In Deutschland sind - je nach Branche, Nutzungsart und Vereinbarung zwischen Verpächter und Pächter - unterschiedliche Pachtzinsarten üblich. Die Wahl der geeigneten Pachtzinsart hängt von den individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien sowie von der Art des Pachtgegenstandes ab und wird im Pachtvertrag festgelegt. Die Pachtvertragsvorlage von RECHTSDOKUMENTE bietet Ihnen die Wahl zwischen den folgenden Arten von Pachtzins:
Feste Pacht
Bei der festen Pacht wird für einen bestimmten Zeitraum (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) ein gleichbleibender Betrag vereinbart, der unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder dem erzielten Ertrag des Pächters zu zahlen ist. Diese Art der Pacht bietet dem Verpächter ein hohes Maß an Planungssicherheit, während der Pächter das volle wirtschaftliche Risiko trägt, aber auch in vollem Umfang von möglichen Mehreinnahmen profitiert. Die feste Pacht ist aufgrund ihrer Einfachheit und Transparenz die in Deutschland am weitesten verbreitete Pachtzinsart.
Ertragspacht
Die Ertragspacht (auch Teilpacht genannt) koppelt die Höhe des Pachtzinses an den tatsächlich erzielten Ertrag des Pachtgegenstandes. Der Pächter zahlt einen prozentualen Anteil seines Ertrages an den Verpächter, so dass beide Parteien am wirtschaftlichen Erfolg (oder Misserfolg) gleichermaßen beteiligt sind. Diese Form ist besonders häufig in der Landwirtschaft anzutreffen, wo der Pachtzins z.B. in Form eines bestimmten Anteils an der Ernte gezahlt wird, kann aber auch bei anderen Objekten wie z.B. Gaststätten oder Hotels zur Anwendung kommen, wenn der Pachtzins vom erwirtschafteten Gewinn abhängig gemacht wird. Die Ertragspacht setzt sich aus einem festen Grundbetrag und einem variablen Anteil zusammen.
Indexierte Pacht
Bei einer indexierten Pacht wird der anfangs festgelegte Pachtzins an einen bestimmten Index gebunden, in der Regel an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Der Pachtzins erhöht oder vermindert sich dann entsprechend der Veränderung dieses Indexes, wobei häufig bestimmte Schwellenwerte vereinbart werden, bei deren Überschreitung eine Anpassung erfolgt. Diese Art der Pachtzinsgestaltung bietet beiden Seiten Planungssicherheit und schützt vor allem den Verpächter vor einem inflationsbedingten Wertverlust der Pacht, während sich der Pächter vor willkürlichen Erhöhungen schützen kann.
Staffelpacht
Bei einer Staffelpacht werden bereits im Pachtvertrag zu bestimmten Zeitpunkten konkrete Pachtzinserhöhungen vereinbart. Der Pachtzins erhöht sich in vorher vereinbarten Abständen um einen festgelegten Betrag oder Prozentsatz, unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung oder der Inflation. Diese Pachtzinsart bietet beiden Parteien ein hohes Maß an Planungssicherheit, da die zukünftigen Pachtzinsbelastungen von vornherein bekannt sind, und ist insbesondere bei langfristigen Pachtverträgen beliebt, bei denen eine kontinuierliche Pachtzinssteigerung angestrebt wird.
Umsatzpacht
Bei der Umsatzpacht wird der Pachtzins direkt an den vom Pächter erzielten Umsatz des Pachtbetriebes gekoppelt, wobei typischerweise ein vom tatsächlichen Umsatz unabhängiger Mindestpachtzins („Sockelpacht") und zusätzlich ein prozentualer Anteil am Umsatz oberhalb einer bestimmten Schwelle vereinbart wird. Diese Pachtart ist vor allem im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Hotellerie verbreitet und schafft für beide Parteien einen Anreiz zur Umsatzsteigerung, da sowohl Pächter als auch Verpächter unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes partizipieren. Die Umsatzpacht setzt sich aus einem festen Grundbetrag und einem variablen Anteil zusammen.