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MIETBÜRGSCHAFT


Angaben zum Vermieter (Gläubiger):

________________________ ___________________________________
wohnhaft in __________________________________________________

Angaben zum Bürgen:

________________________ ___________________________________
geboren am _______________________ in ________________________,
wohnhaft in __________________________________________________

Mietobjekt:

Wohnung, gelegen in: _____________________________________________________________________________



  • Zweck der Bürgschaft
  • Der Bürge übernimmt die Mietbürgschaft für alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter, ________________________ ___________________________, wohnhaft in ____________________________________________________ , hinsichtlich des oben genannten Mietobjekts. Insbesondere ist die Bürgschaft auf die Mietzahlung und eventuelle Schäden in dem oben genannten Mietobjekt bezogen. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses vereinbarte Mietzins.
  • Bürgschaftshöhe
  • Die Mietbürgschaft ist auf einen Höchstbetrag von 1 Monatsnettokaltmiete beschränkt und beträgt somit höchstens ___________ Euro (in Worten: __________________ Euro).
  • Art der Bürgschaft
  • Der Bürge haftet selbstschuldnerisch. Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB sowie auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 BGB.
  • Gemäß § 774 BGB geht die Forderung des Vermieters gegen den Mieter auf den Bürgen über, wenn und soweit dieser leistet.
  • Bürgschaftsdauer
  • Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt automatisch mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde oder mit der Beendigung des Mietverhältnisses, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Rechte aus der Bürgschaft gehen bei einem Vermieterwechsel durch Gesetz oder Rechtsgeschäft auf die Person des neuen Vermieters über.
  • Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bürgschaftserklärung bedürfen der Schriftform.
  • Anwendbares Recht
  • Die Parteien vereinbaren, dass deutsches Recht Anwendung finden soll. Sollte in Deutschland geltendes Recht auf eine ausländische Rechtsordnung verweisen, so soll – soweit gesetzlich möglich – gleichwohl deutsches Recht Anwendung finden.
  • Salvatorische Klausel
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war.



  •                                         , den                
    (Ort, Datum)
    _______________________________
    Unterschrift des Bürgen





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