Zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2024
Was ist ein Gewerbemietvertrag?
Ein Gewerbemietvertrag ist ein Mietvertrag, der die Konditionen regelt, zu denen Räumlichkeiten, Gebäude oder unbebaute Grundstücke gegen Entgelt zu Gewerbezwecken vermietet werden.
Damit das Gewerbemietrecht auf einen Mietvertrag Anwendung findet, muss in dem Vertrag festgelegt sein, dass das Mietobjekt gewerblich, also zu Geschäftszwecken genutzt werden soll.
Ein Gewerbemietvertrag ist auch unter den folgenden Namen bekannt:
- Mietvertrag für Gewerberaum
- Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume
- Mietvertrag für Gewerbe
- Gewerberaummietvertrag
Wenn es sich bei den gemieteten Räumen hingegen um solche handelt, die vom Mieter überwiegend zum dauernden privaten Wohnen verwendet werden sollen, dann muss ein Mietvertrag für Wohnraum erstellt werden.
Wer benötigt einen Gewerbemietvertrag?
Wer Gewerberäume, d. h. Räume zu Gewerbe- oder Geschäftszwecken anmieten oder vermieten möchte, muss einen Gewerbemietvertrag schließen.
Als Gewerberäume gelten u.a.
- Ladenlokale,
- Büros,
- Arztpraxen und
- Lagerräume.
Wofür kann ich diese Vorlage nutzen?
Unsere Vorlage für einen Gewerbemietvertrag kann zur Vermietung der folgenden Objekte zur Nutzung für gewerbliche, freiberufliche, künstlerische oder ähnliche Zwecke verwendet werden:
- Büroräume, z.B. zur Nutzung als
- Arztpraxis
- Kanzlei
- Steuerberatungsbüro
- Ladenflächen zum Verkauf von Waren an Verbraucher (Einzelhandel)
- andere Gewerbeobjekte
- Geschäftsräumlichkeiten in einem Gebäude (z.B. zur Nutzung als Restaurant oder Fitnessstudio)
- ganze Gebäude
- unbebaute Grundstücke
Kann ein Gewerbemietvertrag auch mündlich geschlossen werden?
Ein unbefristeter Gewerbemietvertrag oder ein befristeter Mietvertrag mit einer Laufzeit von unter einem Jahr kann auch mündlich geschlossen werden. Ein befristeter Gewerbemietvertrag für längere Zeit als ein Jahr sollte jedoch niemals mündlich geschlossen werden. Denn gemäß §§ 578, 550 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten mündliche Gewerbemietverträge, die für längere Zeit als ein Jahr eingegangen werden, als für unbestimmte Zeit abgeschlossen, mit der Folge, dass sie bereits zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Mietobjektes gekündigt werden können.
Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es immer ratsam, einen schriftlichen Gewerbemietvertrag abzuschließen.
Ein schriftlicher Gewerbemietvertrag hat den Vorteil, dass man in ihm detaillierte Regelungen über die Rechte und Pflichten der Parteien vereinbaren kann. Ein schriftlicher Gewerbemietvertrag hilft im Falle von Streitigkeiten, da es im Streitfall immer besser ist, verbindliche, schriftliche Vereinbarungen vorweisen zu können.
Da der Gesetzgeber den Vertragsparteien bei Gewerbemietvertragen weniger strenge Vorgaben macht und mehr Verhandlungsspielraum einräumt als bei Mietverträgen für Wohnraum, ist es bei einem Gewerbemietvertrag besonders wichtig, dass Mieter und Vermieter die Bedingungen des Mietverhältnisses schriftlich festhalten.
Welche Laufzeiten sind bei einem Gewerbemietvertrag zulässig?
Die Laufzeit eines Gewerbemietvertrages ist von den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Es besteht die Möglichkeit, eine feste Laufzeit (befristet) zu vereinbaren oder den Gewerbemietvertrag auf unbestimmte Zeit (unbefristet) zu schließen.
Befristeter Gewerbemietvertrag
Im Unterschied zur Vermietung von Wohnraum ist eine Befristung des Mietvertrags bei der Vermietung von Gewerberäumen stets zulässig. Einen Befristungsgrund braucht man nicht. Denn die im Wohnraummietrecht geltenden diesbezüglichen Einschränkungen finden keine Anwendung auf Gewerbemietverträge.
Mit unserer Vorlage können Sie entscheiden, wie die Verlängerung Ihres Mietvertrags mit fester Laufzeit geregelt werden soll. Zur Auswahl stehen die folgenden Optionen:
- Automatische Verlängerung, wenn keine der Vertragsparteien widerspricht
- Einseitiges Verlängerungsrecht für den Mieter ohne Widerspruchsrecht für den Vermieter
- Einseitiges Verlängerungsrecht für den Mieter mit Widerspruchsrecht für den Vermieter
Unbefristeter Gewerbemietvertrag
Ein unbefristeter Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei ordentlich gekündigt werden. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit eine vertragliche Mindestvertragslaufzeit zu vereinbaren, um eine ordentliche Kündigung für eine gewisse Dauer auszuschließen.
Was ist bei der Höhe der Miete zu beachten?
Die Höhe der Miete ist von den Vertragsparteien frei zu vereinbaren.
Bei einem Gewerbemietvertrag existiert weder eine Mietpreisbindung nach den Schutzvorschriften für die Vermietung von Wohnraum, noch kann unter Berufung auf Ortsüblichkeit eine gewisse Begrenzung erreicht werden.
Wie kann man eine Gewerbemiete erhöhen?
Im Gewerbemietrecht unterliegt die Miethöhe der freien Vereinbarung der Parteien. Beide Parteien bleiben an diese Vereinbarung gebunden.
Anders als bei einem Mietvertrag für Wohnraum kann der Vermieter bei einem Gewerbemietvertrag nicht durch eine einseitige Erklärung die Miete erhöhen oder die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung verlangen.
Es ist daher ratsam, Regelungen zur Anpassung des Mietzinses in den Mietvertrag aufzunehmen.
Mit unserer Vorlage haben Sie die Wahl zwischen den folgenden Mietzinsanpassungs-Klauseln:
- Indexmiete mit automatischer Mietzinsanpassung (echte Gleitklausel)
- Leistungsvorbehaltsklausel mit einseitiger Mietzinsanpassung durch Vermieter nach dessen Ermessen (unechte Gleitklausel)
- Leistungsvorbehaltsklausel mit Möglichkeit einer Mietzinsanpassung nach Verhandlungen
(unechte Gleitklausel)
- Staffelmiete, d.h. Steigerung der Miete zu bestimmten Terminen
Alternativ zu den obengenannten Klausel haben Sie die Möglichkeit, eine selbstformulierte Klausel in Ihren Mietvertrag aufzunehmen.
Muss ein Nutzungszweck vertraglich festgelegt werden?
Die Angabe des Zwecks ist nicht erforderlich, wenn der Mieter das Mietobjekt nach seinem Belieben nutzen darf.
Der Zweck der Nutzung der Mieträume sollte dann angegeben werden, wenn die Nutzung des Mietobjekts nur für einen bestimmten Zweck zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart wurde. Dies dient dem Schutz sowohl des Vermieters als auch des Mieters.
Ist der Nutzungszweck vertraglich festgelegt, so kann der Vermieter den Mieter abmahnen, wenn der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Nutzungszweck ändert. Reagiert der Mieter nicht auf die Abmahnung, kann der Vermieter unter Umständen den Mietvertrag wegen Pflichtverletzung außerordentlich kündigen.
Wenn der Vermieter dem Mieter Konkurrenzschutz gewährt, darf der Vermieter auf diesem und gegebenenfalls benachbarten Grundstücken keinem anderen Mieter Räumlichkeiten für denselben Zweck zur Verfügung stellen.
Je genauer also die Bezeichnung des Zwecks, desto einfacher ist es, einen Pflichtverstoß zu begründen und Rechte aus dem Mietvertrag geltend zu machen. Daher vermeiden Sie solche Angaben wie z.B. „Geschäftsraum“, weil darunter praktisch jede gewerbliche Nutzung fällt.