Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2023
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist ein typischer Dienstvertrag nach
§ 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der die Erbringung von nicht selbstständigen Diensten
regelt. Ein Arbeitsvertrag wird zwischen einem
Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geschlossen und
definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Mit dem Vertrags-Assistenten von RECHTSDOKUMENTE können Sie die
folgenden Arten von Arbeitsverträgen erstellen:
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- Vollzeit-Arbeitsvertrag
- Teilzeit-Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
- Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
-
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte
Beschäftigte (520-Euro-Minijob)
-
Arbeitsvertrag für Beschäftigung im
Übergangsbereich (Midijob)
Inhalt eines Arbeitsvertrages - Was gehört in einen Arbeitsvertrag
nach dem neuen Nachweisgesetz seit dem 1. August 2022?
Seit dem 1. August 2022 gelten gemäß § 2 Abs. 1
NachwG verschärfte Anforderungen an den niederzulegenden
Mindestinhalt von Arbeitsverträgen. Zu den Pflichtangaben
gehören nun:
- der Name und die Anschrift der Vertragsparteien.
- der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses.
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen das Enddatum.
-
der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem
bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf,
dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt
werden kann.
-
Bei mehreren Arbeitsorten Angabe, ob der Arbeitnehmer den
Arbeitsort frei wählen kann.
-
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom
Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.
-
Die Höhe und die Art der Auszahlung des Arbeitsentgelts.
- Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit.
-
Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von
Überstunden und deren Voraussetzungen sowie die
Vergütung der Überstunden.
-
Sofern vereinbart, die Angabe von Sonderzahlungen wie Bonus,
Weihnachtsgeld und sonstigen Gehaltsbestandteilen.
- die vereinbarte Arbeitszeit.
-
Vereinbarte Ruhepausen und –zeiten sowie bei vereinbarter
Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und
Voraussetzungen für Schichtänderungen.
-
Bei Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG:
-
Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine
Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu
erbringen hat,
- Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden,
-
Zeitrahmen, bestimmt durch die Referenztage und
–stunden, der für die Erbringung der
Arbeitsleistung festgelegt ist und
-
Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der
Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat.
-
Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte
Fortbildung.
-
Im Falle der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung
über einen externen Versorgungsträger dessen
Name und Anschrift, außer der Versorgungsträger ist
zu dieser Information verpflichtet.
-
die Fristen für die Kündigung des
Arbeitsverhältnisses.
-
Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses das von
Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens
das Schriftformerfordernis für die Kündigung sowie die
Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
-
Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das
Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs-
oder Dienstvereinbarungen.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2023?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro
erhöht und beträgt aktuell 12 Euro brutto pro
Arbeitsstunde. (Stand: Februar 2023)
Neue Verdienstgrenze für Minijob und Midijob ab dem 1. Oktober 2022
bzw. dem 1. Januar 2023
Der Mindestlohn wurde zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde
erhöht. Zu diesem Zeitpunkt stieg auch die Verdienstgrenze
für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat. Am 1. Januar
2023 stiegt die Verdienstgrenze für Midijobs von 1600 Euro auf
2000 Euro pro Monat.
In Deutschland haben rund 3,5
Millionen Arbeitnehmer einen Midijob und 7,2 Millionen einen
Minijob.
Was ist der Unterschied zwischen einem befristeten und einem
unbefristeten Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterscheidet sich von einem
unbefristeten Arbeitsvertrag dadurch, dass er auf eine bestimmte
Zeit abgeschlossen ist, d.h., zu Beginn des
Arbeitsverhältnisses steht bereits fest, dass das
Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden wird. Bei
einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist das Ende des
Arbeitsverhältnisses hingegen offen.
Ist ein Arbeitsverhältnis nicht ausdrücklich als
befristet bestimmt, gilt es als unbefristet.
Es gibt zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen, die sich
in der Art der Befristung unterscheiden:
-
Bei einem
kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag endet
das Arbeitsverhältnis zu einem vertraglich festgelegten
Datum.
-
Bei einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag ist das genaue
Enddatum offen. Das Ende des Arbeitsverhältnisses ist
stattdessen an die Erreichung eines vertraglich bestimmten
Zweckes gebunden (z.B. an die Rückkehr einer Mitarbeiterin
aus dem Mutterschutz).
Obwohl es bei einem befristeten Arbeitsvertrag eher unüblich
ist, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis
vorzeitig kündigen, haben Sie bei den Vorlagen von
RECHTSDOKUMENTE die Wahl, ob Sie die Möglichkeit einer
ordentlichen Kündigung in Ihren Vertrag aufnehmen wollen, die
es beiden Vertragsparteien erlaubt, den Arbeitsvertrag unter
Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen vorzeitig zu
kündigen.
Wie viele Stunden sind Teilzeit?
Neben der Frage der Befristung eines Arbeitsverhältnisses, ist
die Unterscheidung zwischen Vollzeit-Arbeitsverhältnissen und
Teilzeit-Verhältnissen grundlegend. Laut
§ 2 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
gilt ein Arbeitnehmer als teilzeitbeschäftigt, wenn
seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als
die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers im
selben Unternehmen.
Je nach Branche und Tarif können zwischen 36 und 40 Stunden pro
Woche als Arbeit in Vollzeit angesehen werden. In einem
Betrieb, in dem wöchentlich 38,5 Stunden gearbeitet wird, gilt
ein Arbeitnehmer als vollzeitbeschäftigt, wenn dieser 38,5
Stunden pro Woche arbeitet. Ein Arbeitnehmer, der in demselben
Unternehmen weniger als 38,5 Stunden pro Woche arbeitet, gilt als
teilzeitbeschäftigt.
Welche Kündigungsfristen sind rechtens?
Nach
§ 622 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Arbeitnehmer eine gesetzliche Kündigungsfrist
von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats.
Für den Arbeitgeber gilt in den ersten zwei Jahren des
Arbeitsverhältnisses dieselbe Kündigungsfrist. Danach
erhöht sich nach
§ 622 Abs. 2 BGB
diese Frist für den Arbeitgeber je nach Dauer des
Arbeitsverhältnisses auf bis zu 7 Monate zum Ende eines
Kalendermonats.
Die Vorlagen von RECHTSDOKUMENTE erlauben es Ihnen, selbst zu
bestimmen, welche Kündigungsfrist gelten soll: die gesetzliche
Kündigungsfrist oder eine längere Kündigungsfrist,
deren Dauer Sie selbst festlegen.
Eine kürzere Kündigungsfrist, nämlich
2 Wochen, ist nur während einer vertraglich vereinbarten
Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses
zulässig.
Ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
Die Vereinbarung einer Probezeit ist vom Gesetzgeber nicht
vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz haben Sie bei allen unseren
Arbeitsvertrag-Vorlagen die Option, eine Probezeit festzulegen.
Eine Probezeit ist eine befristete Zeitspanne, in der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer feststellen können, ob sie
wirklich Interesse an einer Zusammenarbeit haben. Die Probezeit
erlaubt es dem Arbeitgeber, die Eignung des Arbeitnehmers für
die angestrebte Arbeitsstelle zu testen und festzustellen, wie gut
sich der Arbeitnehmer in das neue Arbeitsfeld eingliedern kann. Der
Arbeitnehmer kann prüfen, ob ihm das Arbeitsumfeld zusagt und
er bei dem Arbeitgeber dauerhaft beschäftigt werden
möchte.
Während der Probezeit (maximal 6 Monate) können
sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfacher (d.h. leichter und
schneller) voneinander trennen: das Arbeitsverhältnis kann mit
einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden (siehe
§ 622 Abs. 3 BGB).
Urlaubsanspruch - Wer hat Anspruch auf Erholungsurlaub?
Nach
§ 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf
bezahlten Erholungsurlaub. Die Höhe des Anspruchs auf
jährlichen bezahlten Erholungsurlaub bemisst sich nach der
Anzahl der Tage, an denen in der Woche gearbeitet wird. Die Anzahl
der Arbeitsstunden pro Arbeitstag ist hingegen für die
Bemessung der Höhe des Urlaubsanspruchs unerheblich.
Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt (sowohl bei Vollzeit
als auch bei Teilzeit)
- bei 6 Arbeitstagen pro Woche 24 Tage,
- bei 5 Arbeitstagen pro Woche 20 Tage,
- bei 4 Arbeitstagen pro Woche 16 Tage,
- bei 3 Arbeitstagen pro Woche 12 Tage,
- bei 2 Arbeitstagen pro Woche 8 Tage,
- bei 1 Arbeitstag pro Woche 4 Tage.
Es steht dem Arbeitgeber frei, dem Arbeitnehmer zusätzlich zu
dem gesetzlich festlegten Mindesturlaub weitere Urlaubstage zu
gewähren. Bei den Arbeitsverträgen von RECHTSDOKUMENTE
können Sie dies unter dem Vertragspunkt
„Mehrurlaub“ tun.
Arbeitsvertrag mit Tarifbindung – Wann findet ein Tarifvertrag
Anwendung?
Ein Tarifvertrag findet Anwendung, wenn
-
sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer
tarifgebunden sind. Voraussetzung für die
Tarifgebundenheit ist, dass
-
der Arbeitgeber Mitglied in einem
Arbeitgeberverband ist,
-
der Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft ist,
-
dieser Arbeitgeberverband mit dieser Gewerkschaft einen
Tarifvertrag (einen sogenannten
Flächentarifvertrag) ausgehandelt hat.
Ein Tarifvertrag gilt außerdem für ein
Arbeitsverhältnis, wenn
-
für das Unternehmen des Arbeitgebers ein
Firmen- bzw. Haustarifvertrag besteht, den die
Gewerkschaft, in dem der Arbeitnehmer Mitglied ist, direkt mit
dem Besitzer des Unternehmens abgeschlossen hat oder
-
ein Tarifvertrag nach
§ 5 Tarifvertragsgesetz (TVG)
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für
allgemeinverbindlich erklärt worden ist.
Auch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind und
kein Haustarifvertrag besteht, können die Vertragsparteien
vereinbaren, dass ein bestimmter Tarifvertrag (vollständig oder
teilweise) Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden soll. In
diesem Fall spricht man von einer
einzelvertraglichen Vereinbarung bzw. Bezugnahme.
Bestehende Tarifverträge sind im Tarifregister Ihres
Bundeslandes aufgeführt und können dort eingesehen werden.
Informationen zu Tarifverträgen, die für
allgemeinverbindlich erklärt worden sind, finden Sie im
Verzeichnis der Allgemeinverbindlichen Tarifverträge beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Sonderzuwendungen im Arbeitsvertrag
Was sind „Sonderzuwendungen“?
Sonderzuwendungen sind Zahlungen und sonstige Zuwendungen an den
Arbeitnehmer, die zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt
gewährt werden. Darunter fallen: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
Gewinnbeteiligungen, Gratifikationen, Tantiemen und Sachleistungen.
Wann hat Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzuwendungen?
Es gibt keinen gesetzlichen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf
Sonderzuwendungen oder Gratifikationen des Arbeitgebers. Ein
Anspruch kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag,
der Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder dem
Gleichheitsgrundsatz ergeben.
Kann ein Minijobber eine Sonderzahlung erhalten?
Ja. Sonderzahlungen sind dem Minijob-Gehalt zuzurechnen.
Übersteigt dieser durch die Sonderzahlungen die jährliche
Grenze von 6.240 Euro, handelt es sich bereits ab
Beschäftigungsbeginn um keinen Minijob.
Kann ein Midijobber eine Sonderzahlung erhalten?
Ja. Sonderzahlungen sind dem Midijob-Gehalt
zuzurechnen. Übersteigt dieser durch die Sonderzahlungen die
jährliche Grenze von 19.200 Euro, handelt es sich bereits ab
Beschäftigungsbeginn um keinen Midijob.
Ist ein freier Mitarbeiter ein Arbeitnehmer?
Ein Arbeitsvertrag bildet die Rechtsgrundlage für jedes
Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitgeber einen
eigenen (weisungsgebundenen) Mitarbeiter einstellt.
Weisungsgebunden ist ein Arbeitnehmer insofern als nicht er selbst,
sondern der Arbeitgeber bestimmt, wann und wo der Arbeitnehmer die
Arbeitstätigkeit zu verrichten hat. Teil des
Weisungsrechts des Arbeitgebers ist außerdem die
Befugnis, Verhaltensregeln festzulegen, die im Unternehmen gelten
sollen.
Von einem eigenen (fest oder befristet angestellten) Mitarbeiter ist
der freie (selbstständige) Mitarbeiter zu unterscheiden.
Anders als ein Arbeitnehmer ist ein freier Mitarbeiter nicht
weisungsgebunden, sondern weisungsfrei. Freie Mitarbeiter
schließen mit ihrem Auftraggeber keinen Arbeitsvertrag,
sondern einen
Vertrag über freie Mitarbeit
oder einen
Werkvertrag
ab. Beide Arten von Verträgen können Sie mit den Vorlagen
von RECHTSDOKUMENTE in wenigen Minuten erstellen.
Was sind die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages von
RECHTSDOKUMENTE?
Ein mit dem Vertrags-Assistenten von RECHTSDOKUMENTE erstellter
Arbeitsvertrag enthält Bestimmungen zu:
-
Gegenstand des Vertrages (Beschäftigungsart, mit oder ohne
Tarifbindung)
- Vertragsdauer (befristet oder unbefristet)
- Anwendbarkeit tariflicher Regelungen
- Betriebsvereinbarungen
- zu verrichtende Tätigkeit
- eventuell Wechsel der Tätigkeit und des Arbeitsortes
- Arbeitszeit, Ruhepausen, Überstunden, Kurzarbeit
- Vergütung
- Sonderzuwendung
- Geschäftsreisetätigkeit und Kosten
- Fortbildung
- Dienstwagen
- Betriebliche Altersversorgung
- Abtretung von Vergütungsansprüchen
-
Vergütungsfortzahlung bei persönlicher Verhinderung
- Angaben zur Person
- Verhalten am Arbeitsplatz
- Verschwiegenheitspflicht
- Wettbewerbsverbot
- Rechte an Arbeitsergebnissen
- Datenschutz
- Nebentätigkeit
-
Anzeige- und Feststellungs- bzw. Nachweispflichten bei Krankheit
- Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
- Urlaub
- Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- zusätzliche Vereinbarungen
- Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Ausschlussfristen
- Änderungen und Ergänzungen
- Salvatorische Klausel
- Schlussbestimmungen
(Manche Vertragsbestimmungen variieren je nach
Beschäftigungsart.)