Laufende Kosten sind wiederkehrende Ausgaben wie Strom, Heizung und Internet, die bei Telearbeit oder mobiler Arbeit entstehen.
In unserer Vorlage ist die Erstattung der laufenden Kosten als Option für alternierende Arbeit vorgesehen, da beim alternierenden Arbeitsmodell der Arbeitnehmer an bestimmten Tagen im Büro des Arbeitgebers und an anderen Tagen im eigenen Homeoffice arbeitet. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die laufenden Kosten für die Tage, an denen der Arbeitnehmer von Zuhause aus arbeitet, zu übernehmen, es sei denn, er entscheidet sich dazu. Bei mobiler Arbeit oder Homeoffice, muss der Arbeitgeber die laufenden Kosten des Arbeitnehmers tragen.
Für die Erstattung der laufenden Kosten haben wir in unserer Vorlage zwei Optionen vorgesehen: Eine Pauschale oder einen Prozentsatz des Rechnungsbetrags. Sie sind bei der Wahl der gewünschten Erstattungsmethode frei.