Eine Kündigungsbestätigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung: Wenn Ihre Kündigung formgerecht ist und fristgerecht zugeht, beendet sie den Vertrag auch ohne Bestätigung. Praktisch wichtig ist jedoch, dass Sie den Zugang nachweisen können – sonst drohen Streit über Fristen und weitere Abbuchungen.
Vorgehen in sinnvollen Schritten:
1) Nachweise prüfen
Sichten Sie Ihren Zugangsnachweis (z. B. Einwurf-/Rückschein-Einschreiben, persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung, Fax-Sendebericht, Eingang im Kundenportal, E-Mail bei zulässiger Textform).
2) Sachlich nachfassen (schriftlich!)
Erinnern Sie den Anbieter kurz und höflich an Ihre Kündigung, nennen Sie Kündigungsdatum, Vertrags-/Kundennummer, Versand- und Zugangsdatum und bitten um schriftliche Bestätigung innerhalb von z. B. 7–14 Tagen. Fügen Sie Kopien Ihrer Nachweise bei.
3) Zweite Zustellung & Doppelkanal
Bleibt die Antwort aus, senden Sie die Kündigung erneut und nutzen Sie nach Möglichkeit zwei Kanäle (z. B. Einschreiben + E-Mail/Kundenportal), jeweils mit Hinweis auf das erste Schreiben.
4) Abrechnungen prüfen & widersprechen
Kommen nach dem Beendigungsdatum noch Rechnungen/Abbuchungen, schriftlich widersprechen, auf die Kündigung verweisen, Nachweise beifügen und um Korrektur bitten. (Bei größeren Beträgen ggf. fachlichen Rat einholen.)
5) Streitschlichtung/Behörden (je nach Vertrag)
Besonderheiten Arbeitsvertrag
Im Arbeitsverhältnis ersetzt die fehlende Bestätigung nicht den Zugang. Weisen Sie den Eingang beim Arbeitgeber nach (z. B. Empfangsbestätigung oder Einschreiben). Bei Streit über Termine/Fristen frühzeitig beraten lassen.
Wichtig!
Notieren Sie stets Datum/Uhrzeit, Ansprechpartner und Kanal Ihrer Kommunikation. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens bis nach dem vertraglichen Enddatum (und ggf. darüber hinaus) auf.
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