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Zwischen
_________________________wohnhaft in _____________________________________
- nachfolgend der „Vermieter“ -
und
_________________________geboren am _____________________________________derzeit wohnhaft in _____________________________________
- nachfolgend der „Mieter“ -
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
Mietgegenstand
Schlüssel
Mietzeit
Mietzins
Zahlung des Mietzinses
Verbot der Untervermietung
- die Wohnung zur Gänze vermietet werden soll,- der in Aussicht genommene Untermietzins eine im Vergleich zu dem von dem Mieter an den Vermieter zu einrichtenden Mietzins und etwaigen sonstigen Leistungen des Mieters an den Untermieter unverhältnismäßig hohe Gegenleistung darstellt,- die Anzahl der Bewohner der Wohnung die Anzahl der Wohnräume übersteigt oder nach der Aufnahme des Untermieters übersteigen würde, oder - wenn mit Grund zu besorgen ist, dass der Untermieter den Frieden der Hausgemeinschaft stören wird.
Energieausweis
Zustand der Wohnung
Erhaltung, Wartung und Instandhaltung der Wohnung
Veränderungen der Wohnung durch den Mieter
- die Veränderung entspricht dem jeweiligen Stand der Technik,- die Veränderung entspricht der Übung des Verkehrs und dient einem wichtigen Interesse des Mieters,- die einwandfreie Ausführung der Veränderung ist gewährleistet,- der Mieter trägt die Kosten der Veränderung,- durch die Veränderung ist keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters oder eines anderen Bewohners des Hauses zu besorgen,- durch die Veränderung erfolgt keine Schädigung des Hauses, insbesondere keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses,- die Veränderung bewirkt keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und Sachen.
Bauliche Veränderungen durch den Vermieter
Nutzung und Pflege der Wohnung
Tierhaltung
Rauchwarnmelder
Betreten der Wohnung durch den Vermieter
Ende des Mietverhältnisses
Mehrheit der Mieter
Allgemeine Bestimmungen
Geltendes Recht
Keine Nebenabreden
Schriftform
Salvatorische Klausel
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Mietvertrag, eine von dem Vermieter unterzeichnete vollständige Abschrift dieses Mietvertrags erhalten zu haben.
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