Ausschlussfristen und Verfallklausel
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Hinweis: Diese Klausel verkürzt die gesetzliche Verjährungsfrist. Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb einer vereinbarten, kürzeren Frist geltend gemacht werden. Sie gilt nur, wenn beide Seiten sie aufnehmen.
Häufig gestellte Fragen
Was steht in unserer „Ausschlussfristen- und Verfallklausel“? Unsere Klausel bestimmt, innerhalb welcher Fristen Ansprüche aus dem Vertrag geltend gemacht werden müssen. Sie enthält drei Regelungsbereiche: 1) Geltendmachung: Ansprüche müssen innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. 2️) Klagefrist: Bei Ablehnung oder ausbleibender Reaktion muss die Klage innerhalb weiterer 3 Monate erhoben werden. 3) Ausnahmen: Gilt nicht für Vorsatz, Gesundheit, Leben oder gesetzliche Mindestlöhne.