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MIETBÜRGSCHAFT


Angaben zum Vermieter (Gläubiger):

________________________ ___________________________________
wohnhaft in __________________________________________________

Angaben zum Bürgen:

________________________ ___________________________________
geboren am _______________________ in ________________________,
wohnhaft in __________________________________________________

Mietobjekt:

Wohnung, gelegen in: _____________________________________________________________________________



  • Zweck der Bürgschaft
  • Der Bürge übernimmt die Mietbürgschaft für alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter, ________________________ ___________________________, wohnhaft in ____________________________________________________ , hinsichtlich des oben genannten Mietobjekts. Insbesondere ist die Bürgschaft auf die Mietzahlung und eventuelle Schäden in dem oben genannten Mietobjekt bezogen. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses vereinbarte Mietzins.
  • Bürgschaftshöhe
  • Die Mietbürgschaft ist auf einen Höchstbetrag von 1 Monatsnettokaltmiete beschränkt und beträgt somit höchstens ___________ Euro (in Worten: __________________ Euro).
  • Art der Bürgschaft
  • Der Bürge haftet selbstschuldnerisch. Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB sowie auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 BGB.
  • Gemäß § 774 BGB geht die Forderung des Vermieters gegen den Mieter auf den Bürgen über, wenn und soweit dieser leistet.
  • Bürgschaftsdauer
  • Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt automatisch mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde oder mit der Beendigung des Mietverhältnisses, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Rechte aus der Bürgschaft gehen bei einem Vermieterwechsel durch Gesetz oder Rechtsgeschäft auf die Person des neuen Vermieters über.
  • Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bürgschaftserklärung bedürfen der Schriftform.
  • Anwendbares Recht
  • Die Parteien vereinbaren, dass deutsches Recht Anwendung finden soll. Sollte in Deutschland geltendes Recht auf eine ausländische Rechtsordnung verweisen, so soll – soweit gesetzlich möglich – gleichwohl deutsches Recht Anwendung finden.
  • Salvatorische Klausel
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war.



  •                                         , den                
    (Ort, Datum)
    _______________________________
    Unterschrift des Bürgen





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Zuletzt aktualisiert 5. April 2024

Was ist eine Mietbürgschaft?

Bei einer Mietbürgschaft verbürgt sich ein Dritter, für etwaige Mietschulden eines Mieters sowie für potentielle Schadensersatzansprüche seitens des Vermieters zu haften. Eine Mietbürgschaft sichert den Vermieter also gegen Mietschäden ab und wird oft als Alternative zur Barkaution verwendet.

Folgende drei Arten der Mietbürgschaft sind in Deutschland üblich:

  • Eltern- oder Privatbürgschaft
  • Mietkautionsversicherung (Mietkautionsbürgschaft)
  • Bankaval (Bankbürgschaft)

Während bei einer Mietkautionsversicherung oder einem Bankaval eine Versicherung, bzw. eine Bank als Bürge agiert, müssen bei einer Eltern- oder Privatbürgschaft die Eltern, Verwandte oder Freunde des Mieters für eventuelle Schadensersatzforderungen oder Mietausfälle aufkommen.

Eine Mietbürgschaft ist auch unter folgenden Namen bekannt:

  • Elternbürgschaft
  • Elternmietbürgschaft
  • Bürgschaftserklärung
  • Bürgschaft für den Mietvertrag
  • Mietbürgschaftserklärung
  • Selbstschuldnerische Mietbürgschaft
  • Mietkautionsbürgschaft
  • Privatbürgschaft
  • Mietkautionsversicherung

Inhalt einer Mietbürgschaft - Was gehört in eine Mietbürgschaft?

Es gibt zwar kein gesetzlich vorgeschriebenes Format für eine Mietbürgschaft. Allerdings muss diese immer schriftlich erfolgen und mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Adresse des Mietobjekts
  • Vorname/Nachname und Adresse des/der Bürgen, des Vermieters und des Mieters
  • Abschlussdatum des Mietvertrags
  • Angaben zu Zweck, Höhe und Dauer der Bürgschaft
  • Beschreibung der Bürgschaftsart (Selbstschuldnerische Bürgschaft, Ausfallbürgschaft, modifizierte Ausfallbürgschaft)
  • Unterschriften des/der Bürgen

Gut zu wissen! Die Vorlage für eine Mietbürgschaft von RECHTSDOKUMENTE enthält alle notwendigen Angaben.

Für wen ist eine Mietbürgschaft sinnvoll?

Eine Mietbürgschaft ist vor allem für Auszubildende und Studierende sinnvoll, die noch kein festes Einkommen oder sonstige Sicherheiten vorweisen können. Aber auch als Geringverdiener oder als Mieter mit einem schlechtem SCHUFA-Eintrag, oder wenn man das Geld für die Kaution lieber anders investieren möchte, kann eine Mietbürgschaft attraktiv sein.

Wofür kann die Mietbürgschaftsvorlage von RECHTSDOKUMENTE verwendet werden?

Die Mietbürgschaftsvorlage von RECHTSDOKUMENTE ist unter anderem für folgende Mietobjekte geeignet:

  • Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (d.h. Häuser mit mindestens 2 voneinander räumlich getrennten Wohnungen) und Einliegerwohnungen (d.h. untergeordnete Wohnungen in einem Einfamilienhaus, wobei die Hauptwohnung vom Hauptmieter selbst bewohnt wird);
  • Zimmer in Wohngemeinschaften (WG-Zimmer), Wohnheimen, Einliegerwohnungen, Häusern oder sonstigen Wohngebäuden; und
  • Wohnhäuser (freistehendes Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Doppelhaushälfte).

Wie hoch darf eine Mietbürgschaft sein?

Die Mietbürgschaft darf nur so hoch sein wie die maximale Mietkaution. Deren maximale Höhe liegt gemäß § 551 Abs. 1 BGB bei drei Nettokaltmieten. Bei einer zusätzlichen Barkaution von bspw. zwei Nettokaltmieten darf maximal eine Nettokaltmiete in der Mietbürgschaft gefordert werden.

Welche Vorteile hat eine Mietbürgschaft für Mieter?

Eine Mietbürgschaft bietet einige Vorteile für den Mieter:

  • Die Kreditwürdigkeit des Mieters bleibt bei einer Mietbürgschaft unbeeinträchtigt, da kein Kredit zur Finanzierung einer Mietkaution aufgenommen werden muss.
  • Es steht dem Mieter mehr Geld zur freien Verfügung, da die finanzielle Belastung einer Mietkaution ausbleibt.
  • Auch Auszubildende oder Mieter ohne oder mit geringem Einkommen können durch eine Mietbürgschaft einen Mietvertrag abschließen.

Welche Vorteile hat eine Mietbürgschaft für Vermieter?

Auch für den Vermieter kann eine Mietbürgschaft von Vorteil sein:

  • Für Vermieter ist eine Mietbürgschaft im Gegensatz zu einer Mietkaution mit deutlich geringerem administrativen Aufwand verbunden. Bei einer Barkaution muss das Geld in einem Konto angelegt werden, wobei separate Zins- und Steuerabrechnungen anfallen.
  • Die Auszahlung des vereinbarten Kautionsbetrags ist durch die rechtliche Zusicherung des Bürgen selbst bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters garantiert.
  • Der potentielle Bewerberpool wird erweitert, da sich auch Studenten oder Geringverdiener für das Mietobjekt bewerben können, bzw. Mietobjekte in strukturschwachen Regionen sich schneller vermieten lassen können.

Wer kann bei einer Privat- oder Elternbürgschaft bürgen?

Privatbürgen müssen volljährig und solvent sein, d.h. sie müssen bei einer Schadensersatzforderung finanziell einspringen können.

Welche Bürgschaftsarten gibt es?

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Wenn ein Bürge gemäß § 773 Abs.1 Nr.1 BGB selbstschuldnerisch haftet, dann bedeutet dies, dass er auf die „Einrede der Vorausklage“ verzichtet und der Vermieter somit den Bürgen direkt anstelle des eigentlichen Schuldners (Mieters) haftbar machen kann. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob der Mieter theoretisch sogar zahlungsfähig ist.

Ausfallbürgschaft

Bei der Ausfallbürgschaft hingegen kann sich der Vermieter erst dann an den Bürgen wenden, wenn er zunächst erfolglos versucht hat, den Hauptschuldner (Mieter) in Anspruch zu nehmen, d.h. gegen den Mieter einen Vollstreckungstitel (z.B. durch ein Gerichtsurteil) erwirkt und aus diesem erfolglos die Zwangsvollstreckung betrieben hat.

Modifizierte Ausfallbürgschaft

Da der oben beschriebene Ablauf der Ausfallbürgschaft in der Praxis sehr lange dauert, wird stattdessen meistens eine sogenannte modifizierte Ausfallbürgschaft bevorzugt. Bei einer modifizierten Ausfallbürgschaft können die Parteien selbst einen bestimmten Zeitpunkt (z.B. nach 3 Monaten bei Zahlungsverzug) oder ein Ereignis für die Inanspruchnahme des Bürgen vereinbaren. Auch bei der modifizierten Ausfallbürgschaft ist der Vermieter verpflichtet, seine Forderung soweit wie möglich gegen den Mieter durchzusetzen.

Da jedoch auch die modifizierte Ausfallbürgschaft restriktiv ist, wird eine modifizierte Ausfallbürgschaft von Vermietern eher selten akzeptiert.

Gut zu wissen! Die Vorlage für eine Mietbürgschaft von RECHTSDOKUMENTE ist für alle drei Bürgschaftsarten geeignet!

Was ist eine Mietbürgschaft auf erstes, bzw. ohne auf erstes Anfordern?

Bei einer Mietbürgschaft auf erstes Anfordern muss der Bürge dem Vermieter im Falle einer Schadenersatzforderung den entsprechenden Betrag an den Vermieter auszahlen und ihn dann vom Mieter wieder einfordern. Der Mieter hat dabei also keine Möglichkeit, die Schadensersatzforderung mit dem Vermieter zu besprechen oder anzufechten. Letzteres ist dann nur im Nachhinein gerichtlich möglich.

Bei einer Mietbürgschaft ohne auf erstes Anfordern hingegen hat der Mieter die Möglichkeit, die Forderung des Vermieters zu besprechen und entsprechend prüfen zu lassen. Erst dann fordert der Vermieter eine Auszahlung der Schadensersatzforderung.

Wie wird eine Mietbürgschaft beendet?

Eine Mietbürgschaft endet mit dem Ende des Mietverhältnisses. Solange seitens des Vermieters keine offenen Forderungen bestehen, wird die Mietbürgschaft aufgelöst.

Wie erstelle ich eine Mietbürgschaft?

Mit der benutzerfreundlichen Vorlage von RECHTSDOKUMENTE erzeugen Sie in wenigen Minuten eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Mietbürgschaft! Um Ihnen die Erstellung  zu erleichtern, haben wir den Prozess in fünf einfache Schritte unterteilt. So können Sie Ihr Dokument in Ihrem eigenen Tempo erstellen.

Und wenn Sie ein kostenloses RECHTSDOKUMENTE-Konto einrichten, können Sie Ihren Fortschritt jederzeit speichern und fortfahren, wann immer es Ihnen passt.

Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Elemente unserer Mietbürgschaftsvorlage:

Bestandteile der Vorlage für eine Mietbürgschaft von RECHTSDOKUMENTE:

  • Auswahl der Mietobjektart (Wohnung, Zimmer, Haus)
  • Bürgschaftsoption für eine oder zwei Personen
  • Auswahl der Bürgschaftsart (Selbstschuldnerische Bürgschaft, Ausfallbürgschaft, modifizierte Ausfallbürgschaft)
  • Angabe der Bürgschaftshöhe (1, 2 oder 3 Monatsmieten)
  • Option zwischen befristeter und unbefristeter Mietbürgschaft
  • Kontaktinformationen der Vertragsparteien
  • Möglichkeit, zusätzliche Vereinbarungen hinzuzufügen
  • Möglichkeit, Ihre Mietbürgschaft als PDF zu speichern oder gleich auszudrucken und zu unterschreiben!

Verwandte Dokumente:

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