Die Vollmacht kann dort jedoch nicht hinterlegt werden, daher ist es wichtig, sie so aufzubewahren, dass sie schnell gefunden werden kann. Es lohnt sich, eine Ausfertigung der Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten zu geben.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Sollten Sie nicht mehr selbst entscheiden können und haben Sie keine (oder eine nicht ausreichend weitgehende) Vorsorgevollmacht erteilt, wird das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der für Sie entscheidet. Betreuung ist in § 1902 BGB geregelt.

In einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll. Das Gericht wird dann versuchen, Ihre in der Betreuungsverfügung festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen zu beachten.

Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht berechtigt eine Betreuungsverfügung nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. Der Betreuer erlangt die erforderliche Vertretungsmacht erst durch die gerichtliche Bestellung.

Sie können in Ihrer Betreuungsverfügung auch festlegen, wer keinesfalls für die Aufgabe des Betreuers in Betracht gezogen werden soll, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen oder welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Die in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche sind für das Gericht und den Betreuer grundsätzlich verbindlich, es sei denn sie würden Ihrem Wohl zuwiderlaufen oder Sie haben einen Wunsch erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches ist für den Betreuer unzumutbar.

Es ist wichtig, Ihre Betreuungsverfügung so aufzubewahren, dass sie schnell gefunden werden kann. Wie bei einer Vorsorgevollmacht, ist es ratsam, eine Ausfertigung der Betreuungsverfügung der Person, die Sie als Ihren Betreuer haben möchten, zu geben.

Wozu brauche ich eine Patientenverfügung?

Es können jederzeit Situationen eintreten, in denen man nicht mehr einwilligungsfähig ist und medizinisch behandelt werden muss. Betroffen sein können nicht nur ältere Menschen, etwa bei einem Schlaganfall. Auch jüngere Menschen können, beispielsweise durch einen Unfall, körperlich und geistig so beeinträchtigt werden, dass sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Folgende Gründe sprechen dafür, vorsorglich eine Patientenverfügung zu erstellen:

  • Sie möchten bereits jetzt für den Fall eines plötzlichen Eintritts eines unangenehmen Ereignisses in Ihrem Leben wie ein Unfall oder eine Krankheit vorsorgen und nichts dem Zufall überlassen.
  • Jede ärztliche und pflegerische Maßnahme darf in Deutschland nur dann ausgeführt werden darf, wenn der Patient beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter zustimmt. Nur in akuten Notfällen dürfen Behandlungen ohne Zustimmung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen entsprechen. Wenn Sie selbstbestimmt behandelt werden möchten und eine bestimmte Behandlung für sich wünschen oder, im Gegenteil, auf eine Behandlung verzichten möchten, ist eine Patientenverfügung unerlässlich.
  • Wenn Ihnen im Verlauf einer schweren Krankheit nicht die Lebensverlängerung um jeden Preis, sondern die Aufrechterhaltung der Lebensqualität wichtiger ist, können Sie im Rahmen einer Patientenverfügung spezielle - palliativmedizinische - Behandlung anordnen und auf intensivmedizinische Maßnahmen verzichten. Palliativmedizin ist die Medizin, die sich mit der Behandlung von schwerst- und sterbenskranken Personen befasst. Die Palliativmedizin soll eine erhöhte Lebensqualität und die Leidlinderung eines unheilbar kranken Patienten sichern. Sie kann in Pflegeeinrichtungen, aber auch zu Hause angewendet werden. Palliativmedizinische Versorgung hat zum Ziel Linderung von physischen Leiden sowie Milderung von psychosozialen und spirituellen Leiden.
  • Sie möchten, dass Ihre Vorstellungen von würdevollem und selbstbestimmtem sterben umgesetzt werden. Eine Patientenverfügung dient den behandelnden Ärzten, dem Pflegeteam und Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer als rechtliche Grundlage, bestimmte intensivmedizinische lebenserhaltende Maßnahmen, die Sie für sich nicht wünschen, nicht einzuleiten bzw. bereits eingeleitete Maßnahmen zu beenden.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Eine Patientenverfügung dient der Wahrung Ihrer Selbstbestimmung in schwierigen Lebenssituationen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können. Trifft man keine Vorsorge in Form einer Patientenverfügung, muss man Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln. Dabei kann nicht immer sichergestellt werden, dass Ihr Wille korrekt ermittelt und durchgesetzt wird.

Wenn Ihr behandelnder Arzt eine Entscheidung über eine medizinische Maßnahme treffen muss und ein Bevollmächtigter nach § 1904 Abs. 5 BGB vorhanden ist, wird der Arzt Ihren Willen im Dialog mit Ihrem Bevollmächtigten ermitteln. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird ein Gericht einen Betreuer bestellen, und dieser wird zusammen mit dem Arzt eine Entscheidung treffen, die Ihrem Willen entspricht.

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, wird Ihr Wille anhand der Patientenverfügung ermittelt.

Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist, wird man versuchen, Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen anhand Ihrer früheren Aussagen etc. zu ermitteln. Wenn dies nicht gelingt, wird nach Bewertung von Nutzen und Risiken die optimale Versorgung zu Ihrem Wohl festgestellt.

Danach muss ein Einvernehmen über die einzelnen medizinischen Maßnahmen zwischen Ihrem Arzt, einerseits, und Ihrem Bevollmächtigten bzw. dem gerichtlich bestellten Betreuer, andererseits, erzielt werden. Gelingt dies nicht, muss Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer einen Antrag beim Gericht stellen, über den das Gericht entscheiden muss. Erst danach kann die Behandlung beginnen oder unterlassen werden.

Aus dem Vorstehenden folgt, dass eine Patientenverfügung, soweit sie vorhanden ist und auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation entweder genau passt oder übertragen werden kann, den Entscheidungsprozess erleichtert und beschleunigt.

Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?

Sie sollten Ihre Patientenverfügung gut auffindbar aufbewahren und Ihre Vertrauenspersonen über ihre Existenz informieren.

Eine Patientenverfügung muss konkret genug formuliert sein. Eine isolierte pauschale Formulierung „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ist keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. Um wirksam zu sein, muss sie konkretisiert werden. Dies kann durch die Benennung bestimmter medizinischer Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.

Beschreiben Sie daher die relevanten Situationen, für die Ihre Patientenverfügung gelten soll, und benennen Sie konkret, in welcher Situation welche intensivmedizinische Maßnahme durchgeführt werden soll oder abgelehnt wird.

Natürlich kann man von Ihnen nicht verlangen, dass Sie jegliche Situation im Vorfeld erahnen und beschreiben. Es reicht aus, wenn Sie die klassischen, am häufigsten vorkommenden Situationen und Ihre Behandlungswünsche in diesen Situationen beschreiben. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Behandlungswille in ähnlichen Situationen daraus abgeleitet werden kann.

Je konkreter Sie Ihre Patientenverfügung verfassen, desto weniger Auslegungsspielraum lässt sie später zu. Das hilft dem Arzt und Ihrem Stellvertreter, egal ob dies ein von Ihnen ernannter Bevollmächtigter oder ein gerichtlich bestellter Betreuer ist, eine Ihrem Willen entsprechende Entscheidung zu treffen.

Soll ich eine Beschreibung meiner persönlichen Wertvorstellungen meiner Patientenverfügung beifügen?

Es ist empfehlenswert, ergänzend zu Ihrer Patientenverfügung Ihre persönlichen Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen festzuhalten. Dies kann in einem separaten Dokument erfolgen, auf welches in der Patientenverfügung verwiesen wird.

Da Anordnungen in Patientenverfügungen meist auf persönlichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen Anschauungen, Hoffnungen oder Ängsten beruhen, soll dies Ihren Ärzten und Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer als Auslegungshilfe in den Situationen helfen, wenn die Festlegungen in Ihrer Patientenverfügung nicht auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen oder wenn es Auslegungsprobleme gibt. Dann muss Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen anhand Ihrer früheren Äußerungen, Überzeugungen und Wertvorstellungen feststellen und auf dieser Grundlage über die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen entscheiden.

Gültigkeit und Widerruf

Sie können in Ihrer Patientenverfügung bestimmen, wie lange sie gültig bleiben soll. Dabei können Sie festlegen, dass sie entweder bis zum Widerruf oder nur für eine bestimmte Dauer gültig sein soll. Die letzte Variante führt dazu, dass nach Ablauf der vorgesehenen Zeit die Patientenverfügung ihre Gültigkeit automatisch verliert, es sei denn sie wird durch eine Unterschrift bestätigt.

Sie sollten Ihre Patientenverfügung regelmäßig darauf überprüfen, ob Ihre dort festgelegten Wünsche noch stimmen. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder ändern. Ein Widerruf ist – im Unterschied zu der Patientenverfügung selbst – formlos gültig.

Bestandteile der Patientenverfügung von RECHTSDOKUMENTE:

  • Einleitung.
  • Daten der/des Verfügenden.
  • Auflistung der Situationen, in denen die Patientenverfügung gelten soll, wobei man aus einer Liste der Anwendungssituationen auswählen kann. Die Auflistung der Anwendungssituationen kann nach Wahl abschließend oder beispielhaft sein. Wir haben folgende Anwendungssituationen vorgesehen:
    • unabwendbarer unmittelbarer Sterbeprozess
    • Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist
    • man ist infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses nicht mehr in der Lage, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu sich zu nehmen
    • aufgrund einer Gehirnschädigung ist die Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen in Kontakt zu treten, aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen, sowie
    • Möglichkeit, andere Situationen hinzufügen, die mit einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können, z.B. Wachkoma.
  • Situationen, in denen die Patientenverfügung nicht gelten soll (optional).
  • Optional Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Verfügenden in Situationen, die in der Patientenverfügung nicht geregelt sind. Es können Personen genannt werden,
    • deren Auffassung besondere Bedeutung zukommen soll oder
    • die gar nicht angehört werden sollen.
  • Möglichkeit der Anordnung oder Ablehnung medizinischer Maßnahmen, darunter
    • eine Verlegung ins Krankenhaus
    • Schmerz- und Symptombehandlung mit oder ohne bewusstseinsdämpfende Mittel
    • nicht invasive Beatmung
    • eine Verlegung auf eine Intensivstation mit einer invasiven Beatmung (Beatmung über einen Schlauch in der Luftröhre)
    • künstliche Ernährung
    • künstliche Flüssigkeitszufuhr
    • Gabe von Antibiotika
    • künstliche Blutwäsche (Dialyse)
    • Gabe von Blut oder Blutbestandteilen
    • Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten
    • wiederbelebende Maßnahmen
    • weitere Maßnahmen
    • Möglichkeit der Untersagung von bestimmten weiteren medizinischen Maßnahmen.
  • Anordnung oder Ablehnung medizinischer Maßnahmen in sonstigen Situationen, darunter
    • Schmerz- und Symptombehandlung mit oder ohne bewusstseinsdämpfende Mittel
    • künstliche Ernährung
    • künstliche Flüssigkeitszufuhr
    • künstliche Beatmung
    • Künstliche Blutwäsche (Dialyse)
    • Gabe von Antibiotika
    • Gabe von Blut oder Blutbestandteilen
    • Gabe von kreislaufstabilisierenden Medikamenten
    • wiederbelebende Maßnahmen
    • weitere Maßnahmen
    • Möglichkeit der Untersagung von bestimmten weiteren medizinischen Maßnahmen.
  • Bestimmung des Behandlungsortes, dabei Auswahl zwischen Krankenhaus, Zuhause, Hospiz, Pflegeeinrichtung oder einem anderen Ort.
  • Nach Wunsch Bestimmung eines Beistandes beim Sterben.
  • Nach Wunsch Regelung der Organspende und Bestimmung des Vorrangs zwischen den Anordnungen der Patientenverfügung und der Organspende.
  • Falls zutreffend, Informationen hinsichtlich Körperspende.
  • Nach Wunsch Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber konkreten Personen.
  • Ärztliche Aufklärung bzw. Verzicht darauf.
  • Optionaler Verweis auf niedergeschriebene Wertvorstellungen.
  • Verweis auf eine erstellte Vorsorgevollmacht und Erwähnung des Vorsorgebevollmächtigten.
  • Verweis auf eine erstellte Betreuungsverfügung und Erwähnung des gewünschten Betreuers.
  • Bestimmung der Gültigkeit der Patientenverfügung. Zur Auswahl haben Sie
    • Gültigkeit bis Widerruf oder
    • Gültigkeit für eine bestimmte Dauer, es sei denn, die Patientenverfügung wird durch Unterschrift erneut bestätigt. In diesem Fall hat der Entwurf genug Platz für mehrere Bestätigungen bzw. Aktualisierungen der Patientenverfügung, ohne dass man das Dokument erneut ausdrucken muss.
  • Optional Unterstellung der Änderung des Willens des Verfügenden aufgrund seiner Gesten, Blicke oder anderer Äußerungen.
  • Möglichkeit der Bestätigung der Unterschrift durch Zeugen.
  • Nach Wunsch Auflistung der Aufbewahrungsorte der Kopien der Patientenverfügung.

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