Wer erstellt das Testament?
Mit unseren Vorlagen können Verheiratete und in eingetragener Partnerschaft Lebende zur Absicherung des überlebenden Partners ein gemeinsames Testament nach österreichischem Recht erstellen. Für ein ABGB-konformes, gemeinsames Testament klicken Sie oben auf Ein Ehepaar oder Eingetragene Partner.
Unverheiratete bzw. nicht in eingetragener Partnerschaft lebende und unverlobte Partner können KEIN gemeinsames Testament errichten, haben aber u.a. die Option, ein Einzeltestament zu erstellen und den jeweiligen Partner als Begünstigten einzusetzen. Zur Erstellung eines ABGB-konformen Einzeltestaments nach österreichischem Recht klicken Sie oben auf Eine Einzelperson.