Der Hauptnachteil eines Aufhebungsvertrages besteht für den Arbeitnehmer in der sogenannten Sperrzeit.
Wenn ein Arbeitnehmer freiwillig ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet, wie das bei einem Aufhebungsvertrag der Fall ist, und somit vorsätzlich die eigene Arbeitslosigkeit herbeiführt, verhängt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine zwölfwöchige Sperrzeit, während der der (Ex-)Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Wenn Sie diese Sperrzeit vermeiden möchten, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Aufhebungsvertrag durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist (siehe dazu § 159 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)).
Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis auch durch eine (personen- oder betriebsbedingte, jedoch keine verhaltensbedingte) Kündigung beendet werden könnte. Wenn der Aufhebungsvertrag z.B. die Alternative zu einer ansonsten unvermeidbaren betriebsbedingten Kündigung ist, wird die Sperrfrist nicht verhängt.
Unsere Vorlage bietet Ihnen verschiedene Option und fügt die jeweils zutreffende Formulierung in Ihren Aufhebungsvertrag ein.