Beachten Sie: Ein Mietvertrag für eine Zweitwohnung sollte für nicht länger als 6 Monate geschlossen werden.BEACHTEN SIE: Seit dem 1. Januar 2026 muss ein Mietvertrag im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auf mindestens 5 Jahre befristet werden, wenn der Vermieter Unternehmer ist. Ist der Vermieter kein Unternehmer, bleibt die Untergrenze für Befristung bei 3 Jahren bestehen. Wird die Untergrenze nicht eingehalten, gilt der Vertrag als unbefristet und kann nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt werden.