Sorgerechtsverfügung

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Vormund


Vormund

Angaben zur Person, die Vormund werden soll:Was bedeutet Vormund?Vormund ist diejenige Person, die sich um ein minderjähriges Kind sorgt, wenn sich das Kind nicht unter elterlicher Sorge befindet, z.B. weil die Eltern verstorben sind.






Häufig gestellte Fragen
Wer darf Vormund werden?Man kann relativ frei bestimmen, welche Person in der Sorgerechtsverfügung als Vormund benannt werden soll. Es können Familienmitglieder, Freunde, Stiefeltern, nichteheliche Lebenspartner oder auch die Großeltern als Vormund eingesetzt werden.

Geschäftsunfähige, Minderjährige und Personen, die unter Betreuung stehen, sollten nicht zum Vormund bestellt werden.

Das Alter des Vormundes kann bei der Bestimmung auch eine Rolle spielen. Zum Beispiel Großeltern, die im fortgeschrittenen Alter sind und selbst hilfebedürftig sind, sind möglicherweise nicht geeignete Vormunde. Dies hängt aber von der einzelnen Situation ab.

Es ist sinnvoll, den gewünschten Vormund vor der Benennung zu informieren, um sicherzugehen, dass dieser die Aufgabe übernehmen würde.

Haben die Eltern in ihren letztwilligen Verfügungen jeweils unterschiedliche Personen als Vormund benannt, so gilt kraft Gesetz die Bestimmung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Was ist bzgl. der Vermögenssorge zu beachten?Diejenige Person, die als Vormund benannt ist, wird auch das Vermögen des Kindes verwalten, da das Kind bis zu seinem 18. Geburtstag nicht über das geerbte Vermögen verfügen kann.

Der Vormund hat die oberste Pflicht, für das Vermögen des Kindes zu sorgen, und darf es demzufolge nicht für eigene Zwecke und Interessen ausgeben. Fakt ist aber, dass der Vormund Zugriff auf das Vermögen des Kindes hat und sollte daher mit Sorgfalt ausgesucht werden.

Sollten Bedenken bestehen, insbesondere wenn der Ex-Partner als Vormund benannt wird, dann kann es sinnvoll sein, eine andere Person, z.B. einen anderen Verwandten, mit der Vermögensverwaltung zu beauftragen. Eine Person, die lediglich für die Vermögenssorge des Kindes zuständig ist, wird Ergänzungspfleger bzw. Pfleger genannt.

In dieser Sorgerechtsverfügung wird für den benannten Pfleger gem. § 1917 Abs.2 BGB die in den §§ 1852 bis 1854 BGB bezeichneten Befreiungen angeordnet. Das Familiengericht kann die Anordnungen außer Kraft setzen, wenn sie das Interesse des Kindes gefährden.

Der Pfleger kann von folgenden Regelungen befreit werden (bei Müttern i.V.m. § 1855 BGB):

- Pflicht zur Anlage mit Sperrvermerk (§§ 1852 Abs. 2, 1809 BGB)
- Familiengerichtliches Genehmigungsbedürfnis bei der Geldanlage (§§ 1852 Abs. 2, 1810 BGB)
- Familiengerichtliche Genehmigung bei Verfügungen und Eingehung einer Verpflichtung über Forderung oder über ein anderes Recht, kraft dessen der Pflegling eine Leistung verlangen kann, sowie über ein Wertpapier (§§ 1852 Abs. 2, 1812 BGB)
- Hinterlegung von Inhaber- und Orderpapieren (§ 1853 BGB)
- Vermerk in das Bundesschuldbuch oder das Schuldbuch eines Landes (§§ 1853, 1816 BGB)
- Jährliche Rechnungslegung (§ 1854 Abs. 1 BGB)


Trotz dieser umfassenden Befreiung ist der Pfleger aber weiterhin verpflichtet, folgendes zu tun bzw. zu unterlassen:

Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einzureichen (§§ 1915, 1802 BGB), dem Familiengericht Auskünfte zu erteilen (§§ 1915, 1839 BGB), Vermögensübersichten nach dem Ablauf von je zwei bis fünf Jahren über den Bestand des seiner Verwaltung unterlegenen Vermögens beim Familiengericht einzureichen (§§ 1915, 1854 Abs. 2, 1855 BGB), Geld mündelsicher anzulegen (§§ 1806 ff. BGB), familiengerichtliche Genehmigungen in den Konstellationen nach §§ 1821 f. BGB einzuholen, nichts zu verschenken und die Schlussrechnung nach § 1890 BGB zu erstellen.
Hinweis für AlleinerziehendeIm Todesfall eines Elternteils geht das Sorgerecht grundsätzlich auf den überlebenden Elternteil über. Dies ist in der Regel auch der Fall bei Alleinerziehenden, die das alleinige Sorgerecht haben (§ 1680 Abs. 2 BGB). Zuvor prüft das Familiengericht jedoch immer, ob die Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil für das Wohl des Kindes sinnvoll ist.

Will der allein sorgeberechtigte Elternteil nicht, dass der andere Elternteil das Sorgerecht erhält, z.B. aufgrund schlechter Erfahrung, kann er diesen in der Sorgerechtsverfügung ausdrücklich als Vormund ausschließen (§ 1782 BGB).

Damit dem überlebenden, nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht trotzdem die elterliche Sorge übertragen wird, ist es sinnvoll, in der Sorgerechtsverfügung ausführlich und nachweisbar zu begründen, weshalb die Benennung des anderen Elternteils als Vormund nicht gut für das Wohl des Kindes ist.

Auf einer späteren Seite dieser Vorlage haben Sie die Möglichkeit, eine bestimmte Person von der Vormundschaft auszuschließen und den Ausschluss zu begründen.


Ihre Sorgerechtsverfügung

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Beachten Sie bitte, dass die Sorgerechtsverfügung komplett handschriftlich geschrieben und auch handschriftlich mit Datum und Ort unterschrieben werden muss.

Sorgerechtsverfügung

Vorsorglich widerrufe ich alle bisher von mir errichteten Sorgerechtsverfügungen hinsichtlich des unten genannten Kindes in vollem Umfang.

Für den Fall, dass ich, _________________________ _________________________, geboren am 13. November 2025 in ____________________________, wohnhaft in ____________________________ __________, ____________________________ ______________________________, für mein minderjähriges Kind, _________________________ _________________________, geboren am 13. November 2025, die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, treffe ich folgende Sorgerechtsverfügung:

  • Vormund

  • Für den Fall, dass für mein oben genanntes Kind eine Vormundschaft bestellt werden muss, benenne ich folgenden Vormund:

    __________ __________, geboren am 13. November 2025.

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Letzte Aktualisierung am 16. Mai 2025


In aller Kürze: Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

  • Mit einer Sorgerechtsverfügung, auch Elterntestament genannt, können Sie als Mutter oder Vater einen Vormund benennen, der im Falle des Todes beider Elternteile das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder erhalten soll. Damit wird die Entscheidung nicht allein dem Familiengericht überlassen.
  • Das Sorgerecht, auch elterliche Sorge genannt, umfasst alle Rechte und Pflichten, z.B. hinsichtlich Pflege, Erziehung und Aufenthalt, aber auch in finanziellen Angelegenheiten (Vermögenssorge), der Eltern gegenüber ihren Kindern. Insgesamt ist das Sorgerecht ein Fürsorge- und Schutzverhältnis für minderjährige Kinder. Nach § 1627 BGB haben die Eltern das Sorgerecht in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben.

Gut zu wissen!

Im deutschen Sprachraum ist die Sorgerechtsverfügung auch als Sorgerechtserklärung, Sorgerechtsbestimmung, Bestimmung Sorgeberechtigte, Sorgeberechtigte nach Todesfall, Sorgerechtsverfügung Mutter bzw. Sorgerechtsverfügung Vater bekannt.

Die englische Bezeichnung für Sorgerechtsverfügung ist „child custody order" oder „custody arrangement". In rechtlichen Zusammenhängen finden auch Begriffe wie „parental responsibility order", „child custody agreement", „custody disposition" oder „parental rights order" Verwendung.

Hier sind einige wichtige Fragen zur Sorgerechtsverfügung:

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