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Zuletzt aktualisiert am 16. September 2025

In aller Kürze: Das Wichtigste zum Kündigungsschreiben

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  • Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte immer die persönlichen Angaben beider Seiten, eine passende Referenznummer, eine klare Kündigungserklärung und das gewünschte Enddatum (festes Datum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) enthalten.
  • Je nach Vertragsart gilt die Schriftform mit Unterschrift oder die Textform (E-Mail, Online-Formular). Arbeits- und Mietverträge erfordern in der Regel die Schriftform.
  • Kündigungsfristen variieren stark: Arbeitsverträge, Fitnessstudio-, Mobilfunk- oder Versicherungsverträge haben unterschiedliche gesetzliche oder vertragliche Vorgaben.
  • Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich, der im Schreiben genannt werden muss.
  • Die Zustellungsform ist entscheidend: Einschreiben, persönliche Übergabe oder ein zulässiger digitaler Weg sichern den Zugangsnachweis.
  • Eine Kündigung ist in der Regel endgültig – ein Widerruf ist nur mit Zustimmung des Vertragspartners möglich.
  • Bei Preiserhöhungen kann oft ein Sonderkündigungsrecht bestehen, das eine fristlose Kündigung erlaubt.

Hier sind einige wichtige Fragen zum Kündigungsschreiben:

Welche Bestandteile muss ein Kündigungsschreiben enthalten?

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Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte – unabhängig vom Vertragstyp – folgende Elemente enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Kündigenden
  • Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Vertrags-, Mitglieds- oder Kundennummer
  • Eindeutiger Kündigungssatz (z.B. „Hiermit kündige ich…“)
  • Gewünschtes Beendigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Ort, Datum und (bei Schriftform) handschriftliche Unterschrift

Gut zu wissen!

Die interaktive Kündigungsvorlage von RECHTSDOKUMENTE enthält automatisch alle erforderlichen Bestandteile eines Kündigungsschreibens. Sie müssen nur die Vertragsdaten eingeben – der Rest wird korrekt in das Dokument eingefügt.

Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen?

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Für viele Vertragsarten schreibt das Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vor (§ 126 BGB). Dazu zählen insbesondere Arbeitsverträge oder Mietverträge, bei denen eine handschriftlich unterzeichnete Erklärung auf Papier erforderlich ist.

Bei anderen Verträgen – etwa Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Mobilfunk- oder Internetverträgen oder auch Vereinsmitgliedschaften – kann es sein, dass die Kündigung in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Online-Formular) möglich ist, sofern dies in den Vertragsbedingungen so vereinbart wurde.

Tipp!

Selbst wenn eine Kündigung per E-Mail oder Online-Formular rechtlich zulässig ist, empfiehlt es sich, die Erklärung zusätzlich als unterschriebenen Brief per Einschreiben zu versenden. So können Sie jederzeit nachweisen, wann die Kündigung zugegangen ist – ein wichtiger Punkt, um spätere Streitigkeiten über Fristen zu vermeiden.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

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Bei den meisten ordentlichen Kündigungen – egal ob Arbeitsverhältnis, Fitnessstudio, Mobilfunkvertrag, Versicherung oder Abonnement – ist kein Grund erforderlich.

Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung muss ein wichtiger Grund angegeben werden, z.B. 

  • erhebliche Leistungsänderung (z.B. Kursstreichung, verkürzte Öffnungszeiten);
  • Preiserhöhung ohne Leistungsverbesserung (nicht vertraglich vorgesehen und vom Kündigenden ausdrücklich abgelehnt).
  • Wegfall der Nutzungsmöglichkeit (z.B. Wohnortwechsel, Krankheit, Schwangerschaft oder andere persönliche Umstände).

Gut zu wissen!

Die interaktive Kündigungsvorlage von RECHTSDOKUMENTE ist besonders einfach zu nutzen, da Sie direkt auswählen können, ob Sie einen vorformulierten Text als Kündigungsgrund übernehmen möchten oder Ihren eigenen individuellen Kündigungsgrund frei formulieren möchten.

So sparen Sie Zeit, haben bei Bedarf eine rechtlich passende Formulierung parat und können den Grund trotzdem jederzeit individuell anpassen.

Welche Fristen gelten für verschiedene Vertragsarten?

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Die Kündigungsfristen hängen stark vom Vertragstyp und der jeweiligen Vertragspartei ab. In unserer Vorlage können Sie zwischen Kündigung durch Arbeitgeber und Kündigung durch Arbeitnehmer wählen, da hier unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten:

  • Arbeitsvertrag (durch Arbeitnehmer): Gesetzlich meist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist.
  • Arbeitsvertrag (durch Arbeitgeber): Kündigungsfristen verlängern sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB) – bei langjähriger Beschäftigung bis zu 7 Monate zum Monatsende.
  • Für andere häufige Vertragsarten gelten meist folgende Fristen:
  • Fitnessstudio: Oft 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar (seit der Gesetzesänderung 2022).
  • Mobilfunk & Internet: Nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit 1-Monats-Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Vereinsmitgliedschaft: Frist in der Satzung festgelegt, häufig 3–6 Monate vor Ende des Vereins- oder Geschäftsjahres.
  • Versicherungsvertrag: In der Regel 1–3 Monate vor Ende der Versicherungsperiode; bei Kfz-Versicherungen oft bis zum 30. November.
  • Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement: Je nach Anbieter meist 4–12 Wochen vor Ende des Bezugszeitraums; teilweise auch monatlich kündbar bei flexiblen Online-Abos.

 

Wichtig!

Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn die Kündigungsfrist versäumt wird – oft um mehrere Monate oder sogar ein ganzes Jahr (z. B. bei Versicherungen). Es empfiehlt sich daher, die geltenden Fristen frühzeitig zu prüfen, alle relevanten Vertragsunterlagen bereitzuhalten und die Kündigung rechtzeitig zu versenden.

Unsere Kündigungsvorlagen ermöglichen es Ihnen, nicht nur Arbeits-, Fitnessstudio- oder Mobilfunkverträge zu beenden, sondern auch jede andere Vertragsart zu kündigen – von der Versicherung über das Zeitungsabo bis hin zu Mitgliedschaften oder Dienstleistungsverträgen.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

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Die außerordentliche Kündigung – oft auch fristlose Kündigung genannt – ermöglicht es Verbrauchern und Unternehmen, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie ist die Ausnahme von der ordentlichen Kündigung mit festgelegter Frist.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass es dem Kündigenden unzumutbar ist, den Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzuführen. Typische Beispiele:

  • Leistungsstörungen: Der Anbieter erbringt dauerhaft nicht die vereinbarte Leistung (z. B. Internetgeschwindigkeit deutlich unter Vertrag).

  • Vertragsänderungen durch den Anbieter: Preiserhöhungen oder geänderte AGB, denen der Kunde nicht zustimmen möchte.

  • Gesundheitliche Gründe: Etwa bei einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft, wenn die Nutzung aufgrund einer ärztlich attestierten Krankheit unmöglich ist.

  • Tod des Vertragsinhabers: Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderfall Telekommunikationsverträge (§ 60 Abs. 2 TKG)

Bei einem Umzug kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Das bedeutet: Ist die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar, darf der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 60 Abs. 2 TKG). Eine sofortige, fristlose Beendigung ist allerdings nicht vorgesehen. Ob Ihr Anbieter in besonderen Fällen dennoch eine vorzeitige Lösung akzeptiert, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen und von der Kulanz des Anbieters ab.

Unterschied zur ordentlichen Kündigung

  • Ordentliche Kündigung: erfolgt regulär nach Mindestlaufzeit oder mit der vereinbarten Frist.

  • Außerordentliche Kündigung: erfolgt vorzeitig und nur bei wichtigem Grund, der eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.

Wichtig!

  • Die Begründung der außerordentlichen Kündigung muss nachvollziehbar sein und oft schriftlich erfolgen.

  • Häufig ist ein Nachweis erforderlich (z. B. Attest, Meldebescheinigung).

  • Wenn der Grund nicht anerkannt wird, kann der Anbieter die Kündigung ablehnen – im Zweifel hilft rechtlicher Rat.

Welche Sonderkündigungsrechte habe ich bei Preiserhöhungen?

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Bei vielen Verträgen – etwa für Mobilfunk, Internet, Strom, Fitnessstudio oder Versicherungen – steht Ihnen bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Recht ergibt sich entweder aus dem Gesetz (z. B. § 57 Telekommunikationsgesetz) oder aus vertraglichen Regelungen in den AGB.

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zu beenden. Voraussetzung ist in der Regel, dass:

  • die Preiserhöhung nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart oder fest kalkuliert war;
  • Sie über die Änderung rechtzeitig und transparent informiert wurden, und
  • Sie innerhalb einer bestimmten Frist (meist 1 Monat nach Zugang der Mitteilung) kündigen.

Die Kündigung muss dabei in der Form erfolgen, die für den jeweiligen Vertragstyp gilt (Schriftform oder Textform). Es empfiehlt sich, in Ihrem Schreiben ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung hinzuweisen und das Datum des Mitteilungsschreibens des Vertragspartners zu nennen.

Gut zu wissen!

Manche Anbieter stellen Preiserhöhungen als sogenannte „Leistungsanpassungen“ dar. Ob dadurch ein Sonderkündigungsrecht entsteht, hängt vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen ab. Bei Unklarheiten lohnt es sich, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen oder beim Anbieter nachzufragen.

Kann ich eine Kündigung widerrufen?

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Grundsätzlich ist eine einmal ausgesprochene Kündigung verbindlich. Anders als bei vielen Online-Käufen gibt es für Kündigungen von Arbeitsverträgen, Mitgliedschaften oder anderen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das bedeutet: Wenn Ihre Kündigung dem Vertragspartner zugegangen ist, kann sie in der Regel nicht einseitig zurückgenommen werden.

Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn der Vertragspartner ausdrücklich zustimmt. In der Praxis sollten Sie diesen Wunsch so schnell wie möglich und schriftlich mitteilen, um Missverständnisse zu vermeiden. Selbst wenn der Vertragspartner zustimmt, empfiehlt sich eine kurze schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung, damit die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses rechtlich abgesichert ist.

Was tun, wenn der Vertragspartner die Kündigung nicht bestätigt?

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Eine Kündigungsbestätigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung: Wenn Ihre Kündigung formgerecht ist und fristgerecht zugeht, beendet sie den Vertrag auch ohne Bestätigung. Praktisch wichtig ist jedoch, dass Sie den Zugang nachweisen können – sonst drohen Streit über Fristen und weitere Abbuchungen.

Vorgehen in sinnvollen Schritten:

1) Nachweise prüfen

Sichten Sie Ihren Zugangsnachweis (z. B. Einwurf-/Rückschein-Einschreiben, persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung, Fax-Sendebericht, Eingang im Kundenportal, E-Mail bei zulässiger Textform).

2) Sachlich nachfassen (schriftlich!)

Erinnern Sie den Anbieter kurz und höflich an Ihre Kündigung, nennen Sie Kündigungsdatum, Vertrags-/Kundennummer, Versand- und Zugangsdatum und bitten um schriftliche Bestätigung innerhalb von z. B. 7–14 Tagen. Fügen Sie Kopien Ihrer Nachweise bei.

3) Zweite Zustellung & Doppelkanal

Bleibt die Antwort aus, senden Sie die Kündigung erneut und nutzen Sie nach Möglichkeit zwei Kanäle (z. B. Einschreiben + E-Mail/Kundenportal), jeweils mit Hinweis auf das erste Schreiben.

4) Abrechnungen prüfen & widersprechen

Kommen nach dem Beendigungsdatum noch Rechnungen/Abbuchungen, schriftlich widersprechen, auf die Kündigung verweisen, Nachweise beifügen und um Korrektur bitten. (Bei größeren Beträgen ggf. fachlichen Rat einholen.)

5) Streitschlichtung/Behörden (je nach Vertrag)

Besonderheiten Arbeitsvertrag

Im Arbeitsverhältnis ersetzt die fehlende Bestätigung nicht den Zugang. Weisen Sie den Eingang beim Arbeitgeber nach (z. B. Empfangsbestätigung oder Einschreiben). Bei Streit über Termine/Fristen frühzeitig beraten lassen.

Wichtig!

Notieren Sie stets Datum/Uhrzeit, Ansprechpartner und Kanal Ihrer Kommunikation. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens bis nach dem vertraglichen Enddatum (und ggf. darüber hinaus) auf.

Wie kann ich den Zugang meiner Kündigung nachweisen?

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Der Zugang einer Kündigung bedeutet, dass Ihr Schreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Maßgeblich ist nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung abschicken, sondern der Tag, an dem sie tatsächlich zugestellt wird.

Gerade wenn es später zu Streit über Fristen oder Vertragsverlängerungen kommt, ist ein Zugangsnachweis entscheidend.

Bewährte Methoden zum Nachweis:

  • Einschreiben mit Rückschein: Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Zustellung mit Datum und Unterschrift des Empfängers. Nachteil: Wenn niemand annimmt, wird das Schreiben zur Postfiliale gebracht; der Zugang gilt dann erst mit Abholung.
  • Einschreiben (Einwurf): Der Postbote dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers. Vorteil: Gilt auch ohne persönliche Übergabe als zugegangen; Zustellungsdatum wird im Sendungsverlauf vermerkt.
  • Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung: Sie übergeben das Schreiben direkt an den Vertragspartner oder einen Mitarbeiter, der schriftlich den Erhalt bestätigt (Name, Datum, Unterschrift).
  • Bote oder Kurierdienst: Eine dritte Person wirft das Schreiben in den Briefkasten und erstellt eine Zustellungsbescheinigung mit Datum, Uhrzeit und Ort.
  • Fax mit Sendeprotokoll: Bei Verträgen, die Textform erlauben, ist ein Fax mit automatisch generiertem Sendebericht ein gängiger Nachweis.
  • E-Mail oder Online-Kündigungsportal: Möglich, wenn der Vertrag dies vorsieht. Speichern Sie unbedingt die automatische Eingangsbestätigung oder einen Screenshot des Portals mit Datum/Uhrzeit.

Gut zu wissen!

Viele Verträge lassen sich heute bequem online kündigen, etwa per Kundenportal oder E-Mail. Trotzdem ist ein zusätzlicher schriftlicher Nachweis (z. B. Einschreiben oder persönliche Übergabe) sinnvoll, um den Zugang Ihrer Kündigung jederzeit belegen zu können.

Wie erstelle ich eine Kündigung?

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Mit den interaktiven Vorlagen von RECHTSDOKUMENTE erstellen Sie in wenigen Minuten ein auf Ihren Vertrag zugeschnittenes Kündigungsschreiben – ob für Arbeitsverträge, Mitgliedschaften, Handy- oder Internetverträge, Versicherungen oder Abonnements. Der Fragebogen führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Punkte und berücksichtigt dabei die besonderen Anforderungen des gewählten Vertragstyps.

Und wenn Sie ein kostenloses RECHTSDOKUMENTE-Konto einrichten, können Sie Ihren Fortschritt jederzeit speichern und fortfahren, wann immer es Ihnen passt!

Sind meine Daten bei RECHTSDOKUMENTE sicher?

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Ja, Ihre Daten sind bei uns absolut sicher! Wir setzen höchste Standards, wenn es um die Sicherheit Ihrer Daten geht. Benutzerdaten werden verschlüsselt übermittelt, damit sie nicht an unbefugte Dritte gelangen.

Was sind die wesentlichen Inhalte der Kündigungsvorlagen von RECHTSDOKUMENTE?

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Unsere Kündigungsvorlagen enthalten den folgenden Regelungsinhalt:

  • Option zur Auswahl zwischen Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Kündigung einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Vereinskündigung, Kündigung eines Mobilfunkvertrags, Kündigung von Telefon- und Internetverträgen oder anderen Vertragskündigungen
  • Option zur Auswahl zwischen fristgerechter (d. h. ordentlicher) und fristloser (d. h. außerordentlicher) Kündigung
  • Angaben zum Anbieter, Verein, usw.
  • Angaben zum Kündigungsgrund (optional)
  • Wunsch zur Vermeidung von Rückwerbung
  • Status offener Zahlungen
  • Widerruf einer Einzugsermächtigung
  • Datenschutzwunsch
  • Formulierung der Abschiedsformel
  • Angaben zu Ort und Datum der Unterzeichnung
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