Zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2024
Gesellschaftsvertrag für eine UG (haftungsbeschränkt)
Gesellschaftsvertrag für eine UG (haftungsbeschränkt) ist auch unter folgenden Namen bekannt:
- UG (haftungsbeschränkt)-Gesellschaftsvertrag
- Mini-GmbH-Gesellschaftsvertrag
- 1-Euro-GmbH-Gesellschaftsvertrag
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)-Gesellschaftsvertrag
- Gesellschaftsvertrag für Mini-GmbH
- Satzung einer UG
- Satzung für UG (haftungsbeschränkt)
Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Die UG (haftungsbeschränkt), auch bekannt als Unternehmergesellschaft, ist eine spezielle Form der Kapitalgesellschaft in Deutschland. Bei der Gründung ist lediglich ein symbolisches Stammkapital von einem Euro pro Gesellschafter erforderlich. Aufgrund dieses minimalen Kapitaleinsatzes wird die UG (haftungsbeschränkt) oft als „1-Euro-GmbH“ oder „Mini-GmbH“ bezeichnet.
Für wen eignet sich die Gründung einer UG?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist ideal für junge Unternehmerinnen und Unternehmer, Start-up-Gründerinnen und Gründer sowie alle anderen, die kleine gewerbliche Unternehmen – insbesondere im Dienstleistungssektor – ins Leben rufen möchten. Sie eignet sich besonders für diejenigen, die ihre Haftung beschränken wollen und deren Unternehmen mit einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz auskommen.
Was ist ein Gesellschaftsvertrag für eine UG?
Der Gesellschaftsvertrag einer UG (haftungsbeschränkt) ist ein grundlegendes Dokument, das bei der Gründung einer solchen Gesellschaft erforderlich ist. Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter, legt den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft fest und definiert die Eigentumsverhältnisse sowie die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung. Auch andere wesentliche rechtliche Angelegenheiten werden in diesem Dokument festgehalten.
Kann der Gesellschaftsvertrag einer UG befristet sein?
Ja, er kann sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Unsere Vorlage bietet beide Optionen.
Ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich?
Die Gesellschaft kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages wirksam errichtet werden. Dabei nimmt der Notar nicht nur die Beurkundung im engeren Sinne vor. Er berät - ohne gesonderte Vergütung - die Beteiligten auch über alle mit der Gesellschaftsgründung zusammenhängenden Rechtsfragen und meldet die Gründung der Gesellschaft beim Handelsregister an.
Wie hoch soll das Stammkapital einer UG sein?
Das Mindeststammkapital für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) beträgt gemäß § 5a GmbHG lediglich einen Euro. Dieses Stammkapital muss vollständig eingezahlt werden, bevor die Anmeldung der Gesellschaft erfolgen kann.
Gibt es eine Höchstgrenze für das Stammkapital?
Das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) kann maximal 24.999 Euro betragen.
Kann man eine Sacheinlage bei der Gründung einer UG leisten?
Nein, das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) muss vollständig in bar eingezahlt werden; Sacheinlagen sind gemäß § 5a Abs. 2 GmbHG nicht zulässig. Dieses Verbot der Sacheinlage gilt auch bei jeglichen späteren Kapitalerhöhungen.
Was bedeutet die Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Gewinnrücklage bei einer UG?
Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG ist jede UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, ein Viertel ihres Jahresüberschusses, abzüglich eines eventuellen Verlustvortrags aus dem Vorjahr, als Gewinnrücklage zu bilden. Sobald diese Rücklage den Betrag von 24.999 Euro erreicht hat, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
Muss eine UG in eine GmbH umgewandelt werden?
Nein, eine UG (haftungsbeschränkt) muss nicht zwingend in eine GmbH umgewandelt werden. Sobald allerdings die gesetzliche Gewinnrücklage von 24.999 Euro erreicht ist, besteht die Möglichkeit, die UG in eine GmbH umzuwandeln. Dies ist jedoch keine Verpflichtung, sondern eine Option für das Unternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen einer UG und einer GmbH?
Die wichtigsten Unterschiede sind:
- Stammkapital: Das Mindeststammkapital für eine UG (haftungsbeschränkt) beginnt bei lediglich 1 Euro pro Gesellschafter, während eine GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro benötigt.
- Einlagearten: Bei einer UG darf das Stammkapital ausschließlich als Bareinlage eingebracht werden; Sacheinlagen sind nicht zulässig. Im Gegensatz dazu kann das Stammkapital einer GmbH sowohl als Bar- als auch als Sacheinlage eingebracht werden.
- Gewinnrücklage: Eine UG ist verpflichtet, jährlich 25 % ihres Jahresüberschusses als Gewinnrücklage zu bilden, bis diese Rücklage 24.999 Euro erreicht hat. Diese Rücklagenpflicht besteht bei einer GmbH nicht.
Ist eine Namensprüfung für den gewünschten Firmennamen der UG erforderlich?
Wie bei allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen darf der Name der UG (haftungsbeschränkt) nicht identisch oder zu ähnlich mit einem bestehenden Firmennamen sein. Daher ist eine Namensprüfung vor der Anmeldung zur Registrierung von großer Bedeutung. Zwar kann das Gericht diese Prüfung übernehmen, jedoch ist es entscheidend, den Namen rechtlich festzulegen, bevor der Antrag eingereicht wird. Bevor Sie den UG-Gesellschaftsvertrag unterzeichnen und die Eintragung beim Gericht beantragen, empfiehlt es sich, eine Namensrecherche bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchzuführen.
Muss der vertragliche Sitz der UG mit dem Verwaltungssitz der Gesellschaft identisch sein?
Nein, die Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) können jeden Ort innerhalb Deutschlands als vertraglichen Sitz der Gesellschaft bestimmen. Dieser vertragliche Sitz muss nicht der Verwaltungssitz sein, an dem die wirtschaftliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Während der im Gesellschaftsvertrag festgelegte vertragliche Sitz in Deutschland liegen muss, kann der Verwaltungssitz, also der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung, auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegen, sofern er den gesetzlichen Vorschriften entspricht (gemäß § 4a GmbHG).
Was bedeutet der Geschäftszweck?
Der Geschäftszweck einer UG (haftungsbeschränkt) definiert sowohl den Tätigkeitsbereich als auch die Art der unternehmerischen Aktivität. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Geschäftszweck explizit im Gesellschaftsvertrag einer UG (haftungsbeschränkt) festgehalten wird. Ferner ist eine Eintragung des Geschäftszwecks ins Handelsregister unabdingbar.
Sollte der festgelegte Geschäftszweck zu unspezifisch sein, ist zu erwarten, dass das Registergericht die Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) ins Handelsregister verweigert.
Zur Förderung des Gesellschaftszwecks im In- und Ausland kann die UG (haftungsbeschränkt) weitere Gesellschaften gründen, sich an bestehenden Gesellschaften beteiligen, diese erwerben, Tochtergesellschaften eröffnen und Zweigniederlassungen errichten. Unsere Vorlage enthält alle diese Möglichkeiten als Option.
Welche Organe hat eine UG?
Die UG (haftungsbeschränkt) hat folgende Organe:
- Geschäftsführer
- Gesellschafter
- Gesellschafterversammlung
- Aufsichtsrat oder Beirat - ist obligatorisch nur wenn die UG (haftungsbeschränkt) mehr als 500 Mitarbeiter hat.
Kann eine ausländische Gesellschaft Gesellschafter der UG sein?
Ja, ausländische Gesellschaften können wie ausländische natürliche Personen Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) werden.
Kann ein Ausländer Geschäftsführer einer UG sein?
Ja, Ausländer können grundsätzlich als Geschäftsführer bestellt werden. Es sollte jedoch vorher geklärt werden, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, um die Geschäftsführung sicherzustellen und Probleme zu vermeiden.
Ist ein Aufsichtsrat für eine UG verpflichtend?
Ein Aufsichtsrat ist nur dann verpflichtend, wenn die UG (haftungsbeschränkt) mehr als 500 Mitarbeiter hat. In der Praxis ist dies selten relevant. UG (haftungsbeschränkt) mit weniger als 500 Mitarbeitern können freiwillig einen Aufsichtsrat einrichten.
Kann eine UG- Gesellschafterversammlung virtuell abgehalten werden?
Ja, seit dem 01.08.2022 ermöglicht § 48 Abs. 1 S. 2 GmbHG die Durchführung von Gesellschafterversammlungen mittels Fernkommunikation oder Videokonferenz, sofern alle Gesellschafter schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung kann per Fax, E-Mail oder SMS erfolgen. Auch ohne spezielle Regelung im Gesellschaftsvertrag sind virtuelle Versammlungen somit zulässig. Fehlt eine derartige Klausel im Gesellschaftsvertrag, gilt die gesetzliche Regelung direkt. Es ist dennoch ratsam, diese Möglichkeit explizit im Gesellschaftsvertrag festzuschreiben. In unserer Vorlage stehen Ihnen hierzu zwei Optionen zur Auswahl.
Abfindung für ausscheidende Gesellschafter der UG
Scheidet ein Gesellschafter – aus welchem Grund auch immer – aus einer UG (haftungsbeschränkt) aus, hat er Anspruch auf eine Abfindung. Da das GmbH-Gesetz keine spezifischen Regelungen dazu enthält, wird auf die Bestimmungen des allgemeinen Gesellschaftsrechts, insbesondere der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), zurückgegriffen. Gemäß der analogen Anwendung von § 728 Abs. 1 BGB steht dem ausscheidenden Gesellschafter einen Anspruch auf seinen Anteil zu, als wäre die Gesellschaft aufgelöst worden.
Wie wird die Abfindungshöhe in unserem Vertrag bestimmt?
Der ausscheidende Gesellschafter oder dessen Erbe hat gemäß § 728 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine angemessene Abfindung, die dem wahren Wert seines Anteils entspricht. Der wahre Wert entspricht dem Verkehrswert. Die Vorlage für einen UG-Gesellschaftsvertrag von RECHTSDOKUMENTE stützt sich auf die Bestimmungen des § 728 BGB. Wir haben festgelegt, dass dem ausscheidenden Gesellschafter der Anteil am Verkehrswert des gesamten Vermögens der Gesellschaft am Tag des Ausscheidens gezahlt wird. Mit dem Ziel, die Interessen der Parteien ausgewogen zu gestalten, sieht unsere Vorlage vor, dass die Gesellschaft im Falle einer Gefährdung ihres Fortbestehens das Recht hat, die Zahlung zu verschieben. In diesem Fall kann der ausscheidende Gesellschafter von der Gesellschaft entsprechende Sicherheiten verlangen.
Wie soll die Abfindungszahlung bezahlt werden?
Grundsätzlich sollte die Abfindung am Austrittsdatum des Gesellschafters in bar und sofort ausgezahlt werden. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch abweichende Zeitpunkte und Bedingungen für die Zahlung festgelegt werden. In der Vorlage für einen UG-Gesellschaftsvertrag von RECHTSDOKUMENTE haben wir sowohl sofortige als auch spätere Zahlungsoptionen vorgesehen. Bei späteren Zahlungen gibt es die Möglichkeit einer Einmalzahlung oder monatlichen’ bzw. jährlichen Ratenzahlungen. Zudem können Sie für den Fall einer späteren Zahlung sowohl den Basiszins als auch eine Kombination aus Basis- und Zusatzzins als anwendbare Zinssatzoptionen festlegen.
Wie erstelle ich einen UG-Gesellschaftsvertrag?
Mit der benutzerfreundlichen Vorlage von RECHTSDOKUMENTE erzeugen Sie in wenigen Minuten einen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen, aktuellen und rechtssicheren UG-Gesellschaftsvertrag! Um Ihnen die Erstellung zu erleichtern, haben wir den Prozess in einige einfache Schritte unterteilt. So können Sie Ihr Dokument in Ihrem eigenen Tempo erstellen.
Und wenn Sie ein kostenloses RECHTSDOKUMENTE-Konto einrichten, können Sie Ihren Fortschritt jederzeit speichern und fortfahren, wann immer es Ihnen passt.
Bestandteile der Vorlage für einen UG-Gesellschaftsvertrag von RECHTSDOKUMENTE:
- Firma, Name und Sitz (vertraglicher Sitz und Verwaltungssitz der Gesellschaft)
- Dauer der Gesellschaft (mit Optionen für eine befristete oder unbefristete UG)
- Stammkapital und Geschäftsanteile
- Geschäftsführung, Vertretung
- Gesellschafterversammlung (mit Optionen für persönliche oder virtuelle Gesellschafterversammlungen)
- Gesellschafterbeschlüsse (mit drei verschiedenen Stimmwertoptionen)
- Aufgaben des Aufsichtsrats
- Gewinnverteilung und gesetzliche Rücklagenbildung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Einziehung von Geschäftsanteilen
- Abfindung (sofort oder später fällig und Einmalzahlung mit jährlichen oder monatlichen Ratenoptionen)
- Tod eines Gesellschafters
- Beendigung der Gesellschaft
- Bekanntmachungen der Gesellschaft
- Informationsrecht, Verschwiegenheitspflicht
- Außergerichtliche Streitbeilegung (als Mediations- oder Schiedsvertrag)