Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2025
In aller Kürze: Der Untermietvertrag für Wohnraum

- Ein Untermietvertrag für Wohnraum ist ein Mietvertrag, bei dem ein Mieter („Hauptmieter“ genannt) eine Wohnimmobilie komplett oder nur Teile davon an einen anderen Mieter („Untermieter“ genannt) vermietet.
- Bei Untermiete existieren zwei parallele Mietverhältnisse über ein Wohnobjekt: die Hauptmiete und die Untermiete. Der Hauptmieter hat eine doppelte Stellung. In Rechtsbeziehung zu dem Eigentümer (Hauptvermieter oder Erstvermieter) ist er selbst Mieter (Hauptmieter) und in Rechtsbeziehung zu seinem Mieter (Untermieter) ist er Vermieter (Untervermieter).
- Das Mietverhältnis zwischen Erstvermieter und Hauptmieter bleibt von der Untermiete unberührt. Der Hauptmieter ist auch weiterhin für die Entrichtung des Mietzinses und der Mietnebenkosten verantwortlich. Eine direkte vertragliche Beziehung zwischen Erstvermieter und Untermieter besteht in der Regel nicht.
Übrigens!
Ein Untermietvertrag für Wohnraum wird auch Untermietervereinbarung, Sekundärmietvertrag, Teilmietvertrag, Wohnunterteilungsvertrag, Mietvereinbarung für Wohnraum, Wohnraum-Nutzungsvertrag, Wohnungsüberlassungsvertrag, Wohnraumüberlassungsvertrag für Untermieter oder Wohnraumuntervermietungsvertrag genannt.
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Hier sind einige wichtige Fragen zum Untermietvertrag für Wohnraum: