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VERTRAG ÜBER REINIGUNGSDIENSTE

ZWISCHEN

______________________________
mit Sitz in: ____________________________________
vertreten durch: ______________________________

- nachfolgend der „Auftraggeber“ genannt -

UND

______________________________
wohnhaft in: ____________________________________

- nachfolgend der „Auftragnehmer“ genannt -

- nachfolgend der „Vertrag“ genannt -


  • Reinigungsleistungen

    1. Die zu erbringenden Reinigungsleistungen (nachfolgend die „Reinigungsleistungen") werden in der diesem Vertrag beigefügten Leistungsbeschreibung aufgeführt und beschrieben, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags ist.
    2. Die Reinigungsleistungen orientieren sich an dem den Vertragsparteien bei Vertragsschluss bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs einigen.
  • Erbringung der Reinigungsleistungen

    1. Die vereinbarten Reinigungsleistungen sind am __________________  einmalig zu erbringen.
    2. Die Erbringung der Reinigungsleistungen erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit dem Auftraggeber.
    3. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer ist weder in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, noch unterliegt er einem die organisatorische Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Reinigungsleistungen umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des Auftraggebers. Die Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich. Dem Auftraggeber steht jedoch ein Weisungsrecht hinsichtlich der Beschaffenheit des Ergebnisses der geschuldeten Reinigungsleistungen zu.
    4. Der Auftragnehmer erbringt die Reinigungsleistungen in eigener Verantwortung und in eigener Entscheidung. Er hat jedoch bei der Gestaltung seiner Tätigkeit auf die Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen und dessen im Rahmen des vorgenannten Weisungsrechts erteilte Vorgaben zu beachten.
    5. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, bedient sich der Auftragnehmer für die Erbringung der Reinigungsleistungen seiner eigenen Betriebsmittel (Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel etc.). Sie müssen für den jeweiligen Zweck geeignet sein und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Einsatz von Geräten und Materialien, die eine Schädigung der zu reinigenden Flächen verursachen können, ist verboten. Seitens des Auftraggebers werden keine Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt.
    6. Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Reinigungsleistungen termin- und fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers zu erbringen.
    7. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture begründet wird. Zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist der Auftragnehmer nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
    8. Für das Einhalten der steuer- und versicherungsrechtlichen Pflichten sowie sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in eigener Sache ist jede Vertragspartei selbst verantwortlich.
  • Laufzeit des Vertrages

    1. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam und endet mit der Erreichung des vereinbarten Vertragszwecks, d.h. mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Reinigungsleistungen (die „Zweckerreichung“), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
    2. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.
  • Einsatz Dritter

  • Der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Reinigungsleistungen qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich und haftbar. Vor dem Einsatz von Dritten ist der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Personen und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung sowie Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Reinigungsleistungen verpflichtet und hat während des Einsatzes Dritter die Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung durch diese zu überwachen. Sofern und soweit der Dritte bei der Erbringung der Reinigungsleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.
  • Vergütung

    1. Für vertragsgemäße Reinigungsleistungen erhält der Auftragnehmer ein Entgelt in Höhe von __________________________ € (in Worten: ______________________________________) pro Stunde. Der vorgenannte Betrag ist als Berechnungsgrundlage für die an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (die „Vergütung“) zu verstehen. Der volle Stundensatz kann nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn eine volle Stunde geleistet wurde. Angefangene Stunden werden anteilig vergütet.
    2. Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.
    3. Alle Vergütungszahlungen an den Auftragnehmer erfolgen in bar.
    4. Solange der Auftragnehmer an der Erbringung der Reinigungsleistungen verhindert ist, insbesondere wegen Krankheit, Unfall, Ortsabwesenheit, anderer Aufträge etc., steht ihm für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch zu. Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht ebenfalls nicht.
    5. Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge selbstständig ab sowie ist alleine für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden.
    6. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Erstattung von Aufwendungen

  • Alle Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der Reinigungsleistungen sind mit der vorgenannten Vergütung bereits abgegolten. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.

  • Währung

  • Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen in Euro.
  • Mitwirkung des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Reinigungsleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden. Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bestehen nicht.
  • Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen, Rückgabe von Eigentum

    1. Alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer anlässlich und im Rahmen der Erbringung der Reinigungsleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme unbefugter Dritter geschützt aufbewahren. Alle von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Reinigungsleistungen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und sonstiges sich im Besitz des Auftragnehmers befindliches Eigentum des Auftraggebers sind pfleglich zu behandeln.
    2. Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Auftragnehmer alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben und sämtliche Daten und Software, einschließlich der Quell- und Objektcodes unverzüglich nach Aufforderung zu löschen. Nach der Beendigung dieses Vertrages haben die Löschung und Herausgabe unverzüglich ohne Aufforderung zu erfolgen. Dies gilt auch für die Herausgabe von den von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Reinigungsleistungen zur Verfügung gegebenenfalls gestellten Arbeitsmittel oder von sonstigem sich im Besitz des Auftragnehmers befindlichen Eigentum des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Die vollständige Rückgabe aller Unterlagen sowie die Löschung von allen Programmkopien und Daten auf sämtlichen Speichermedien sind schriftlich zu bestätigen.
  • Datenschutz

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortliche Umgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro. Daten mit personenbezogenem Inhalt sind unter Verschluss zu halten und nicht mehr benötigte Daten sind fachgerecht zu entsorgen.
  • Haftung

    1. Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten durch eine Vertragspartei stehen, stellt diese Vertragspartei die jeweils andere von dem Dritten in Anspruch genommene Vertragspartei vollumfänglich frei.
    3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Auftraggebers sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.
  • Gewährleistung

  • Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der Werkleistung richten sich nach den werkvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel der Werkleistung bestehen jedoch nicht, wenn die von ihm gerügte Mängel auf einer Verletzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten beruhen.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder bestritten aber begründet oder entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
  • Vertragsübertragung

  • Rechte und Pflichten aus diesem Vertag dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.
  • Mitteilungen

    1. Die Anschriften der Vertragsparteien, an die alle schriftlichen Mitteilungen in Verbindung mit diesem Vertrag gesendet werden sollen, lauten wie folgt:
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer Anschriften der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.
  • Keine Nebenabreden

    1. Bestandteile dieses Vertrages sind die ihm beigefügten folgenden Anlagen: _______________________________________________________________
      _______________________________________________________________.

    2. Die in diesem Vertrag einschließlich Anlagen getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  • Schriftform

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.
  • Geltendes Recht

  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.
  • Salvatorische Klausel

  • Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.
                                        , den                                    
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift für den Auftraggeber)
                                        , den                                    
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift des Auftragnehmers)
©2002-2024 RECHTSDOKUMENTE (Sequiter Inc.)

Zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2024

Reinigungsvertrag

Was ist ein Reinigungsvertrag?

Ein Reinigungsvertrag regelt selbstständige Erbringung von Reinigungsleistungen gegen Entgelt. Gegenstand eines Reinigungsvertrags kann einmalige oder regelmäßige Reinigung von beliebigen Räumen oder Gegenständen sein.

Rechtliche Einordnung von Reinigungsverträgen

Ein Vertrag über die Erbringung von Reinigungsleistungen ist in der Regel als Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einzuordnen. Geschuldet ist somit nicht bloße Tätigkeit oder Bemühen (wie bei einem Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB), sondern Herbeiführung eines bestimmten Reinigungserfolges. Die Zahlung der Vergütung ist auch erfolgsabhängig.

Anders als der Dienstvertrag, der mangels ausdrücklicher vertraglicher Regelung keine verschuldensunabhängigen Gewährleistungsansprüche kennt, gewährt der Werkvertrag dem Besteller im Falle einer Schlechtleistung nicht nur Schadensersatzansprüche (diese bei Verschulden), sondern auch verschuldensunabhängige Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung).

Nach Wunsch können die Vertragsparteien aber auch dienstvertragliche Elemente in den Reinigungsvertrag mit aufnehmen, die - im Gegensatz zu einem Werkvertrag - die Pflicht begründen können, erfolgsunabhängige Handlungen vorzunehmen. So kann z.B. die Erbringung einer Mindeststundenleistung Bestandteil eines im Übrigen werkrechtlich geprägten Vertrages werden.

Wofür kann der Reinigungsvertrag von RECHTSDOKUMENTE verwendet werden?

Der Reinigungsvertrag von RECHTSDOKUMENTE bietet Ihnen mehrere Gestaltungsoptionen zur Auswahl und ist für beliebige Reinigungsleistungen einsetzbar, z.B. Gebäudereinigung, Wohnraumreinigung, Fensterreinigung, Fahrzeugreinigung, Teppichreinigung oder Wäschereinigung sein.

Mithilfe unseres Vertragsgenerators können Sie einen Reinigungsvertrag über eine Vielzahl von Reinigungsleistungen online erstellen. Unser Reinigungsvertrag unterliegt deutschem Recht, er ist flexibel gestaltet und bietet mehrere Optionen zu Ihrer Auswahl, die die Modalitäten der Leistungserbringung und der Vergütungszahlung sowie Geheimhaltungspflichten usw. umfassen.

Unser Vertrag über die Erbringung von Reinigungsleistungen ist flexibler als ein Mustervertrag, ein Vordruck, ein Formular oder eine Vorlage. Er lässt sich einfach durch Beantworten von einigen Fragen online ausfüllen und individualisieren. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Ihren Reinigungsvertrag an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Sie können Ihre Dokumente bequem online speichern und später einsehen und bearbeiten.

Diese Bestandteile hat der Reinigungsvertrag von RECHTSDOKUMENTE:

  • Vertragsparteien
  • Leistungsgegenstand
  • Einmalige oder regelmäßige Reinigung
  • Reinigungstermine
  • Vertragsdauer (befristet oder unbefristet), evtl. Kündigungsfristen
  • Optional Zeitaufwand und Terminplan
  • Optional Probezeit
  • Optional Berichterstattungspflichten
  • Regelungen zum Einsatz Dritter zur Leistungserbringung
  • Optional Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  • Abrechnung und Vergütung (zur Auswahl Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatssatz oder Pauschale)
  • Optional Vorschusszahlung
  • Optional Erstattung von Aufwendungen
  • Optional Geheimhaltungspflichten und Abwerbeverbot, Vertragsstrafe bei Verstoß
  • Optional Haftungseinschränkung
  • Optional Gewährleistungseinschränkung
  • Optional Pflicht zum Abschluss einer Versicherung
  • Optional Schiedsvereinbarung oder Gerichtsstandsvereinbarung
  • Optional Anlagen
  • Optional zusätzliche Vereinbarungen

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